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„Jung kauft Alt“ wird attraktiver: Das ändert sich jetzt

Lesezeit: 2 min Claudia Mühlbauer

Das KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt“ bietet Familien jetzt bessere Konditionen. Neu sind gestiegene Kredithöchstbeträge und mehr Flexibilität bei Sanierungen.

Mutter und Kleinkind schauen aus einem Fenster in einer Wohnung

Seit dem 3. August 2026 gelten neue Förderbedingungen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Betroffen ist das Programm Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb „Jung kauft Alt“. Erhöht wurden unter anderem die Höchstbeträge, die für die zinsgünstigen Kredite beantragt werden können:

Kinder

Max. Haushaltseinkommen‍‌

Max. Kreditbetrag 

Bisheriger Kreditbetrag

1

90.000 Euro

140.000 Euro

100.000 Euro

2

100.000 Euro

160.000 Euro

125.000 Euro

ab 3

110.000 Euro + 10.000 Euro für jedes weitere Kind

180.000 Euro

150.000 Euro

Mit dem Programm wird der Erwerb älterer Wohngebäude mit den Energieeffizienzklassen F, G oder H gefördert. So sollen Familien mit kleinen und mittleren Einkommen beim Kauf von selbst genutztem Wohneigentum unterstützt werden. Gleichzeitig wird die Energieeffizienz bestehender Gebäude verbessert.

Individuellere Planung von Sanierungen

Bisher setzte die Förderung voraus, dass das gesamte Gebäude mindestens auf den Standard Effizienzhaus 85 EE bzw. Effizienzhaus Denkmal EE gebracht wird. Künftig können Familien selbst entscheiden, ob sie das gesamte Gebäude entsprechend modernisieren oder die energetische Sanierung Schritt für Schritt mit einzelnen Maßnahmen umsetzen.

Die Einzelmaßnahmen müssen die Anforderungen der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) erfüllen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Förderung tatsächlich zu einer Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudebestands beiträgt. Möglich sind hier etwa der Austausch der Heizungsanlage, die Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke, der Einbau neuer Fenster und die Dämmung der Außenwände.

Einfacherer Nachweis von Sanierungen

Wer sich für energetische Einzelmaßnahmen entscheidet, kann deren Umsetzung künftig mit einer Fachunternehmererklärung nachweisen. Die Beauftragung von Energieeffizienzexpert:innen ist dafür nicht mehr zwingend erforderlich.

Bereits sanierte Bauteile oder eine vorhandene Heizung müssen außerdem nicht erneut ausgetauscht werden, wenn sie bereits ein ausreichendes energetisches Niveau erreichen. So sollen unnötige Erneuerungen vermieden werden. Unabhängig davon können für die energetische Sanierung einer Bestandsimmobilie weiterhin BEG-Fördermittel beantragt werden.

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