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Schwerbehinderung anerkennen lassen? Dieser Antrag wird für viele zur Geduldsprobe

Lesezeit: 3 min Claudia Mühlbauer

Wer einen Antrag auf Schwerbehinderung stellt, muss häufig monatelang auf einen Bescheid warten. Aktuelle Zahlen aus Sachsen zeigen besonders lange Bearbeitungszeiten.

Stapel mit mehreren vollen Aktenordnern

Anträge auf Anerkennung einer Schwerbehinderung oder auf eine höhere Einstufung des Grades der Behinderung (GdB) werden je nach Wohnort unterschiedlich schnell bearbeitet. In Sachsen lässt die Entscheidung im Schnitt fast doppelt so lange auf sich warten wie noch vor 5 Jahren. Für Betroffene bedeutet das: Steuerliche Vorteile, besserer Arbeitsschutz oder andere Nachteilsausgleiche werden oft erst deutlich später möglich.

Verfahrensdauer von bis zu einem Jahr

Wie lange ein Antrag bearbeitet und geprüft wird, hängt stark von der zuständigen Behörde ab. Nach einer Umfrage von MDR AKTUELL entscheidet der Landkreis Leipzig einen Erstantrag im Durchschnitt nach 98 Tagen, im Landkreis Bautzen dauert es mehr als doppelt so lange.

Bei sogenannten Neufeststellungsanträgen, mit denen Betroffene eine Änderung ihres bisherigen GdB beantragen, liegen zwischen den schnellsten und den langsamsten Behörden fast 5 Monate Unterschied. Landesweit dauerte die Bearbeitung zuletzt durchschnittlich 210 Tage, also etwa 7 Monate.

Auch Beratungsstellen erleben die langen Verfahren regelmäßig. Die Sozialarbeiterin Jana Keilberg aus einer Behindertenberatungsstelle in Glauchau berichtet, dass allein die Eingangsbestätigung eines Antrags 4 bis 6 Wochen dauern könne. Bis alle medizinischen Unterlagen geprüft und ein endgültiger Bescheid erteilt werde, vergehe insgesamt mitunter ein Jahr.

Lange Bearbeitungszeiten sind bundesweites Problem

Nicht nur in Sachsen ziehen sich die Bearbeitungszeiten von Anträgen auf Schwerbehinderung über viele Monate hin. Das Problem zeigt sich auch in anderen Teilen Deutschlands:

  • In Sachsen-Anhalt liegt die Verfahrensdauer beispielsweise bei etwa 6 Monaten. Zu Beginn des Jahres waren es sogar noch mehr als 9 Monate.

  • Auch in Baden-Württemberg gibt es Landkreise, in denen Bearbeitungszeiten zwischen 6 und 12 Monaten genannt werden.

  • Das Land Berlin gibt als durchschnittliche Bearbeitungszeit 5 bis 6 Monate an.

  • In Mecklenburg-Vorpommern dauert das Verfahren offiziellen Angaben zufolge bis zu 6 Monate, in Einzelfällen auch länger.

Auch wenn es Landkreise gibt, in denen es schneller geht: Wirklich kurze Verfahren sind bundesweit eher die Ausnahme als die Regel.

Mehr Anträge und fehlendes Personal belasten Behörden

Als Gründe für die langen Bearbeitungszeiten nennen die zuständigen Stellen unter anderem eine hohe Arbeitsbelastung, technische Probleme und Personalausfälle. Der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) verweist außerdem auf steigende Antragszahlen: Allein 2025 gingen laut KSV rund 25 Prozent mehr Anträge ein als im Vorjahr.

Als Ursache nennt der Verband unter anderem die alternde Bevölkerung. Gleichzeitig erschwert die Zusammenarbeit mit Ärzt:innen und medizinischen Einrichtungen die Verfahren. Befunde und Unterlagen würden teilweise erst nach mehrfachen Nachfragen oder Mahnungen übermittelt. Auch Praxisschließungen ohne Nachfolge machen es für Behörden schwieriger, notwendige Informationen einzuholen.

In manchen Fällen würden Anträge zudem gestellt, obwohl Behandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen noch laufen. Eine Behinderung könne jedoch nur anhand dauerhaft verbleibender Einschränkungen festgestellt werden.

Ein weiteres Problem: Obwohl Anträge inzwischen online eingereicht werden können, läuft die Verarbeitung laut KSV nicht vollständig automatisch. Die Unterlagen werden zwar digital in einer E-Akte gespeichert, die Daten müssen jedoch teilweise noch von Mitarbeitenden in die Fachsoftware übertragen werden.

Verzögerungen können Folgen für Betroffene haben

Die langen Wartezeiten wirken sich direkt auf die Betroffenen aus. Der sächsische Inklusionsbeauftragte Michael Welsch warnt davor, dass verzögerte Verfahren die gleichberechtigte Teilhabe erschweren könnten. Menschen mit Behinderungen könnten ihre gesetzlich vorgesehenen Rechte dadurch nicht rechtzeitig nutzen.

Auch weitere Belastungen können entstehen: Laut der gesundheitspolitischen Sprecherin der Linken im sächsischen Landtag, Susanne Schaper, müssten Betroffene durch Verzögerungen teilweise medizinische Unterlagen erneut aktualisieren oder zusätzliche Arzttermine wahrnehmen.

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