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Smart Meter und Stromsteuer: Wie der EU-Plan Haushalte betreffen könnte

Lesezeit: 3 minClaudia Mühlbauer

Smart Meter sollen in Deutschland deutlich schneller ausgerollt werden. Doch der Bundesrat sieht beim EU-Plan offene Fragen, auch mit Blick auf mögliche Änderungen bei der Stromsteuer.

Nahaufnahme eines alten, nicht digitalen Stromzählers

Die EU-Kommission will den Ausbau intelligenter Stromzähler in Deutschland beschleunigen und die Besteuerung von Strom begrenzen. Bis Ende 2031 sollen mindestens 50 Prozent der Endkund:innen mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein. Zudem soll Strom nicht höher besteuert werden als Erdgas. Ob dadurch die Stromsteuer für Haushalte sinkt, ist jedoch noch offen. Der Bundesrat berät am 16. Oktober 2026 über den Vorschlag.

Smart-Meter-Ausbau soll schneller werden

Laut dem Verordnungsentwurf der EU-Kommission sollen Staaten innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich bis Ende 2030 eine Smart-Meter-Quote von 50 Prozent erreichen und bis Ende 2033 auf 75 Prozent kommen. Für Länder mit einer Quote unter 30 Prozent, wozu auch Deutschland zählt, gelten längere Fristen:

  • bis Ende 2031: 50 Prozent 

  • bis Ende 2034: 75 Prozent

Nach Angaben der Bundesnetzagentur waren hierzulande am 30. Juni 2026 erst 5,9 Prozent der erfassten Messlokationen mit intelligenten Messsystemen ausgestattet. Im ersten Halbjahr 2026 kamen rund 765.000 Geräte hinzu, wodurch die Quote um 1,5 Prozentpunkte stieg. Bei gleichbleibendem Ausbautempo würde sie bis Ende 2031 rechnerisch dennoch nur auf etwa 22 Prozent steigen.Um das EU-Ziel zu erreichen, müsste der Ausbau deutlich schneller vorangehen.

Der Entwurf sieht vor, dass die Mitgliedstaaten erst dann eine Kosten-Nutzen-Analyse durchführen müssen, wenn sie mehr als 75 Prozent der Endkund:innen mit Smart Metern ausstatten wollen. Für einzelne Eigentümer:innen ergibt sich daraus keine neue Pflicht, einen solchen Zähler einbauen zu lassen.

Entlastung bei der Stromsteuer noch unklar

Die EU-Kommission schlägt vor, Strom nicht höher zu besteuern als Erdgas. Ob das in Deutschland zu einer niedrigeren Stromsteuer führt, hängt davon ab, welcher Erdgassteuersatz als Vergleich gilt. Aktuell beträgt die Stromsteuer 20,50 Euro je Megawattstunde beziehungsweise 2,05 Cent pro Kilowattstunde.

Für Erdgas zum Verheizen gilt ein Steuersatz von 5,50 Euro je Megawattstunde. Würde dieser als Maßstab dienen, müsste die Stromsteuer auf höchstens diesen Wert sinken. Das entspräche einer Reduzierung um etwa 73 Prozent. Beim regulären Erdgassteuersatz von 31,80 Euro je Megawattstunde liegt die Stromsteuer dagegen bereits niedriger, sodass sich daraus kein Anpassungsbedarf ergäbe.

Der Entwurf legt weder einen konkreten künftigen Steuersatz fest noch nimmt er die deutsche Umsetzung vorweg. Auf begründeten Antrag könnte die EU-Kommission einem Mitgliedstaat zudem einen Aufschub gewähren.

Auch Netzentgelte sollen neu geregelt werden

Nach Angaben der EU-Kommission machen Netzentgelte durchschnittlich 24 bis 29 Prozent der Stromrechnung privater Haushalte aus. Künftig sollen die Tarife stärkere Anreize schaffen, den Stromverbrauch aus Spitzenzeiten zu verlagern und zeitabhängige Entgeltbestandteile einzuführen. Gleichzeitig dürfen Eigenerzeugung, Eigenverbrauch und Stromspeicher nicht benachteiligt werden.

Darüber hinaus sollen Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Netzkosten aus öffentlichen Mitteln finanzieren dürfen. Deutschland plant bereits einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029. Bei Engpässen im Stromnetz sollen Regulierungsbehörden außerdem die Möglichkeit erhalten, bestimmten Netzanschlüssen, darunter denen von Haushalten, Vorrang einzuräumen. Verpflichtend ist das nach dem Entwurf jedoch nicht.

Bundesrat sieht noch Klärungsbedarf

Die EU-Kommission hat den Vorschlag bereits am 17. Juli 2026 vorgelegt. Er ist noch kein geltendes Recht und muss zunächst das europäische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

Der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Wirtschaftsausschuss empfehlen, die geplante Abschaffung der Kosten-Nutzen-Analyse bis zu einer Smart-Meter-Quote von 75 Prozent abzulehnen. Mitgliedstaaten sollten schon vorher prüfen können, ob sich der Ausbau wirtschaftlich lohnt.

Bei der geplanten Stromsteuerregelung sehen der Finanz- und der EU-Ausschuss ebenfalls noch offene Fragen. Sie wollen klären lassen, ob die EU die Regel überhaupt auf diesem Weg beschließen darf. Denn bei EU-Maßnahmen, die vor allem Steuern betreffen, müssen alle Mitgliedstaaten im Rat zustimmen.

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