Neue Frist, neue Regeln: Das ändert sich jetzt beim Heizungsgesetz
Ein Inkrafttreten des neuen Heizungsgesetzes zum 1. Juli ist mittlerweile so gut wie ausgeschlossen. Daher soll eine zentrale Frist verschoben werden.
Für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern galt bisher: Heizungen, die nicht zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, dürfen nur noch bis zum 30. Juni 2026 eingebaut oder ersetzt werden. Diese Frist wird nun auf den 31. Oktober 2026 verschoben. Hintergrund ist, dass sich die Reform des Heizungsgesetzes verzögert und voraussichtlich nicht mehr bis Anfang Juli in Kraft treten wird.
Ein Sprecher von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sagte in Berlin, man wolle in diesem Fall im Sommer keine Rechtsunsicherheit entstehen lassen. Die Reform solle zwar zügig abgeschlossen werden, Genauigkeit gehe jedoch vor Tempo.
Mit der Fristverschiebung soll verhindert werden, dass die 65-Prozent-Regel überhaupt noch zur Anwendung kommt. Zwar ist weiterhin vorgesehen, das neue Gebäudemodernisierungsgesetz im Mai ins Kabinett einzubringen, doch dieser Termin gilt als nicht gesichert.
Einigung bei Kostenbremse für Mieter:innen
Bei einem zentralen Streitpunkt konnten sich Union und SPD zudem einigen: Mieter:innen sollen vor zu hohen Nebenkosten geschützt werden. Geplant ist, dass Vermieter:innen künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung die Kosten für Netzentgelte und grüne Brennstoff zur Hälfte mittragen.
Dazu zählen etwa Energieträger aus nachwachsenden Rohstoffen, tierischen Reststoffen oder grünem Wasserstoff. Für neu eingebaute Heizungen soll der Einsatz solcher grüner Brennstoffe ab dem 1. Januar 2029 verpflichtend werden. Der Anteil soll zunächst bei 10 Prozent liegen und anschließend in drei Stufen weiter steigen.
Die neue Regelung zur Kostenbeteiligung soll sowohl für bestehende als auch für künftige Mietverträge gelten. „Mit der Einigung beim Mieterschutz ist das letzte Puzzlestück gesetzt – der Weg für das Gebäudemodernisierungsgesetz ist frei", erklärte Reiche.
Besonders die SPD hatte auf eine stärkere Absicherung von Mieter:innen gedrängt: „Es darf nicht passieren, dass Vermieter Heizungen einbauen, die zwar in der Anschaffung billig sind, aber die Mieter das Risiko für das immer teurere Gas tragen“, sagte etwa Bundesumweltminister Carsten Schneider. Auch Justizministerin Stefanie Hubig betonte, Heizen dürfe nicht zur Kostenfalle für Mieter:innen werden.