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Zeitdruck beim Heizungsgesetz: Ab Juli drohen Einbauverbote

Lesezeit: 3 min Claudia Mühlbauer

Bei der Reform des Gebäudeenergiegesetzes gibt es weiter Uneinigkeit in der Koalition. Ohne baldige Lösung könnten ab Juli strengere Regeln für neue Heizungen automatisch gelten.

Monteur arbeitet an einer Wärmepumpe, die an einer Hausfassade steht

Die geplante Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) kommt weiterhin nur langsam voran. Doch die Zeit drängt: Wird demnächst keine Einigung erzielt, könnten ab dem 1. Juli automatisch strengere Regeln für den Einbau neuer Heizungen greifen. Das will vor allem die Union verhindern.

Eine Verabschiedung des Gesetzes vor diesem Termin gilt jedoch zunehmend als schwierig und selbst bei einer kurzfristigen Einigung könnte es knapp werden: Verfassungsrechtlich ist vorgeschrieben, dass Abgeordnete ausreichend Zeit haben müssen, Gesetze zu prüfen. Im Februar war noch von einem Kabinettsbeschluss bis Ostern die Rede gewesen.

65-Prozent-Regel bereits teilweise in Kraft

Nach aktueller Gesetzeslage müssen neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In der Praxis erfüllen diese Vorgabe meist nur Wärmepumpen und Fernwärmeanschlüsse. Der Einbau klassischer Öl- und Gasheizungen wird hingegen stark eingeschränkt.

Für Neubauten gilt die Vorgabe bereits seit 2024. Im Gebäudebestand wird sie schrittweise eingeführt: In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern greift die Regel Mitte dieses Jahres, in kleineren Kommunen erst ab Mitte 2028. Voraussetzung ist jeweils eine kommunale Wärmeplanung, damit Eigentümer:innen beim Heizungstausch Orientierung über mögliche Fernwärmeanschlüsse erhalten.

Lockerung der Vorgaben im Gespräch

Die von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vorgelegten Eckpunkte zum neuen Gesetz sehen eine deutliche Abkehr von der bisherigen Linie vor. Danach könnten auch künftig noch Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Allerdings ist vorgesehen, dass ab 2029 zunächst 10 Prozent Biokraftstoffe beigemischt werden müssen, später schrittweise mehr.

Fachleute warnen, dass diese Pläne den Klimaschutz deutlich erschweren könnten. Die Energieökonomin Claudia Kemfert bezeichnet die Vorschläge gegenüber dem Tagesspiegel etwa als „zu teuer, zu ineffizient und in dieser Größenordnung nicht umsetzbar“.

Streitpunkt Mieterschutz: Kostenrisiko bleibt ungelöst

Besonders umstritten ist innerhalb der Koalition noch der Mieterschutz. Im Eckpunktepapier wird lediglich allgemein erwähnt: „Es bedarf einer Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“. Konkreteres dazu fehlt jedoch.

Die Sorge der SPD: Vermieter:innen könnten weiterhin auf Öl- oder Gasheizungen setzen, während die langfristig steigenden Brennstoffkosten auf die Mieter:innen umgelegt werden. Der Berliner Mieterverein schlägt deshalb eine klare Begrenzung vor: Mieter:innen sollten nur Kosten tragen müssen, die beim Einbau einer Wärmepumpe entstehen würden. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hat sich klar positioniert: Ein Gesetz, das Mieter:innen auf den Kosten sitzen lässt, werde es nicht geben.

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