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Schneller bauen dank Bau-Turbo? Warum es nicht immer so einfach ist

Lesezeit: 2 minClaudia Mühlbauer

Der Bau-Turbo ist ein Instrument der Bundesregierung, das den Wohnungsbau deutlich beschleunigen soll. Alle baurechtlichen Hürden beseitigt er jedoch nicht automatisch.

Dachstuhl eines Wohngebäudes im Rohbau

Seit dem 30. Oktober 2025 gibt es den „Bau-Turbo“ im Baugesetzbuch. Die vorerst bis 2030 geltende Sonderregelung soll den Wohnungsbau beschleunigen und Genehmigungsverfahren verkürzen. Dafür können Städte und Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen von bestehenden Bebauungsplänen abweichen.

Dass der Bau-Turbo aber nicht jede baurechtliche Hürde beseitigt, zeigt ein aktueller Fall aus Laichingen im Alb-Donau-Kreis. Dort wollte ein Ehepaar ein Eigenheim auf einem Grundstück in einem Gewerbe- bzw. Mischgebiet errichten und als eines der ersten Bauvorhaben vor Ort von der neuen Regelung profitieren. Der Gemeinderat lehnte das Vorhaben jedoch ab.

Fehlende Rechtsprechung bremst Bau-Turbo

Bürgermeister Klaus Kaufmann begründete die Entscheidung unter anderem mit der fehlenden Rechtsprechung zum neuen Gesetz. Kommunen hätten bislang keine entsprechenden Gerichtsurteile, an denen sie sich orientieren könnten.

Hinzu kommt die Sorge, mit einer Genehmigung einen Präzedenzfall zu schaffen. Würde ein Wohnhaus in einem Gewerbegebiet genehmigt, könnten sich weitere Bauwillige später auf diese Entscheidung berufen. Dabei hat die Trennung von Gewerbe und Wohnen unter anderem den Zweck, Konflikte durch Lärm oder unterschiedliche Betriebszeiten zu vermeiden. In einem Industriegebiet kann beispielsweise rund um die Uhr gearbeitet werden.

Bau-Turbo ersetzt keine Einzelfallprüfung

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellt klar, dass der Bau-Turbo bestehende Konflikte nicht automatisch auflösen kann. Die Vereinbarkeit eines Vorhabens mit öffentlichen Belangen und nachbarlichen Interessen muss weiterhin im jeweiligen Einzelfall geprüft werden.

Zudem müssen auch unter der Sonderregelung Vorgaben etwa zu Brandschutz und Standsicherheit sowie Anforderungen des Naturschutzes eingehalten werden. Kommunen können außerdem eigene Bedingungen an ein Bauvorhaben knüpfen. So kann beispielsweise festgelegt werden, dass ein bestimmter Anteil der neuen Wohnungen günstig vermietet wird.

Bürokratie wird nicht immer weniger

Für Laichingens Bürgermeister Kaufmann zeigt sich damit auch eine weitere Schwachstelle der neuen Regelung: Der angekündigte Bürokratieabbau werde nicht unbedingt erreicht. Statt Verfahren zu vereinfachen, könne sich der Aufwand auf einzelne Einzelfallentscheidungen verlagern.

Für das Ehepaar aus Laichingen bedeutete die Ablehnung zunächst, dass die bereits in Planung und Unterlagen investierten Kosten nicht zum gewünschten Bauprojekt führten. Den Traum vom Eigenheim mussten die beiden dennoch nicht aufgeben: Sie fanden ein anderes Haus in der Nähe.

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