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Vermögen und Erbschaft: Das sind die Steuerpläne der SPD

Lesezeit: 3 min Claudia Mühlbauer

Steuerliche Änderungen bei großen Vermögen stehen wieder auf der Agenda. Die SPD will über eine Reform der Erbschaftsteuer und die Rückkehr der Vermögensteuer diskutieren.

Stapel mit verschiedenen Euromünzen

Die SPD will nach der Sommerpause eine neue Debatte über höhere Steuern auf große Vermögen und Erbschaften anstoßen. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf kündigte an, die Themen Vermögensteuer sowie Änderungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer noch in diesem Jahr zum „Schlüsselthema“ der Partei zu machen.

Im Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung kritisierte Klüssendorf die zunehmende Konzentration von Vermögen in Deutschland. Dies betreffe insbesondere Immobilien und Unternehmensbesitz. Dadurch würden Gewinne bei immer weniger Menschen ankommen. Als Grund nannte er unter anderem die Steuerpolitik der vergangenen Jahrzehnte, die aus seiner Sicht korrigiert werden müsse.

Freibeträge bei Erbschaften und Schenkungen

Nach aktuellem Recht müssen Erb:innen grundsätzlich Erbschaftsteuer zahlen, wenn sie Vermögen von Verstorbenen erhalten. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbes. Ehepartner:innen haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder können bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Für Beträge, die darüber hinausgehen, gelten Steuersätze zwischen 7 und 50 Prozent.

Bei Schenkungen gibt es grundsätzlich die gleichen Freibeträge wie bei der Erbschaftsteuer. Da diese alle zehn Jahre erneut genutzt werden können, lassen sich größere Vermögenswerte unter bestimmten Voraussetzungen schrittweise übertragen, ohne dass dabei Steuern anfallen.

Erwartetes Urteil zur Erbschaftsteuer

Nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) wird ein großer Teil des Vermögens in Deutschland unversteuert übertragen. Das Institut bezifferte den jährlichen Wert bereits 2021 auf bis zu 400 Milliarden Euro. Gleichzeitig konzentriert sich ein großer Teil des Vermögens auf wenige Menschen: Laut DIW besitzt das reichste Prozent der Bevölkerung mehr als ein Drittel des Gesamtvermögens, während auf das reichste Zehntel rund zwei Drittel entfallen.

Klüssendorf verwies zudem auf ein erwartetes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer. Eine Entscheidung aus Karlsruhe werde Ende des Jahres erwartet. Der SPD-Generalsekretär geht davon aus, dass spätestens danach auch die Union über mögliche Änderungen sprechen müsse.

Vermögensteuer könnte Milliarden einbringen

Neben der Erbschaftsteuer sieht Klüssendorf auch die Wiedereinführung der Vermögensteuer als notwendig an. Die bisherigen Steuern auf Einkommen, Unternehmen und Konsum seien aus seiner Sicht nicht ausreichend, um mehr Verteilungsgerechtigkeit zu schaffen.

Bei der möglichen Ausgestaltung der Vermögensteuer könne die Reichensteuer als Orientierung dienen. Demnach wäre eine jährliche Abgabe von einem Prozent auf Vermögen oberhalb von 100 Millionen Euro möglich. Dadurch könnten laut seinen Angaben zweistellige Milliardenbeträge zusammenkommen.

Diese Einnahmen würden den Ländern und Kommunen zugutekommen, denen die Mittel laut Verfassung zustehen. Damit könnten öffentliche Aufgaben wie Schulen, Kitas oder die Ausstattung der Polizei finanziert werden, so Klüssendorf.

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