Steuern im Ruhestand: Für viele Rentner wird es jetzt teuer
Einkünfte neben der gesetzlichen Rente können die Steuerlast erhöhen und zu einer Nachzahlung an das Finanzamt führen. Verbände fordern eine Änderung der Rentenbesteuerung.
Wer im Ruhestand neben der Rente weitere Einnahmen hat, muss häufiger mit einer Steuernachzahlung rechnen. Laut einer aktuellen Auswertung des Steuererklärungsanbieters smartsteuer gingen 41 Prozent der geprüften Steuerbescheide von Renter:innen mit einer Nachzahlung an das Finanzamt einher. Herangezogen wurden mehrere zehntausend Steuerbescheide für das Jahr 2025.
Die Höhe der Nachzahlungen fiel dabei sehr unterschiedlich aus: Im Durchschnitt wurden 1.326 Euro fällig, in der Hälfte der Fälle waren es jedoch höchstens 499 Euro.
Rund 45 Prozent der Rentner:innen erhielten hingegen eine Steuererstattung. Im Schnitt belief sie sich auf 1.383 Euro. Bei der Hälfte der Erstattungen lag der Betrag bei höchstens 779 Euro. Auf 14 Prozent der Bescheide folgten weder eine Nachzahlungsforderung noch eine Rückerstattung.
Zusätzliche Einkünfte können Steuerlast erhöhen
Ein Grund für die häufig anfallenden Nachzahlungen sind zusätzliche Einnahmen neben der gesetzlichen Rente. 48,5 Prozent der Rentner:innen verfügten gemäß ihren Steuerbescheiden über weitere Einkünfte.
Knapp 38 Prozent gingen zusätzlich einer Beschäftigung nach.
Gut 10 Prozent erzielten Mieteinnahmen.
Jeweils rund 4 Prozent hatten Einkünfte aus Gewerbe oder Selbstständigkeit.
Anders als bei Arbeitnehmer:innen wird auf die gesetzliche Rente nicht automatisch jeden Monat Lohnsteuer einbehalten. Ob und wie viel Steuern tatsächlich zu zahlen sind, zeigt sich daher erst mit dem Steuerbescheid.
Zusätzlich nimmt mit steigenden Renten auch der steuerpflichtige Anteil zu, während der einmal festgelegte Rentenfreibetrag unverändert bleibt. Dadurch überschreiten Rentner:innen häufiger den Grundfreibetrag und werden steuerpflichtig.
Verbände fordern Änderungen
Der Bund der Steuerzahler fordert eine generelle Änderung bei der Rentenbesteuerung. Nach Ansicht des Verbands sollte eine Rentenerhöhung, die lediglich die Inflation ausgleicht, nicht zu einer Steuerpflicht führen. Stattdessen solle der prozentuale Rentenfreibetrag auch auf spätere Rentenanpassungen angewendet werden. Zuletzt sind die gesetzlichen Renten zum 1. Juli um 4,24 Prozent gestiegen.
Der Sozialverband VdK warnt davor, dass die entstehende Steuerbelastung für Betroffene oft erst später sichtbar wird. Gerade ältere oder pflegebedürftige Menschen könnten mit einer unerwartet notwendigen Steuererklärung überfordert sein. Der Verband fordert deshalb einfachere Verfahren und einen stärker automatisierten Steuerabzug für Rentner:innen.