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Gebäudetyp E: Neues Gesetz soll den Hausbau einfacher und günstiger machen

Lesezeit: 3 minLina Strauss

Mit dem neuen Gesetz zum Gebäudetyp E will die Regierung den Hausbau günstiger machen. Wer künftig baut, kann bisherige Baustandards einfacher nach unten anpassen und auf teure Extras verzichten.

Bauleute vor dem unfertigen Neubau eines Wohngebäudes

Das Bauen von Wohnhäusern in Deutschland soll einfacher und kostengünstiger werden. Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Gesetzentwurf zum sogenannten Gebäudetyp E vorgelegt. Das „E“ steht dabei für „einfach“. Bislang scheitert der einfache und damit oft günstigere und schnellere Bau häufig an rechtlichen Unsicherheiten für Planende und Bauunternehmen. Eine Änderung des Bauvertragsrechts soll es den Parteien eines Bauprojekts künftig ermöglichen, rechtssicher auf bestimmte nicht zwingende Komfortstandards zu verzichten. Laut Erfahrungen aus Pilotprojekten könnten die Baukosten so um etwa 10 bis 15 Prozent sinken.

Einfacher Verzicht auf teure Komfortstandards

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Gebäudetyp E als eigenständiger Vertragstyp auf freiwilliger Basis vereinbart werden kann. Dadurch wird die Abweichung von bisher üblichen, jedoch nicht gesetzlich vorgeschriebenen Komfortstandards erleichtert. So kann beispielsweise auf extra dicke Wände für den Schallschutz oder eine hohe Anzahl von Steckdosen verzichtet werden. Zwingende staatliche Vorgaben zu Brandschutz, Statik oder Belichtung bleiben dagegen unangetastet.

Künftig soll ein einfacher Hinweis in Textform, beispielsweise per E-Mail, ausreichen, um den Verzicht auf diese Komfortstandards rechtssicher zu vereinbaren. Bauunternehmen müssen dann nicht mehr im Detail über alle Konsequenzen der Abweichung aufklären. Es gilt der Grundsatz „Genug ist genug“: Wer die gesetzlichen Mindestvorgaben einhält, ist rechtlich auf der sicheren Seite. Werden keine entsprechenden Vereinbarungen getroffen, gelten weiterhin die bisherigen, oft teureren Standards. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sprach von einem möglichen „Befreiungsschlag“, da jeder eingesparte Euro dabei hilft, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Gemischte Reaktionen von Verbänden und Opposition

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) begrüßt den Entwurf als Chance für bezahlbareres Bauen. Sie sieht im Gebäudetyp E die Möglichkeit, überzogene Anforderungen zurückzufahren und das „neue Normal“ des Bauens zu werden.

Der Eigentümerverband Haus & Grund Bayern bemängelt dagegen, dass weiterhin wesentliche Vertrags- und Haftungsrisiken bestünden, da einfache Lösungen gesondert vereinbart werden müssten. Besondere Sorge bereitet dem Verband die rechtliche Absicherung bei der späteren Vermietung.

Auch die CDU äußert Bedenken. Der baupolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak, befürchtet komplizierte Aufklärungsfragen und Dokumentationspflichten, an denen der Gebäudetyp E in der Praxis scheitern könnte. Er plädiert stattdessen für einen gesetzlichen Basisstandard ohne die Notwendigkeit individueller Verträge.

Der Entwurf wird nun von den Bundesländern und Verbänden geprüft. Ein Inkrafttreten ist frühestens Mitte 2027 geplant.

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