Zum Hauptinhalt
Erfolgreiche Projekte, echte Geschichten

So haben Kundinnen und Kunden ihre Projekte erfolgreich mit Aroundhome umgesetzt.

Erfahrungsberichte entdecken
Sie sind Handwerker oder Makler und auf Kundensuche?
Jetzt Partner werden
Auf der Suche nach der passenden Fachfirma für Ihr Hausprojekt?
Jetzt Fachfirmen finden
Logo von Aroundhome mit der Tagline "Denn es ist Ihr Zuhause."Aroundhome Logo

Bis zu 50.000 Euro Bußgeld: Was Hausbesitzer bei der Heizung beachten müssen

Lesezeit: 2 minClaudia Mühlbauer

Für viele Heizungen sind regelmäßige Kontrollen durch Schornsteinfeger:innen Pflicht. Wer sie versäumt, muss im schlimmsten Fall mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Wohnhäuser in der kalten Jahreszeit mit rauchenden Schornsteinen

Wer eine Öl-, Gas-, Holz- oder Pelletheizung betreibt, ist gesetzlich zur regelmäßigen Kontrolle durch einen Schornsteinfeger oder eine Schornsteinfegerin verpflichtet. Wer das ignoriert, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Denn Schornsteinfeger:innen prüfen nicht nur den Brandschutz, sondern auch die Emissionen der Anlage. Beides ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wie häufig ein Besuch ansteht, hängt von der Heizungsart ab. Bei Öl- und Gasheizungen genügt meist ein Termin pro Jahr. Bei Holz- oder Pelletheizungen können es mehrere sein, da feste Brennstoffe mehr Ruß erzeugen und der Kamin häufiger gekehrt werden muss. Hinzu kommt eine Feuerstättenschau, die zweimal innerhalb von sieben Jahren fällig wird. Welche Termine konkret anfallen, steht im Feuerstättenbescheid, den Hausbesitzer:innen alle drei bis fünf Jahre neu erhalten.

Mit der Wärmepumpe Kosten sparen

Wer seine fossile Heizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, ist laut Kehr- und Überprüfungsordnung vollständig von der Kehr- und Überprüfungspflicht befreit. Damit lassen sich dauerhaft Kosten sparen, denn pro Termin berechnen Schornsteinfeger:innen je nach Region und Leistungsumfang etwa 40 bis 80 Euro. Bei Holz- oder Kohleheizungen kommen so schnell mehr als 100 Euro im Jahr zusammen. Davon lassen sich bis zu 20 Prozent der Kosten steuerlich absetzen.

Die Befreiung gilt jedoch nur, wenn im Haus kein Verbrennungssystem mehr in Betrieb ist. Wer zusätzlich zur Wärmepumpe noch einen Kaminofen nutzt oder eine Hybridheizung mit Gasanteil betreibt, bleibt weiterhin kontrollpflichtig.

Sparmöglichkeiten auch in Mehrfamilienhäusern

Für Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten schreibt § 60a des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) eine Betriebsprüfung der Wärmepumpe vor, die ab 2024 eingebaut worden sind. Erstmals muss sie nach der ersten vollständigen Heizperiode erfolgen, spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme, danach alle fünf Jahre. Durchführen darf sie eine fachkundige Person mit entsprechender Schulung, wozu etwa Schornsteinfeger:innen, Heizungsbauer:innen oder Kälteanlagenbauer:innen zählen. Ausgenommen von der Pflicht sind Warmwasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen.

Entsprechend können auch Mieter:innen vom Umstieg auf eine Wärmepumpe profitieren. Denn die Kosten für den Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin können von Vermieter:innen über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter:innen umgelegt werden.

Schornsteinfeger wollen auch Wärmepumpen prüfen

Berufsverbände des Schornsteinfegerhandwerks setzen sich bereits seit Längerem dafür ein, auch die Kontrolle von Wärmepumpen in ihr Berufsbild aufzunehmen. Als Argument nennen sie potenzielle Gefahren durch die in den Anlagen enthaltenen Kältemittel. Seit 2025 ist die Wärmepumpentechnik offiziell Teil der Ausbildungsordnung für Schornsteinfeger:innen.

Monteur installiert eine neue Heizung
Passende Heizungsfirma finden?
Wir vermitteln schnell und einfach bis zu 3 verfügbare Fachfirmen aus Ihrer Region!
Jetzt Angebote für Heizungsbauer vergleichen