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Verbraucherschützer warnen vor irreführenden Smart-Meter-Briefen

Lesezeit: 2 min Claudia Mühlbauer

In Nordrhein-Westfalen sorgt Infopost zu intelligenten Stromzählern derzeit für Verunsicherung. In den Schreiben wird der Eindruck erweckt, der Einbau eines Smart Meters sei für Verbraucher:innen gesetzlich verpflichtend.

Nahaufnahme eines digitalen Stromzählers

Die Verbraucherzentrale NRW warnt aktuell vor irreführenden Infobriefen eines sogenannten wettbewerblichen Messstellenbetreibers zu Smart Metern. In den Schreiben wird Verbraucher:innen eindringlich zur Installation intelligenter Stromzähler geraten und der Eindruck vermittelt, dafür bestehe eine gesetzliche Pflicht. Außerdem wird behauptet, es gebe Förderungen für den Einbau. Beides ist jedoch falsch, stellt die Verbraucherzentrale klar.

Bis 2032 sollen zwar alle Haushalte mindestens einen digitalen Stromzähler erhalten, um den Einbau müssen sich Verbraucher:innen aber nicht selbst kümmern. Dafür ist der Messstellenbetreiber verantwortlich, bei dem es sich meist um den örtlichen Netzbetreiber handelt. Die betroffenen Haushalte werden über die Installation rechtzeitig informiert.

Keine Einbaupflicht für die meisten Haushalte

In bestimmten Fällen müssen intelligente Messsysteme verpflichtend eingebaut werden. Das ist etwa bei Haushalten mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr der Fall. Auch Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen mit mehr als 7 kW Leistung sowie Nutzer:innen steuerbarer Anlagen wie Wärmepumpen oder Wallboxen sind betroffen. Allerdings kann der zuständige Messstellenbetreiber Smart Meter auch außerhalb dieser Pflichtfälle installieren.

Dabei unterliegt er gesetzlichen Preisobergrenzen. Für Haushalte mit Wärmepumpe liegen diese beispielsweise bei 50 Euro pro Jahr. Der Einbau selbst ist kostenfrei. Wer die Installation eines Smart Meters freiwillig wünscht, muss dagegen meist mit einmaligen Kosten von etwa 100 Euro rechnen. Zusätzlich können höhere laufende Kosten entstehen, da in diesen Fällen keine festen Preisobergrenzen gelten, sondern nur gesetzliche Richtwerte.

Unregulierte Preise bei wettbewerblichen Messstellenbetreibern

Neben den regulären Netzbetreibern gibt es auch wettbewerbliche Messstellenbetreiber, die intelligente Messsysteme am freien Markt anbieten. Diese kommen unter anderem infrage, wenn der zuständige Netzbetreiber noch keinen Einbau vorgenommen hat oder die Geräte Teil eines Angebots zur intelligenten Steuerung des Stromverbrauchs sind.

Da die Preise dieser Anbieter nicht reguliert sind, gelten die gesetzlichen Preisobergrenzen in diesem Fall nicht. Verbraucher:innen sollten entsprechende Angebote daher sorgfältig prüfen, vergleichen und sich nicht unter Druck setzen lassen.

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