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Pflegegrad noch 2026 beantragen? Verband warnt vor strengeren Regeln

Lesezeit: 2 minClaudia Mühlbauer

Der VdK warnt vor strengeren Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad. Für Betroffene könnte es deshalb sinnvoll sein, noch in diesem Jahr einen Erstantrag zu stellen.

Rollstuhl vor einer Treppe in modernem Zuhause

Der Sozialverband VdK rät Menschen mit Unterstützungsbedarf, noch in diesem Jahr einen Pflegegrad zu beantragen. Hintergrund sind Pläne der Bundesregierung, die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Pflegebedürftigkeit zu verschärfen. Besonders die Pflegegrade 1 bis 3 könnten künftig schwerer zu erreichen sein.

„Noch ist das neue Gesetz nicht verabschiedet, und es gilt das alte Recht. Das müssen Pflegebedürftige und deren Angehörige nutzen“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. In Deutschland sind inzwischen mehr als 6 Millionen Menschen pflegebedürftig.

VdK empfiehlt Erstantrag noch in diesem Jahr

Der Verband weist darauf hin, dass die Empfehlung nur für Erstanträge gilt. Wer bereits einen Pflegegrad hat und eine Höherstufung beantragen möchte, sollte hingegen sorgfältig abwägen. Nach Angaben des VdK besteht dabei das Risiko, dass der bestehende Pflegegrad anschließend herabgestuft wird.

Viele Betroffene verzichten bislang auf einen Antrag. Häufig geschieht das aus Scham, wegen des befürchteten bürokratischen Aufwands oder weil sie davon ausgehen, keinen Anspruch auf Unterstützung zu haben. Aus Sicht des VdK ist ein Pflegegrad jedoch eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Betroffene möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben können.

Weitere Einsparungen für die Finanzierung der Pflegeversicherung

Für die langfristige Finanzierung der Pflegeversicherung sind weitere Änderungen im Gespräch. So könnten Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig stärker finanziell zur Verantwortung gezogen werden. Konkret steht die bisherige Einkommensgrenze von 100.000 Euro zur Debatte.

Auch beim eigenen Vermögen könnten sich die Regeln ändern. Geprüft wird, ob es künftig schwieriger werden soll, Vermögen vor einem Zugriff der Pflegekasse zu schützen. Damit geht es neben einer möglichen Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen für Pflegegrade auch um die Frage, in welchem Umfang Betroffene und ihre Angehörigen künftig finanziell für die Pflege aufkommen müssen.

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