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Immobilienmakler in Wesel und Umgebung
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Wie präsentiert sich der Immobilienmarkt in Wesel aktuell?
Für Eigentümer:innen, die einen Immobilienverkauf in Wesel planen, spielt die Lage im Stadtgebiet eine zentrale Rolle. Kommunale Planung und laufende Projekte wirken sich direkt auf Angebot, Nachfrage und die Attraktivität einzelner Quartiere aus.
Stadtstruktur: Wesel kombiniert innerstädtische Wohnquartiere mit ruhigeren Randlagen. Für Käufer:innen sind kurze Wege, Nahversorgung und Verkehrsanbindung wichtige Argumente beim Haus- oder Wohnungsverkauf.
Neubaugebiet „Am Hessenweg“: Das neue Wohngebiet wird schrittweise mit weiteren Baustraßen erschlossen. Dies erweitert das Angebot an Bauplätzen und Neubauten und schafft zusätzliche Konkurrenz für Bestandsobjekte in der Umgebung.
Stadtentwicklungsprojekte: Maßnahmen wie die quartierenergetische Modernisierung in Schepersfeld oder der Ausbau der digitalen Infrastruktur steigern mittelfristig die Wohnqualität und können Lagen für einen späteren Verkauf interessanter machen.
Kommunale Grundstücke: Städtische Baugrundstücke wurden in Wesel zeitweise über ein Punktesystem vergeben; aktuell sind nur begrenzt Flächen verfügbar. Das begrenzte Angebot an erschlossenen Grundstücken stützt die Nachfrage nach Bestandsimmobilien.
Bauleitplanung: Der Flächennutzungsplan und zahlreiche Bebauungspläne steuern, wo künftig Wohn- oder Mischgebiete entstehen. Wer rechtzeitig verkauft, kann von geplanten Aufwertungen im Umfeld profitieren.
Welche Faktoren bestimmen Ihren Verkaufserfolg in Wesel?
Beim Verkauf von Haus, Wohnung oder Grundstück in Wesel ergeben sich Preis und Nachfrage aus einem Zusammenspiel objektbezogener und standortbezogener Faktoren. Eigentümer:innen sollten diese Einflüsse vor der Preisfestlegung kennen.
Bodenrichtwerte: Für Wesel setzt der Gutachterausschuss im Kreis regelmäßig Bodenrichtwerte fest. Diese Orientierungswerte spiegeln die Marktentwicklung wider und bilden eine wichtige Grundlage für die Einschätzung des Grundstückswertes.
Immobilienrichtwerte und Kaufpreissammlung: Aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses lassen sich typische Werte für bebaute Grundstücke ableiten. Sie zeigen, wie vergleichbare Objekte in Wesel tatsächlich verkauft wurden.
Gebäudezustand und Energieeffizienz: Modernisierte Heiztechnik, gedämmte Gebäudehülle und zeitgemäße Fenster können die Zahlungsbereitschaft von Käufer:innen erhöhen. Untersuchungen zeigen, dass energetische Verbesserungen häufig zu besseren Verkaufsergebnissen beitragen.
Finanzierungsbedingungen: Überregional wirkende Faktoren wie Zinsniveau und Kreditanforderungen beeinflussen, wie viele Interessent:innen sich eine Immobilie in Wesel leisten können.
Wettbewerb im Quartier: In Neubauarealen wie dem Gebiet „Am Hessenweg“ stehen Bestandsobjekte im direkten Vergleich zu neuen Häusern. In sanierten Bestandsvierteln entscheidet der Modernisierungsgrad darüber, wie attraktiv Ihr Angebot wirkt.
Wie läuft ein typischer Verkaufsprozess in Wesel ab?
Wer eine Immobilie in Wesel veräußern möchte, profitiert von einer klaren Struktur. So behalten Sie bei Unterlagen, Bewertung und Notartermin den Überblick.
Unterlagen zusammentragen: Grundbuchauszug über das Amtsgericht Wesel, Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Gebühr für eine Erstausfertigung typischerweise 30,00 Euro), Bauunterlagen und gegebenenfalls Bebauungsplaninformationen beschaffen.
Wertermittlung vornehmen: Bodenrichtwerte und Immobilienrichtwerte des Kreises Wesel heranziehen und bei Bedarf ein Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses oder eine Einschätzung durch Immobilienmakler:innen nutzen.
Energieausweis prüfen: Einen gültigen Energieausweis bereithalten, da die Kennwerte bereits in Verkaufsanzeigen anzugeben und bei Besichtigungen vorzulegen sind.
Vermarktung planen: Exposé erstellen, ansprechende Fotos anfertigen und geeignete Vermarktungskanäle wählen; digitale Besichtigungen und ein weitgehend kontaktloser Ablauf können in Wesel ebenfalls umgesetzt werden.
Besichtigungen und Verhandlungen durchführen: Interessent:innen auswählen, Termine koordinieren und Konditionen abstimmen; dabei auch mögliche kommunale Besonderheiten im Blick behalten.
Kaufvertrag und Übergabe organisieren: Notar in Wesel beauftragen, der den Kaufvertrag beurkundet, notwendige Erklärungen (zum Beispiel Vorkaufsrechtsverzicht der Stadt) einholt und die Grundbucheintragung veranlasst; anschließend geordnete Übergabe mit Protokoll und Zählerständen durchführen.
Welche rechtlichen und steuerlichen Punkte sind beim Verkauf in Wesel wichtig?
Beim Immobilienverkauf in Wesel greifen bundesweite Regelungen, landesrechtliche Vorschriften und kommunale Besonderheiten ineinander. Sie sollten die wichtigsten Rahmenbedingungen vor Vertragsabschluss kennen.
Einkommensteuer und Spekulationsfrist: Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken und Häusern sind grundsätzlich steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung beziehungsweise Fertigstellung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Eine Ausnahme gilt, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
Grunderwerbsteuer: In Nordrhein-Westfalen fällt beim Eigentümerwechsel Grunderwerbsteuer an, die in der Praxis meist von der Käuferseite getragen wird. Die konkrete Verteilung wird im notariellen Kaufvertrag geregelt.
Grundbuch und Notar: Grundstücksgeschäfte müssen notariell beurkundet werden, Eintragungen erfolgen beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Wesel. Für Grundbuchauszüge entstehen in der Regel Gebühren von 10,00 Euro für einfache und 20,00 Euro für beglaubigte Auszüge.
Vorkaufsrecht der Stadt Wesel: Für bestimmte Grundstücke besteht ein kommunales Vorkaufsrecht. Verkäufer:innen müssen der Stadt den Inhalt des Kaufvertrags mitteilen; der Verzicht wird über ein sogenanntes Negativzeugnis dokumentiert, das gebührenpflichtig ist (beispielsweise 26,00 Euro).
Teilung bebaute Grundstücke: Soll ein bebautes Grundstück vor dem Verkauf geteilt werden, ist im Kreis Wesel eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung erforderlich, deren Gebühr mindestens 50,00 Euro beträgt.
Energieausweis-Pflichten: Verkäufer:innen müssen potenziellen Käufer:innen spätestens bei der Besichtigung den Energieausweis vorlegen und in Anzeigen bestimmte Kennwerte angeben. Verstöße gegen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro sanktioniert werden.
Welche lokalen Vorgaben beeinflussen Verkauf und Nutzung von Immobilien in Wesel?
Neben allgemeinen Gesetzen wirken in Wesel zahlreiche örtliche Regelungen und Planungsinstrumente auf Immobilien und deren Nutzung. Diese Vorgaben sollten Sie bei einem geplanten Verkauf berücksichtigen.
Bauleitplanung und Bebauungspläne: Flächennutzungsplan und rechtskräftige Bebauungspläne der Stadt legen fest, ob eine Fläche als Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet genutzt werden darf und welches Maß der Bebauung zulässig ist. Das beeinflusst, welche Entwicklungsperspektiven Käufer:innen Ihrer Immobilie sehen.
Geo- und Katasterdaten: Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sowie digitale Karten mit Flurstücken und Planungsgrenzen helfen, Lage und Zuschnitt eines Grundstücks präzise zu dokumentieren. Solche Unterlagen werden häufig von Banken, Notaren und Behörden verlangt.
Baumschutz und Eingriffe im Garten: In Wesel schützt eine Baumschutzsatzung bestimmte Bäume. Für eine Fällgenehmigung ist in der Regel ein Antrag mit Lageplan und Ortstermin nötig, der Gebühren auslösen kann – wichtig, wenn Käufer:innen Umgestaltungen im Garten planen.
Genehmigungspflichtige Bauvorhaben: Größere Umbauten oder Neuerrichtungen im Zusammenhang mit einem Verkauf können nach der Bauordnung Nordrhein-Westfalen genehmigungspflichtig sein. Die Stadt empfiehlt eine Abstimmung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde und gegebenenfalls der Denkmalbehörde, bevor Vorhaben zugesagt oder beworben werden.
Neues Wohngebiet „Am Hessenweg“: Die schrittweise Erschließung mit zusätzlichen Baustraßen zeigt die aktive Ausweitung von Wohnbauflächen in Wesel. Das kann die Bewertung von Grundstücken und Bestandsgebäuden in angrenzenden Bereichen beeinflussen, weil sich das Angebot vor Ort verändert.
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