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Was gilt für Solaranlagen in Braunschweig aktuell?
Für eine Solaranlage in Braunschweig gelten sowohl niedersächsische Vorgaben als auch städtische Programme, die Ihre Planung direkt beeinflussen. Eigentümer:innen sollten diese Rahmenbedingungen früh kennen, bevor sie einen Solarteur beauftragen.
In Niedersachsen besteht seit 2025 eine Pflicht zur Nutzung von Photovoltaik bei Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen mit Dachflächen ab 50 Quadratmetern. Diese Solarpflicht gilt auch für private Wohngebäude in Braunschweig. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Installation technisch nicht machbar oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist oder anderen Vorschriften widerspricht.
Die Stadt Braunschweig unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien mit einem eigenen Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen. Gefördert werden unter anderem steckerfertige Solaranlagen, vertikale Photovoltaik an Fassaden oder Zäunen sowie gemeinschaftliche Solarstromprojekte.
In den vergangenen Jahren gingen in Braunschweig mehrere Hundert Anträge auf solche Zuschüsse ein, die Budgets waren teilweise schon früh im Jahr ausgeschöpft. Wer eine Photovoltaikanlage plant, sollte Zeit für Antragstellung und mögliche Wartelisten einplanen.
Welche Kosten entstehen für eine Solaranlage in Braunschweig?
Die Kosten einer Solaranlage in Braunschweig orientieren sich meist an bundesweiten Marktpreisen. Für Einfamilienhäuser mit 5 bis 10 Kilowatt Spitzenleistung inklusive Speicher geben Solarteur:innen häufig Komplettangebote ab. Zusätzlich fallen Arbeiten wie statische Prüfung, Montage und Elektroanschluss an, die in Pauschalen enthalten sein können.
Die folgende Übersicht zeigt typische Richtwerte für Photovoltaikanlagen, die Sie bei der Planung Ihrer Anlage in Braunschweig berücksichtigen können:
Diese Beträge sind Durchschnittswerte. Konkrete Angebote in Braunschweig hängen unter anderem von Dachform, Leitungswegen, Speichergröße und den eingesetzten Komponenten ab.
Welche Förderungen und Zuschüsse gibt es für Solaranlagen in Braunschweig?
Für eine Solaranlage in Braunschweig stehen mehrere Förderprogramme zur Verfügung, die Investitionskosten deutlich senken können. Besonders relevant sind die kommunalen Zuschüsse sowie Programme des örtlichen Energieversorgers.
Städtisches Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen:
Die Stadt unterstützt steckerfertige Solaranlagen (Balkonkraftwerke) mit einem pauschalen Zuschuss von 200 Euro. Haushalte mit geringem Einkommen erhalten zusätzlich einen Bonus von 150 Euro. Für stromerzeugende Fassaden oder Zäune werden 200 Euro je Kilowattpeak gezahlt. Gemeinschaftliche Solarstromprojekte erhalten pauschal 4.000 Euro je Grundstück. Für Weiterbildungen im Bereich Photovoltaik gibt es einen Zuschuss von 50 Prozent der Kosten, maximal 1.000 Euro.
Förderangebote von BS|ENERGY:
Der lokale Energieversorger gewährt Kund:innen eines Naturstromprodukts einen Zuschuss von 20 Prozent auf Produkt- und Installationskosten von Aufdach-Photovoltaikanlagen. Für Balkonkraftwerke gibt es ebenfalls eine Förderung von 20 Prozent für bestimmte Bestandskund:innen. In beiden Fällen sind Doppelförderungen mit anderen Zuschüssen in der Regel ausgeschlossen.
Zusätzlich können Hauseigentümer:innen zinsgünstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“ sowie Förderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen nutzen, sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind und ein Antrag fristgerecht gestellt wird.
Welche Genehmigungen und Vorschriften betreffen Solaranlagen in Braunschweig?
Bei der Planung einer Solaranlage in Braunschweig müssen Eigentümer:innen vor allem die Landesbauordnung und kommunale Vorgaben beachten. Dies betrifft sowohl die Genehmigungspflicht als auch technische und rechtliche Rahmenbedingungen.
Solarpflicht in Niedersachsen:
Seit 1. Januar 2025 besteht im Bundesland Niedersachsen eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik bei Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen mit Dachflächen ab 50 Quadratmetern. Diese Regelung gilt auch in Braunschweig und betrifft private Bauherr:innen ebenso wie Unternehmen, sofern keine anerkannten Ausnahmen greifen.
Verfahrensfreie und genehmigungspflichtige Anlagen:
Viele Aufdach-Photovoltaikanlagen gelten als verfahrensfreie bauliche Anlagen. Eigentümer:innen tragen dann jedoch selbst die Verantwortung, dass alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden, etwa Abstandsflächen, Standsicherheit oder örtliche Gestaltungssatzungen. Für andere Vorhaben ist eine Mitteilung oder ein Bauantrag nach der Niedersächsischen Bauordnung erforderlich.
Digitale Bauanträge (eBau):
In Braunschweig können Bauanträge und Mitteilungen für Solaranlagen elektronisch über ein eBau-System eingereicht werden. Für die Nutzung ist ein entsprechendes Online-Konto notwendig, was den Ablauf für viele Eigentümer:innen erleichtert.
Netzanschluss und Einspeisevergütung:
Jede Photovoltaikanlage ist beim örtlichen Netzbetreiber anzumelden. Für eingespeisten Strom gelten Vergütungssätze nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, die für kleine Anlagen regional typischerweise im Bereich von etwa 8 bis 12 Cent pro Kilowattstunde liegen und in der Regel über 20 Jahre gezahlt werden.
Wie läuft die Planung einer Solaranlage in Braunschweig ab?
Der Ablauf von der Idee bis zur fertigen Solaranlage in Braunschweig folgt typischen Schritten, die Sie gemeinsam mit einem Solaranlagen-Fachbetrieb strukturieren können.
Eignung des Gebäudes prüfen: Dachausrichtung, Verschattung und Stromverbrauch analysieren, um die passende Größe der Solaranlage abzuschätzen.
Angebote einholen: Mehrere Solarteur:innen kontaktieren, Varianten mit und ohne Speicher vergleichen und dabei die unterschiedlichen Kosten und Leistungen gegenüberstellen.
Genehmigung und Anzeige klären: Prüfen, ob die geplante Anlage verfahrensfrei ist oder eine Mitteilung bzw. ein Bauantrag nötig ist. In Braunschweig kann dies über das digitale eBau-Verfahren abgewickelt werden.
Fördermöglichkeiten sichern: Vor der Beauftragung Anträge für das städtische Förderprogramm, mögliche Zuschüsse von BS|ENERGY sowie Kredite oder Zuschüsse von KfW und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorbereiten. Fehlende Unterlagen können bei kommunalen Förderungen innerhalb von bis zu 16 Wochen nachgereicht werden.
Installation und Netzanschluss: Die Solaranlage wird montiert, elektrisch angeschlossen und beim Netzbetreiber angemeldet. Danach beginnt die reguläre Stromerzeugung und gegebenenfalls die Einspeisevergütung.
Welche praktischen Tipps helfen bei Solaranlagen in Braunschweig?
Lokale Besonderheiten bei Förderungen, Netzanschluss und Nachfrage wirken sich auf Ihre Solaranlage in Braunschweig aus. Mit einigen gezielten Schritten nutzen Sie diese Rahmenbedingungen besser aus.
Solarkataster zur Vorbereitung nutzen:
Vor der Beratung mit einem Solarteur lohnt sich ein Blick in das städtische Solarkataster. Dort lassen sich Dach- und Fassadenpotenziale, mögliche Erträge und CO₂-Einsparungen für Ihr Gebäude abschätzen.
Förderfristen früh einplanen:
Die Braunschweiger Zuschüsse für regenerative Energien waren in den vergangenen Jahren oft schon im Frühjahr weitgehend ausgeschöpft, teils mit Wartelisten. Stellen Sie Förderanträge möglichst früh im Jahr, bevor Sie einen verbindlichen Auftrag für Ihre Photovoltaikanlage vergeben.
Balkonkraftwerke gezielt fördern lassen:
Für steckerfertige Solaranlagen gibt es kommunale Pauschalzuschüsse sowie zusätzliche Förderungen des Energieversorgers BS|ENERGY für bestimmte Stromkund:innen. Prüfen Sie genau, ob eine Kombination mehrerer Programme ausgeschlossen ist, bevor Sie sich entscheiden.
Eigenverbrauch und Speicher durchdenken:
Erfahrungswerte zeigen, dass private Haushalte ohne Speicher etwa 25 bis 40 Prozent des Solarstroms selbst verbrauchen, mit Speicher bis zu etwa 75 Prozent. Wer in Braunschweig viel Strom im eigenen Haus nutzt, sollte Speicherlösungen in die Angebotseinholung einbeziehen.
Mehrwertsteuerregelung berücksichtigen:
Beim Kauf, der Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt Leistung fällt derzeit keine Mehrwertsteuer an. Dies senkt die Investitionskosten und erleichtert die Wirtschaftlichkeitsrechnung für Ihre Solaranlage in Braunschweig.
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