Bundesrat stellt Energie-Pläne infrage: Das steckt hinter der EEG-Kritik
Der Bundesrat fordert deutliche Anpassungen an der geplanten EEG-Reform und warnt vor neuen Hürden für den Ausbau von Wind- und Solaranlagen. Auch die vorgesehenen Änderungen bei der Vergütung kleiner PV-Anlagen stehen in der Kritik.
Der Bundesrat äußert deutliche Kritik an der geplanten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und dem dazugehörigen Netzpaket. In seiner Stellungnahme vom 2. Oktober fordert die Länderkammer insgesamt 70 Änderungen. Sie warnt unter anderem davor, dass die geplanten Regeln für Netzengpässe den Ausbau von Wind- und Solaranlagen erschweren könnten.
Besonders kritisch sieht der Bundesrat die geplanten Regeln für überlastete Stromnetze. Künftig könnten Stromnetzbetreiber Regionen mit dauerhaft zu wenig Netzkapazität als Engpassgebiete ausweisen und den Zubau größerer Wind- und Solaranlagen dort vorübergehend begrenzen. Aus Sicht des Bundesrats würde damit allerdings nicht das eigentliche Problem gelöst: Die Ausweisung solcher Gebiete könne den notwendigen Ausbau der Stromnetze nicht ersetzen, sondern lediglich dabei helfen, bestehende Engpässe zeitweise zu bewirtschaften.
Nach bisheriger Rechtslage haben Anlagen für erneuerbare Energien grundsätzlich Vorrang beim Netzanschluss. Für größere neue Wind- und Solarprojekte könnte dieser Anspruch durch die geplante Regelung entfallen.
Redispatch-Vorbehalt wird kritisch bewertet
Auch beim sogenannten Redispatch-Vorbehalt sieht die Länderkammer Probleme. Gemeint ist damit, dass Anlagen bei überlasteten Stromnetzen vorübergehend heruntergeregelt werden können, um das Netz zu entlasten. In Engpassgebieten soll ein Netzanschluss künftig daran geknüpft werden können, dass Betreiber in solchen Fällen auf Entschädigungen für einen Teil ihrer entgangenen Stromerzeugung verzichten. Konkret geht es um bis zu 18 bis 20 Prozent der jährlichen Stromproduktion.
Bisher wird der entgangene Stromertrag bei einer solchen netzbedingten Abregelung vollständig über die Netzentgelte ausgeglichen. Nach Einschätzung des Bundesrats könnte die geplante Änderung die Ertragssicherheit und die Planung von Investitionen für Anlagenbetreiber deutlich erschweren.
Auch kleine PV-Anlagen und Mieterstrom betroffen
Die 70 Änderungsvorschläge betreffen neben dem Netzausbau weitere Teile der geplanten EEG-Reform. Der Bundesrat will Regelungen, die nicht zwingend europarechtlich vorgeschrieben sind, teilweise aus dem aktuellen Verfahren herausnehmen.
Zunächst sollten in solchen Fällen umfassende Folgenabschätzungen erstellt und die relevanten Akteure angemessen beteiligt werden. Das fordert der Bundesrat insbesondere bei den geplanten Änderungen an der Vergütung kleiner PV-Anlagen. Dabei sollen auch mögliche Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen sowie Mieterstrommodelle untersucht werden.
Länder kritisieren zu kurze Beratungszeit
Das neue EEG soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Für den Bundesrat geht das laufende Gesetzgebungsverfahren jedoch zu schnell. Nach Einschätzung der Länderkammer konnten die Folgen wichtiger Regelungen bislang nicht ausreichend geprüft werden. Grund dafür seien unter anderem die kurzen Fristen für die Beteiligung von Ländern und Verbänden sowie fehlende Datengrundlagen und Folgenabschätzungen.
Angesichts der Bedeutung und Komplexität des Vorhabens hält der Bundesrat dieses Vorgehen für nicht angemessen. Die Transformation des deutschen Energiesystems sei zugleich entscheidend für den langfristigen Erfolg des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
Die Bundesregierung lehnte die Änderungsvorschläge der Länder in einer offiziellen Gegenäußerung ab. Damit bleiben die strittigen Punkte im weiteren Verfahren bestehen. Bereits zuvor hatten sich Branchen- und Umweltverbände kritisch zum EEG-Entwurf geäußert.