Wegfall der Einspeisevergütung würde über 90 Prozent der PV-Anlagen in Deutschland betreffen
Aroundhome hat über fünf Millionen Datensätze aus dem Marktstammdatenregister analysiert und die potenziellen Auswirkungen eines Gesetzesvorschlags zur Einspeisevergütung anhand bestehender, privater PV-Anlagen ausgewertet.
Kurzfazit: Kaum eine Anlage erreicht heute die 25-Kilowatt-Grenze
Nach dem aktuellen Gesetzesvorschlag der CDU-Abgeordneten und Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche hätten neun von zehn der bestehenden PV-Anlagen keine Einspeisevergütung erhalten.
Bundesweit haben nur etwa 3,5 Prozent der PV-Anlagen mindestens 25 kW installierte Leistung
In Berlin liegt der Anteil bei lediglich 0,5 Prozent
Selbst in den stärksten Regionen wie Bayern erreichen nur bis zu 7,8 Prozent der Anlagen die notwendige Leistung
Die Analyse zeigt deutliche strukturelle Unterschiede zwischen Städten und Regionen. Insbesondere in deutschen Großstädten sind fast ausschließlich kleine Anlagen installiert.
Kleine PV-Anlagen dominieren
Der Anteil großer Photovoltaikanlagen mit mindestens 25 Kilowatt ist in deutschen Städten äußerst gering.
In Berlin erreichen nur 0,5 Prozent der Anlagen die 25-kW-Grenze.
In Dresden, Bonn und Wolfenbüttel liegt der Anteil bei jeweils rund 0,6 Prozent.
Städte wie Leipzig, Jena und Sankt Augustin erreichen etwa 0,8 Prozent.
Auch andere Großstädte zeigen kaum höhere Werte:
München, Duisburg und Potsdam kommen jeweils auf rund 0,9 Prozent.
Deutlich höhere Anteile finden sich in kleineren Städten:
Ravensburg erreicht 7,2 Prozent.
Ahlen liegt bei 6,6 Prozent, Dorsten bei 6,4 Prozent.
Stadtstaaten besonders stark betroffen
Berlin bildet das Schlusslicht.
Hamburg liegt bei 1,1 Prozent, Bremen bei 1,4 Prozent.
Auch auf Bundeslandebene bleiben die Werte niedrig:
Sachsen: 2,1 Prozent
Saarland: 2,2 Prozent
Deutlich besser schneiden südliche und nördliche Flächenländer ab:
Bayern: 7,8 Prozent
Schleswig-Holstein: 6,6 Prozent
Niedersachsen: 6,0 Prozent
Insgesamt ergibt sich ein bundesweiter Durchschnitt von nur 3,5 Prozent – das entspricht etwa jeder 28. PV-Anlage.
Großstädte: Einspeisevergütung hätte kaum gegriffen
In den deutschen Großstädten fällt der Anteil von Anlagen mit der diskutierten Grenzleistung besonders gering aus.
Dresden und Bonn liegen mit jeweils rund 0,6 Prozent knapp vor Berlin.
Leipzig kommt auf 0,8 Prozent, während München, Duisburg, Essen und Stuttgart bei etwa 0,9 Prozent liegen.
Weitere große Städte sind ebenfalls weit abgeschlagen:
Frankfurt am Main: 1,0 Prozent
Hamburg und Hannover: jeweils 1,1 Prozent
Köln, Bremen und Wuppertal: jeweils 1,3 Prozent
Dortmund, Düsseldorf und Bochum: etwa 1,4 Prozent
Selbst die vergleichsweise „besten“ Großstädte erreichen insgesamt nur minimale Werte:
Bielefeld und Nürnberg: jeweils 1,8 Prozent
Mannheim: 1,9 Prozent
Damit zeigt die Analyse klar: In urbanen Räumen würde die Einspeisevergütung für neue, private Anlagen potenziell kaum noch eine Rolle spielen.
„Die geplante Streichung der Einspeisevergütung ist nach dem aktuellen Vorschlag nur für neuinstallierte Anlagen geplant. Die Analyse zeigt jedoch, dass Anlagen über 25 Kilowatt für private Eigentümer kaum eine Rolle spielen. Zukünftige Betreiber müssen damit potenziell auf mehrere hundert Euro Einnahmen pro Jahr verzichten. Die Direktvermarktung ist als Alternative wirtschaftlich attraktiv, kann aktuell aufgrund fehlender Smart Meter und des hohen bürokratischen Aufwands aber nicht flächendeckend in Anspruch genommen werden. Zu viele Netzbetreiber sowie unterschiedliche Anforderungen machen sie für kleine Anlagen unattraktiv“, sagt Jannis Mischke, Experte für „Energieeffizientes Wohnen“ bei Aroundhome. „PV-Anlagen sind kein politisches Instrument, sondern bleiben mit oder ohne Einspeisevergütung der effektivste Weg in die eigene Unabhängigkeit von schwankenden Energiepreisen. Die Investition zahlt sich langfristig mit direkten Einsparungen aus, ist klimafreundlich und steigert den Wert der eigenen Immobilie signifikant.“
Methodik der Analyse
In die Analyse flossen insgesamt 5.714.813 Installationen von Solaranlagen ein, die seit ihrer Erfassung im Marktstammdatenregister bis zum 1.1.2026 in Betrieb genommen wurden. Bei dem daraus resultierenden Grundbestand wurden anschließend alle PV-Anlagen mit weniger als 25 Kilowatt Bruttoleistung extrahiert. In die Untersuchung wurden sowohl natürliche als auch juristische Personen als Betreiber einbezogen. Für die Auswertung wurden anschließend ausschließlich Anlagen natürlicher Personen berücksichtigt.