Barrierefreiheit für alle? Wie ein Gesetz den Bundestag spaltet
Die Bundesregierung will die Barrierefreiheit in öffentlichen Stellen und in der Privatwirtschaft verbessern. Die vorgesehenen Ausnahmen im Gesetzentwurf sorgen aber für Kritik.
Im Bundestag stößt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Barrierefreiheit auf breite Kritik. Menschen mit Behinderung sollen demnach einen Anspruch auf sogenannte angemessene Vorkehrungen erhalten und dadurch im täglichen Leben konkreter unterstützt werden. Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) nannte in diesem Zusammenhang beispielhaft mobile Rampen oder vergleichbare Lösungen, die von Friseursalons bereitgestellt werden müssten.
Nach Angaben der Bundesregierung soll die Reform den Alltag von rund 13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigung in Deutschland erleichtern. Mögliche Änderungen sollen im weiteren parlamentarischen Verfahren verhandelt werden.
Kritik an Ausnahmen für die Privatwirtschaft
Grundsätzlich sieht der Entwurf vor, dass Barrierefreiheitsregeln künftig nicht mehr nur für staatliche Stellen gelten, sondern auch für private Unternehmen. Genau dieser Punkt sorgt jedoch für Kritik. Denn eine Passage besagt, dass bauliche Veränderungen sowie Anpassungen von Produkten und Dienstleistungen als unverhältnismäßige Belastung gelten. Kritiker:innen aus der Opposition sehen darin einen Widerspruch zur eigentlichen Zielsetzung.
Doch auch innerhalb der Regierungskoalition gibt es Kritik. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Heike Heubach zeigte sich enttäuscht darüber, dass die Privatwirtschaft nicht stärker verpflichtet wird. Barrierefreiheit müsse vor allem dort umgesetzt werden, wo das tägliche Leben stattfindet. Dazu zählten etwa Supermärkte, Restaurants, Kinos und Bahnhöfe. Der Alltag spiele sich nicht in Ministerien und Behörden ab, sondern in der Öffentlichkeit.
Der CDU-Abgeordnete Wilfried Oellers verteidigte die Ausnahmen für Unternehmen dagegen mit dem Hinweis darauf, dass die Vorgaben „zumutbar und rechtssicher“ bleiben müssten. Barriereabbau funktioniere nur gemeinsam mit den Unternehmen. Die CDU sieht außerdem wichtige Verbesserungen, etwa bei leichter Sprache oder bei Regelungen für Assistenzhunde.
Umstellung öffentlicher Gebäude im Zeitplan verschoben
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Zeitplan für staatliche Gebäude. Der Bund verpflichtet sich nach dem bestehenden Entwurf, seine bestehenden Gebäude erst bis 2045 vollständig barrierefrei umzubauen. Das wäre zehn Jahre später, als noch im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart worden war.
Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte diesen Zeitrahmen deutlich. Öffentliche Gebäude seien für viele Menschen ohnehin keine Orte, die sie freiwillig aufsuchten. Es sei nicht hinnehmbar, dass Betroffene dort weiterhin um Zugang bitten müssten.