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KfW-Förderung für barrierefreien Umbau wieder verfügbar

Lesezeit: 3 min Lina Strauss

Die KfW hat das Förderprogramm 455-B wieder aufgenommen. Eigentümer:innen und Mieter:innen können sich jetzt noch Zuschüsse für barrierereduzierende Umbauten sichern.

Nahaufnahme einer Rollstuhlfahrerin in ihrem Wohnzimmer zu Hause

Seit dem 8. April 2026 können Eigentümer:innen und Mieter:innen das Förderprogramm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (455-B) wieder beantragen. Die beliebte Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) war im Jahr 2025 eingestellt worden. Nach massiver Kritik stellt das Bundesbauministerium für das Jahr 2026 nun wieder ein Fördervolumen von insgesamt 50 Millionen Euro bereit. Im Vergleich zu den 150 Millionen Euro vor dem Förderstopp fällt das Budget jedoch deutlich geringer aus. Daher wird mit einem schnellen Aufbrauchen der Gelder gerechnet.

Die Förderkonditionen: Zuschüsse von bis zu 6.250 Euro möglich

Das reaktivierte Förderprogramm unterstützt bauliche Veränderungen, die den Wohnkomfort und die Sicherheit im Alltag erhöhen sowie Barrieren reduzieren. Dazu zählen beispielsweise:

  • der Einbau bodengleicher Duschen,

  • das Entfernen von Türschwellen,

  • die Installation von Treppenliften

  • sowie die Integration von altersgerechten Smart-Home-Assistenzsystemen.

Die KfW gewährt für Einzelmaßnahmen einen Zuschuss von zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten bis zu einer Höhe von 25.000 Euro. Das entspricht einer maximalen Erstattung von 2.500 Euro pro Wohneinheit. Wird durch die Umbaumaßnahmen der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, steigt der Zuschusssatz auf 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten von bis zu 50.000 Euro. Somit können bis zu 6.250 Euro erstattet werden. Für die Bewilligung muss der Antrag vor Beginn der Bauarbeiten und vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen online im KfW-Zuschussportal eingereicht werden.

Hohe Nachfrage: Sozialverband warnt vor raschem Förderstopp

Der barrierefreie Umbau von bestehendem Wohnraum gilt als zentrales Instrument, um ein selbstbestimmtes Leben im Alter oder mit Behinderung zu ermöglichen. Da der Bedarf in Deutschland aufgrund des demografischen Wandels hoch ist, stufen Expert:innen das aktuelle Budget als zu gering ein. „Schon in der Vergangenheit waren die Gelder regelmäßig frühzeitig ausgeschöpft, teilweise sogar innerhalb weniger Wochen trotz weit höherer finanzieller Mittel“, erklärt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK. „Auch für dieses Jahr ist absehbar, dass die Nachfrage das Angebot deutlich übersteigen wird.“

Laut dem Bundesbauministerium fehlen aktuell mehr als zwei Millionen barrierefreie Wohnungen, Tendenz steigend. Der Sozialverband schätzt, dass daher eine deutliche Aufstockung der Bundesmittel auf mindestens 390 Millionen Euro erforderlich ist, um den tatsächlichen Bedarf in der Bevölkerung zu decken.

Altersgerechter Wohnraum als Schutz vor steigenden Pflegekosten

Ein rechtzeitiger Umbau ermöglicht es Menschen, länger in den eigenen vier Wänden zu leben und den teuren Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung hinauszuzögern oder ganz zu verhindern. Wie wichtig dieser finanzielle Aspekt für Familien ist, zeigt die aktuelle Debatte zum Pflegeneuordnungsgesetz. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant, die 100.000-Euro-Grenze für Angehörige zu streichen. Bislang schützt diese Regelung Kinder davor, sich an den Pflegekosten ihrer Eltern beteiligen zu müssen, wenn diese auf Sozialhilfe angewiesen sind und das Einkommen der Kinder unter 100.000 Euro im Jahr liegt.

Vor diesem Hintergrund gewinnt der barrierefreie und altersgerechte Umbau an Bedeutung. Wer frühzeitig in Barrierefreiheit investiert, bleibt im Alter länger selbstständig. Gleichzeitig schützt der staatlich geförderte Umbau die Angehörigen vor hohen Pflegekosten.

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