Nachrüsten oder Stilllegen? Das gilt ab 2026 für Holzheizungen und Kamine
Im kommenden Jahr endet die Frist für den Betrieb vieler Holz- und Kaminöfen. Werden die Anforderungen nicht erfüllt, ist die Nutzung nicht mehr zulässig.
Ab 1. Januar 2026 greifen verschärfte Regelungen der Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV), die den Betrieb bestimmter Holzheizungen betreffen. Sie gelten insbesondere für ältere Geräte ohne gültigen Emissionsnachweis, Heizungen in belasteten Luftreinhaltegebieten und neu installierte Öfen ohne moderne Partikelfilter. Das Umweltbundesamt hat festgelegt, welche Geräte künftig nur noch mit Nachrüstung oder gar nicht mehr betrieben werden dürfen:
Offene Kamine ohne geschlossene Feuerraumtür außerhalb ausgewiesener Ausnahmezeiten
Kaminöfen ohne Prüfprotokoll nach 1. BImSchV, insbesondere Baujahre vor 1995
Für alle Holzöfen und Kamine, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, gilt künftig: Sie dürfen nur noch betrieben werden, solange Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen die Höchstwerte von 0,15 g bzw. 4 g pro Kubikmeter nicht überschreiten. Holzheizungen, die vor 2015 installiert wurden und die Stufe-2-Grenzwerte der 1. BImSchV nicht erfüllen, müssen bis spätestens 2027 nachgerüstet werden. Andernfalls kann die Nutzung Bußgelder von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
Pflichtanteil von 65 % erneuerbarer Energien
Ab 2026 tritt zudem eine weitere Regelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft: Neu eingebaute Heizungen in Städten mit über 100.000 Einwohner:innen müssen nach dem 30. Juni 2026 mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. In kleineren Städten gilt diese Verpflichtung erst ab Mitte 2028. Trotz der strengen Vorgaben bleiben Holz- und Pelletheizungen grundsätzlich erlaubt, da das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Technologieoffenheit vorschreibt.
Damit verschärft sich die Heizungswende in Deutschland ab 2026 deutlich. Die Bundesregierung verfolgt mit den Maßnahmen das Ziel, die Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen. Gebäude sollen künftig ihre Wärme klimaneutral erzeugen oder klimaneutral erzeugte Wärme aus einem Wärmenetz beziehen. Während moderne Pelletöfen und Holzvergaser die verschärften Grenzwerte deutlich unterschreiten können, erfüllen viele ältere Bestandsgeräte die Anforderungen bisher nicht, da sie weder nachgerüstet noch modernisiert wurden.