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Haustürbetrug: Mit diesen Tricks nehmen Kriminelle Eigenheimbesitzer ins Visier

Lesezeit: 3 minClaudia Mühlbauer

Ob angebliche Schäden am Haus oder vermeintlich günstige Stromtarife: Betrüger:innen versuchen mit immer neuen Vorwänden, an der Haustür Geld und Daten zu erbeuten. Wer unterschreibt, riskiert teure Verträge.

Dunkel gekleidete Person klingelt an der schwarzen Haustür eines Wohnhauses

Kriminelle nutzen immer neue Vorwände, um an der Haustür an persönliche Daten zu gelangen, teure Verträge unterzuschieben oder sich Zugang zu Wohnhäusern zu verschaffen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) warnt davor, dass sich die Täter:innen inzwischen auch als Energieberater:innen oder Verbraucherschützer:innen ausgeben.

Sie behaupten beispielsweise, wegen eines Abrechnungsfehlers müsse Geld zurückgezahlt werden, oder bieten vermeintlich exklusive Stromtarife an. Dabei fragen sie vertrauliche Daten wie die Zählernummer ab und drängen auf eine sofortige Unterschrift. Die Folge kann ein teurerer Vertrag sein.

Falsche Handwerker:innen und Techniker:innen nutzen dreiste Vorwände

Besonders im Herbst sind auch falsche Handwerker:innen unterwegs. Sie weisen auf angebliche Probleme wie verstopfte Regenrinnen, Unkraut in der Einfahrt oder ungepflegte Hecken und Bäume hin und bieten an, entsprechende Arbeiten sofort gegen Bargeld zu erledigen. Ohne schriftlichen Vertrag können sie überhöhte Preise verlangen. Andere Täter:innen geben sich als Bauarbeiter:innen aus und behaupten, eine beschädigte Wasserleitung oder verunreinigtes Trinkwasser mache eine Kontrolle des Kellers erforderlich. Im Haus stehlen sie dann möglicherweise Geld und Wertsachen oder suchen nach lohnender Beute.

Vermeintliche Techniker:innen nutzen gefälschte Ausweise und geben sich als Mitarbeiter:innen von Telekommunikations- oder Versorgungsunternehmen aus. Unter dem Vorwand technischer Probleme oder günstigerer Tarife versuchen sie, an sensible Daten zu gelangen und den Betroffenen teurere Telefon- oder Internetverträge unterzuschieben.

Vorsicht an der Haustür walten lassen

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) empfiehlt, unangekündigten Vertreter:innen und Handwerker:innen keinen Zutritt zu gewähren. An der Haustür sollten keine Verträge vorschnell unterschrieben und keine sensiblen Daten wie Zählernummern oder Vertragsinformationen preisgegeben werden. Auch der eigene Ausweis sollte nicht vorgezeigt werden. Stattdessen können Betroffene den Ausweis der fremden Person verlangen und sich deren Namen sowie das angegebene Unternehmen notieren.

Hinter den Vertragsmaschen steckt häufig ein finanzieller Anreiz, denn die Vermittler:innen erhalten für jeden abgeschlossenen Vertrag eine Provision vom Anbieter. Gegenüber t-online erklärten einige Anbieter, dass ihnen die Vorgehensweise nicht bekannt sei. Teilweise beauftragen Unternehmen externe Dienstleister mit der Haustürwerbung.

Widerruf bei Haustürgeschäften möglich

Seriöse Beschäftigte von Versorgungsunternehmen und Handwerksbetrieben kündigen ihre Besuche in der Regel vorher an, häufig schriftlich per Postwurfsendung.

Wer dennoch einen Vertrag an der Haustür abgeschlossen hat, kann diesen grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen, ohne einen Grund nennen zu müssen. Die Frist beginnt mit dem Vertragsabschluss, bei Warenlieferungen mit dem Erhalt der Ware. Der Widerruf sollte schriftlich per Brief oder E-Mail erfolgen. Empfehlenswert ist außerdem ein Nachweis über die Zustellung. Wurden Arbeiten am Haus oder im Garten bereits ausgeführt, kann jedoch trotz des Widerrufs eine Zahlung für die erbrachte Leistung fällig werden.

Nahaufnahme von blauen Solarmodulen mit einem klaren Rastermuster, beleuchtet von hellem Sonnenlicht. Die Module gehören zu einer Solaranlage auf einem Wohnhaus und erzeugen erneuerbare Energie zur nachhaltigen Stromversorgung.
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