Neue Regeln für Solarbesitzer: Das ist ab 2029 geplant
Haushalte mit Solaranlage sollen bald einen höheren Strom-Grundpreis zahlen. Die bisherige Kostenverteilung soll dadurch gerechter werden.
Ab 2029 müssen Haushalte mit eigener Solaranlage voraussichtlich einen höheren Grundpreis für ihren Stromtarif zahlen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) plant einen Aufschlag von 70 bis 90 Prozent auf den bisherigen Grundpreis. Betroffen sind Haushalte, die eigenen Solarstrom erzeugen, selbst verbrauchen und überschüssigen Strom ins Netz einspeisen. Der entsprechende Festlegungsentwurf soll bis Ende 2026 beschlossen werden.
Die Einnahmen aus dem Aufschlag sollen an die Netzbetreiber fließen. Sie sollen damit den Ausbau und die Ertüchtigung der Stromnetze finanzieren. Nach Ansicht der BNetzA soll die Regelung sicherstellen, dass die notwendigen Gesamtkosten gedeckt werden, ohne die Haushalte übermäßig zu belasten.
Bereits ab 1. April 2028 sollen Stromanbieter den geplanten Aufschlag auf den Energierechnungen ausweisen. Damit sollen Kund:innen frühzeitig über das neue System informiert werden.
Gerechtere Finanzierung der Netzinfrastruktur
Hintergrund ist das Auslaufen der derzeitigen Netzentgeltregelung Ende 2028. Die BNetzA will die Kostenverteilung an die veränderten Anforderungen des Stromnetzes anpassen. Denn immer mehr private Solaranlagen speisen vor allem an sonnigen Tagen Strom ins Netz ein. Das kann zu Netzengpässen führen, deren Bewältigung zusätzliche Kosten verursacht. Gleichzeitig müssen die Stromnetze für die Energiewende weiter ausgebaut werden.
Nach dem bisherigen Modell tragen Solarhaushalte einen geringeren Anteil dieser Kosten als Haushalte ohne eigene PV-Anlage. Grund dafür ist, dass Netzentgelte Bestandteil des Arbeitspreises sind. Wer eigenen Solarstrom nutzt, bezieht insbesondere im Frühjahr und Sommer tagsüber weniger Strom aus dem Netz und zahlt dadurch entsprechend weniger Netzentgelte.
Die BNetzA sieht darin eine zunehmende Schieflage: Immer mehr Haushalte benötigen in sonnenreichen Stunden keinen Strom aus dem Netz, sind aber weiterhin auf das Stromnetz angewiesen, wenn die eigene Solarstromproduktion nicht ausreicht. Die Netzinfrastruktur werde damit zunehmend von Haushalten ohne Solaranlage finanziert. Nach Auffassung der Behörde ist diese Verteilung zudem nicht mehr mit EU-Recht vereinbar.
Den geplanten Grundpreisaufschlag wertet die BNetzA deshalb nicht als Benachteiligung von Solarhaushalten. Vielmehr soll damit verhindert werden, dass andere Stromkunden die Kosten der Netzinfrastruktur überproportional mittragen.