Zum Hauptinhalt
Erfolgreiche Projekte, echte Geschichten

So haben Kundinnen und Kunden ihre Projekte erfolgreich mit Aroundhome umgesetzt.

Erfahrungsberichte entdecken
Sie sind Handwerker oder Makler und auf Kundensuche?
Jetzt Partner werden
Auf der Suche nach der passenden Fachfirma für Ihr Hausprojekt?
Jetzt Fachfirmen finden
Logo von Aroundhome mit der Tagline "Denn es ist Ihr Zuhause." Aroundhome Logo

Heizungsgesetz: Ist die Abschaffung der 65-Prozent-Regel verfassungswidrig?

Lesezeit: 2 min Claudia Mühlbauer

Ein aktuelles Gutachten zum Heizungsgesetz kommt zu dem Schluss, dass ein Abschwächen der 65‑Prozent-Vorgabe gegen das Grundgesetz verstoßen könnte.

Qualmender Schornstein auf einem Wohnhaus

Kernpunkt der anhaltenden Diskussionen um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist die Pflicht, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Seit 2024 gilt diese Vorgabe in ausgewiesenen Neubaugebieten. Für Bestandsgebäude greift die Regelung im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung – ab Mitte 2026 in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern, spätestens jedoch bis Mitte 2028 bundesweit. Vertreter:innen von CDU und CSU fordern die Abschaffung oder starke Lockerung der Regel, um mehr Flexibilität und Technologieoffenheit zu schaffen. Die SPD hält dagegen an der 65-Prozent-Pflicht im Heizungsgesetz fest, um die Klimaziele zu sichern.

Gutachten sieht Absenkung als verfassungswidrig an

Ein aktuelles Gutachten weist nun darauf hin, dass eine Absenkung der Vorgabe mit dem Grundgesetz kollidieren könnte. Hintergrund ist das darin verankerte Klimaschutzgebot. Die Kanzlei Rechtsanwälte Günther, beauftragt von den Umweltorganisationen Greenpeace und Gaswende, kommt zu dem Ergebnis: „Eine Reduktion des Erfordernisses, in neuen Heizungsanlagen 65 Prozent erneuerbare Energien einzusetzen, entwertet das GEG und dessen Auswirkungen auf den Klimaschutz massiv.“

Die CO₂-Einsparungen würden bei jeder Aufweichung sinken, da weniger erneuerbare Energien eingesetzt würden. Besonders problematisch wäre jedoch, dass bei einer Absenkung auf unter 50 Prozent weiterhin fossile Gasthermen eingebaut werden könnten. Weil Biogas nur begrenzt verfügbar und zudem teuer ist, drohten in diesem Fall langfristig steigende Heizkosten. Insbesondere würde das Mieter:innen und einkommensschwache Haushalte betreffen.

Juristische Bedenken gegen Alternativvorschläge

Die Gutachter:innen raten zudem von alternativen Steuerungsgrößen wie Emissionsfaktoren ab. Sie würden Rechtsunsicherheit schaffen und Gas- oder Ölheizungen erlauben, die später teuer umzurüsten wären. Eine „Gesamteffizienzbetrachtung“ als Ersatz für den verpflichtenden Erneuerbaren-Anteil sei ebenfalls unvereinbar mit dem Klimaschutzgebot. Dabei würde die feste 65-Prozent-Quote durch eine breitere Bewertung der gesamten Heizungsanlage ersetzt werden, in die auch andere Faktoren als nur der Erneuerbare-Energien-Prozentsatz einbezogen werden. Fossile Anteile könnten zum Beispiel durch eine gute Dämmung oder Speicher erhöht werden.

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann (CDU) hatte bereits im vergangenen Jahr auf das Verschlechterungsverbot hingewiesen, gestützt auf ein von der KlimaUnion in Auftrag gegebenes Gutachten. Einmal eingeführte Emissionsreduktionen dürfen demnach keinesfalls ohne triftige wissenschaftliche oder rechtliche Begründung gelockert werden. Dementsprechend würde es gegen die Verfassung verstoßen, das Heizungsgesetz grundlegend zu ändern, sofern keine ähnlich wirksamen Maßnahmen beschlossen würden.

Eine Hand dreht die Heizung auf, die andere liegt auf dem Heizkörper und prüft, ob es warm wird
Welche Heizung passt zu Ihrem Zuhause?
Entdecken Sie passende Lösungen mit regionalen Fachfirmen!
Jetzt Angebote vergleichen

Jetzt Heizungsbauer in Ihrer Nähe finden und direkt anfragen!