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Brauchen Sie eine Baugenehmigung für einen Zaun?

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Ein Zaun ist nicht nur ein Element für Sicherheit, Sichtschutz oder Grundstücksabgrenzung – er prägt auch das Erscheinungsbild des Hauses und der Nachbarschaft. Wer den Bau eines Zauns auf seinem Grundstück plant, stößt schnell auf Fragen: Braucht man eine Baugenehmigung für einen Zaun? Welche Vorschriften gelten zum Nachbargrundstück oder zur Straße? Wie hoch darf ein Zaun ohne Genehmigung sein? Hier erfahren Sie, welche Regeln in Deutschland gelten und worauf Sie achten sollten.

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Wann ist ein Zaun genehmigungspflichtig?

Für Eigenheimbesitzer:innen in Deutschland regeln verschiedene Vorschriften, ob und wann ein Zaun genehmigungspflichtig ist:

  • Die Landesbauordnungen (LBO) beinhalten allgemeine Vorgaben, die bundesweit ähnlich sind, aber je nach Bundesland abweichen.

  • Bei der Frage, ob Sie eine Baugenehmigung für Ihren Zaun brauchen, spielt daneben das Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes eine Rolle. In Bayern, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gibt es kein eigenständiges Nachbarrechtsgesetz, sodass die entsprechenden übergeordneten Regelungen hier in der LBO zu finden sind.

  • Bebauungspläne und Gemeindesatzungen können die Rahmenbedingungen weiter verschärfen. Diese kommunalen Vorgaben haben gegenüber LBO und Nachbarrechtsgesetz Vorrang. Das kann beispielsweise dazu führen, dass niedrigere Höhen genehmigungsfrei sind oder bestimmte Zaunmaterialien verwendet werden müssen, um Ortsbildvorgaben einzuhalten.

Daneben spielt es für die Genehmigungspflicht auch eine Rolle, ob ein Zaun an eine öffentliche Straße grenzt oder direkt auf einer Grundstücksgrenze errichtet werden soll. Zäune in Denkmalschutzgebieten unterliegen strengeren Regeln. Am Ortsrand kann das Naturschutzrecht Zäune nach außen mitunter einschränken oder verbieten, sodass hier ein Genehmigungsantrag bei der Naturschutzbehörde gestellt werden muss.

Erkundigen Sie sich daher zuerst bei Ihrer lokalen Baubehörde, welche Bestimmungen in Ihrer Kommune und für Ihr spezielles Vorhaben gelten. Sie leitet Sie in Sonderfällen an den passenden Ansprechpartner weiter.

Begrifflichkeiten

Ein fest installierter Zaun, der dauerhaft aufgestellt ist und ein Grundstück räumlich abgrenzt, fällt unter die Definition einer baulichen Anlage. Werfen Sie selbst einen Blick in die geltenden Gesetze, Verordnungen und Satzungen, werden Sie häufig den Begriff „tote Einfriedung“ finden. Als solche gelten Zäune in Deutschland, da sie nicht aus lebenden Materialien bestehen. Lebende Einfriedungen sind dagegen beispielsweise Hecken und Sträucher.

Zäune sind zudem in vielen Fällen genehmigungsfrei, wenn sie „ortsüblich“ sind. Das bedeutet, dass sie hinsichtlich Höhe, Gestaltung und Material dem Erscheinungsbild entsprechen, das in der näheren Umgebung allgemein üblich ist. Sie fügen sich also optisch in die Nachbarschaft ein. Dennoch müssen unter Umständen bestimmte Abstandsregeln eingehalten werden.

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Wie hoch darf ein Zaun ohne Genehmigung sein?

Planen Sie die Zaunhöhe zu überschreiten, die laut LBO bzw. Nachbarrechtsgesetz maximal möglich ist, brauchen Sie in jedem Fall eine Baugenehmigung. Allerdings können neben der Höhe auch andere Faktoren relevant sein, damit ein Zaun „verfahrensfrei“ – also ohne Genehmigung zu errichten – ist. In den Bundesländern gelten folgende Vorgaben, die jedoch kommunal weiter eingeschränkt werden können:

Bundesland

Details

Rechtsgrundlage

Baden-Württemberg

- verfahrensfrei sind Einfriedungen innerhalb geschlossener Wohn- oder Ortsbereiche

- 1,50 m zulässige Höhe auf der Grundstücksgrenze

- bei höheren Zäunen vergrößert sich der nötige Grenzabstand entsprechend der Mehrhöhe

Anhang 1 LBO

§ 11 NRG

Bayern

- verfahrensfrei bis 2,00 m Höhe innerhalb geschlossener Wohn- oder Ortsbereiche

- außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile gilt die Verfahrensfreiheit nicht

Art. 57 BayBO

Berlin

- verfahrensfrei bis 2,00 m Höhe innerhalb geschlossener Wohn- oder Ortsbereiche

- außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile gilt die Verfahrensfreiheit nicht

- gefordert sind ortsübliche Einfriedungen

- kann keine Ortsüblichkeit festgestellt werden, gilt als Standard ein etwa 1,25 m hoher Maschendrahtzaun

§ 61 BauO Bln

§ 23 NachbG Bln

Brandenburg

- verfahrensfrei bis 2,00 m Höhe innerhalb geschlossener Wohn- oder Ortsbereiche

- außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile gilt die Verfahrensfreiheit nicht

- gefordert sind ortsübliche Einfriedungen

- kann keine Ortsüblichkeit festgestellt werden, gilt als Standard ein etwa 1,25 m hoher Maschendrahtzaun

§ 61 BbgBO

§ 32 BbgNRG

Bremen

- verfahrensfrei bis 2,00 m Höhe innerhalb geschlossener Wohn- oder Ortsbereiche

- außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile gilt die Verfahrensfreiheit nicht

§ 61 BremLBO

Hamburg

- 1,50 m zulässige Höhe an der Grenze zu öffentlichen Wegen, Grünflächen und zu benachbarten Grundstücken in der Tiefe der Vorgärten, sofern der Zaun nicht blickdicht ist

- andere Zäune innerhalb geschlossener Wohn- oder Ortsbereiche bis zu 2,00 m Höhe verfahrensfrei

- außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile gilt die Verfahrensfreiheit nicht

§ 8 HBauO

Hessen

- verfahrensfrei bis 2,00 m Höhe für Einfriedungen, Terrassentrennwände und Sichtschutzzäune

- verfahrensfrei ohne Höhenbeschränkung außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile, sofern der Zaun keinen vollständigen Sichtschutz bietet

- gefordert sind ortsübliche Einfriedungen

- kann keine Ortsüblichkeit festgestellt werden, gilt als Standard ein 1,20 m hoher verzinkter Maschendrahtzaun

Anlage HBO

§ 15 NachbG HE

Mecklenburg-Vorpommern

- verfahrensfrei bis 2,00 m Höhe innerhalb geschlossener Wohn- oder Ortsbereiche

- außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile gilt die Verfahrensfreiheit nicht

§ 61 LBauO M-V

Niedersachsen

- verfahrensfrei bis 2,00 m Höhe innerhalb geschlossener Wohn- oder Ortsbereiche

- ohne nachbarschaftliche Einigung sind ortsübliche Einfriedungen gefordert

- kann keine Ortsüblichkeit festgestellt werden, gilt als Standard ein bis zu 1,20 m hoher Zaun

Anhang NBauO

§ 28 NNachbG

Nordrhein-Westfalen

- verfahrensfrei bis 2,00 m Höhe innerhalb geschlossener Wohn- oder Ortsbereiche

- außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile gilt die Verfahrensfreiheit nicht

- gefordert sind ortsübliche Einfriedungen

- kann keine Ortsüblichkeit festgestellt werden, gilt als Standard eine etwa 1,20 m hohe Einfriedung

§ 62 BauO NRW

§ 35 NachbG NRW

Rheinland-Pfalz

- verfahrensfrei sind Einfriedungen innerhalb geschlossener Wohn- oder Ortsbereiche

- außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile sowie in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern gilt die Verfahrensfreiheit nicht

- gefordert sind ortsübliche Einfriedungen

- kann keine Ortsüblichkeit festgestellt werden, gilt als Standard ein 1,20 m hoher Zaun aus festem Maschendraht

§ 62 LBauO

§ 39 LNRG

Saarland

- verfahrensfrei bis 2,00 m Höhe innerhalb geschlossener Wohn- oder Ortsbereiche für Einfriedungen und Sichtschutzwände

- außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile gilt die Verfahrensfreiheit nicht

- gefordert sind ortsübliche Einfriedungen

- kann keine Ortsüblichkeit festgestellt werden, gilt als Standard ein 1,20 m hoher Zaun aus festem Maschendraht

§ 61 LBO

§ 43 NachbG SL

Sachsen

- verfahrensfrei bis 2,00 m Höhe innerhalb geschlossener Wohn- oder Ortsbereiche

- außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile gilt die Verfahrensfreiheit nicht

- keine bestimmten Vorgaben laut Nachbarrechtsgesetz

§ 61 SächsBO

Abschnitt 2 SächsNRG

Sachsen-Anhalt

- verfahrensfrei bis 2,00 m Höhe innerhalb geschlossener Wohn- oder Ortsbereiche

- außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile gilt die Verfahrensfreiheit nicht

- gefordert sind ortsübliche Einfriedungen

- kann keine Ortsüblichkeit festgestellt werden, gilt als Standard ein bis zu 2,00 m hoher Zaun

§ 60 BauO LSA

§ 23 NbG

Schleswig-Holstein

- verfahrensfrei bis 2,00 m Höhe innerhalb geschlossener Wohn- oder Ortsbereiche

- außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile gilt die Verfahrensfreiheit nicht

- gefordert sind ortsübliche Einfriedungen

- kann keine Ortsüblichkeit festgestellt werden, gilt als Standard ein etwa 1,20 m hoher Maschendrahtzaun

§ 61 LBO

§ 31 NachbG Schl.-H.

Thüringen

- verfahrensfrei bis 2,00 m Höhe innerhalb geschlossener Wohn- oder Ortsbereiche

- außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile gilt die Verfahrensfreiheit nicht

- gefordert sind ortsübliche Einfriedungen

- kann keine Ortsüblichkeit festgestellt werden, gilt als Standard ein 1,20 m hoher Zaun aus festem Maschendraht

§ 63 ThürBO

§ 39 ThürNRG

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Wie hoch darf ein Zaun zur Straße sein?

Ein Zaun an der Straßenseite unterliegt strengeren Vorgaben, da er das öffentliche Erscheinungsbild prägt und zudem die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen darf.

  • Insbesondere müssen Sichtachsen, etwa an Einfahrten oder Kreuzungen, freigehalten werden.

  • Massive oder blickdichte Sichtschutzelemente sind an dieser Stelle daher häufig selbst bei geringer Höhe unzulässig.

  • Stattdessen werden meist offene, transparente Zaunarten verlangt, zum Beispiel in Form von Gitterzäunen, Holzlattenzäunen oder niedrigen Hecken.

Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, ergeben sich neben der Landesbauordnung und dem Nachbarrechtsgesetz auch aus dem Bebauungsplan sowie der kommunalen Gestaltungssatzung.

Was kostet eine Baugenehmigung für einen Zaun?

  • Die Beantragung einer Baugenehmigung für einen Zaun verursacht keine bundesweit einheitlichen Kosten.

  • Die Gebühren hängen sowohl vom Standort als auch vom konkreten Bauvorhaben ab.

  • Grundlage sind die Gebührenordnungen der jeweiligen Bundesländer, die von Städten, Gemeinden oder Landkreisen individuell angewendet und ergänzt werden.

Häufig fällt bereits aufgrund des Verwaltungsaufwands eine Mindestgebühr von 100 Euro an. Je nach Höhe, Länge und Ausführung des Zauns können die Kosten darüber hinaus steigen. Dennoch machen die Gebühren vor allem bei größeren Projekten nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten eines Zauns aus. Verbindliche Auskunft über die tatsächlichen Gebühren erhalten Sie bei der zuständigen örtlichen Baubehörde.

Wie beantragen Sie eine Baugenehmigung für einen Zaun?

Der richtige Ansprechpartner für Fragen rund um die Baugenehmigung für Ihren Gartenzaun ist die zuständige Gemeinde bzw. das Bauamt der Stadt. Dort erfahren Sie, ob für Ihr Vorhaben ein Antrag erforderlich ist, welche Unterlagen Sie einreichen müssen und in welcher Form der Antrag gestellt werden muss. In manchen Fällen genügt ein formloses Schreiben, vielerorts ist die Antragstellung inzwischen auch online möglich. Die Behörde prüft das Vorhaben und teilt Ihnen die Entscheidung anschließend schriftlich mit.

Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit dem Zaunbau, wird dieser das Bauvorhaben gemeinsam mit Ihnen planen und Ihnen eine Einschätzung geben, ob eine Baugenehmigung notwendig ist. Auf diese Weise erhalten Sie häufig wertvolle Hinweise zur Antragsstellung und zu den erforderlichen Unterlagen.

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch darf ein Zaun zum Nachbargrundstück sein?

Wie hoch ein Zaun zum Nachbargrundstück sein darf, ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt und hängt von Ihrem Bundesland und der Gemeinde ab. Üblicherweise müssen Zäune ortsüblich sein, sich also in das allgemeine Bild der Nachbarschaft einfügen. Für einen ersten Überblick können Sie sich im Nachbarrechtsgesetz und der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes informieren. Die endgültigen Regeln werden aber kommunal festgelegt, etwa durch Bebauungspläne und Gemeindesatzungen. Erkundigen Sie sich daher am besten bei Ihrer lokalen Baubehörde.

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