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Immobilienmakler in Eresing und Umgebung
Die Firma “Claudius Möller”- Immobilienmakler wurde bereits vor einigen Jahren gegründet und durfte “unter einer anderer Flagge” bereits sehr erfolgreich im Fünf-Seen-Land und im bayerischen Voralpenland tätig sein. Der Marke RE/MAX schlossen wir uns im Frühjahr 2024 an und gründeten die Geschäftsstelle “RE/MAX Immobilienpartner” mit Sitz in Herrsching am Ammersee. Claudius Möller Broker / Owner / Inhaber & Immobilienmakler IHK Claudius Möller kommt ursprünglich aus dem Hotelmanagement und ist nicht nur ein ausgebildeter Immobilienmakler IHK sondern auch ein dipl. Hotelier. Seine Passion für Menschen und Immobilien nutzte er Anfang 2021 und konzentriert sich seit dem ausschließlich auf die Vermittlung von Immobilien - mit einer großen Portion Menschlichkeit. Diese Menschlichkeit und Empathie wurde ihm bereits in die Wiege gelegt. Sowohl als Hotelier als auch als Immobilienmakler ist es extrem wichtig, den Umgang mit Menschen zu lieben.
Sehr umfangreiche Informationen, professionelle Vorgehensweise, zahlreiche Tipps und Hinweise.
Herzlichen Dank für Ihre Mühe und Zeit.
• Gewerbevideo https://vimeo.com/209367222
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Was prägt Angebot und Nachfrage in Eresing aktuell?
Eresing ist eine kleine, ländlich geprägte Kommune nahe dem Ammersee mit guter Anbindung Richtung München. Für den Immobilienverkauf ergeben sich daraus vor allem Chancen bei pendelnden Käufer:innen und Familien, die ruhige Wohnlagen schätzen.
Makrolage: Eresing liegt rund 6 km nordwestlich des Ammersees und etwa 50 km westlich von München. Die Nähe zum S‐Bahn-Endhalt Geltendorf (S4) mit Busverbindungen nach Landsberg am Lech macht den Ort für Pendler:innen attraktiv.
Ortsteile und Quartiere: Zum Gemeindegebiet gehören Eresing selbst, Pflaumdorf und das Benediktinerkloster St. Ottilien. Im Ortskern prägen gewachsene Dorfstrukturen und Bauernhäuser das Bild, in den Neubaugebieten im Norden und Süden dominieren Einfamilienhäuser mit modernerer Bausubstanz.
Gewerbe und Versorgung: Ein kleines Gewerbegebiet mit rund 19 Betrieben sowie Bäckerei und weitere Nahversorgung erhöhen die Alltagstauglichkeit für Käufer:innen, ohne dass die ländliche Prägung verloren geht.
Freizeit und Energieprofil: Die voralpine Hügellandschaft und die Nähe zum Ammersee sind starke Argumente im Exposé. Hinweise auf das kommunale Solar- und Gründachkataster oder das Biomasse-Heizprojekt können den energetischen Charakter einer Immobilie zusätzlich positiv unterstreichen.
Welche Faktoren beeinflussen den Verkaufserfolg in Eresing?
Neben der allgemeinen Nachfrage im Landkreis Landsberg am Lech entscheiden vor allem Lagequalität, Bausubstanz und Entwicklungspotenzial darüber, wie gut sich eine Immobilie in Eresing verkaufen lässt.
Mikrolage im Ort: Ruhige Wohnstraßen in Neubausiedlungen oder in Pflaumdorf werden anders bewertet als Grundstücke an Durchgangsstraßen oder am Rand des Gewerbegebiets. Käufer:innen achten stark auf Lärm, Aussicht und fußläufige Distanzen.
Bau- und Energiezustand: Baujahr, energetischer Standard, Heizsystem und vorhandene Solarflächen spielen im ländlichen Raum zunehmend eine Rolle. Das veröffentlichte Solar- und Gründachkataster des Landkreises macht Dachpotenziale sichtbar, was sich in der Vermarktung gezielt nutzen lässt.
Grundstücks- und Erweiterungspotenzial: In Bereichen mit Bebauungsplänen wie „Feldflecken I“ bestimmen Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung (z. B. Wohngebiet WA, zulässige Grundflächenzahl) die Chancen für An- oder Neubauten.
Planungsumfeld: Die ortsgestalterischen Ziele im Sanierungsgebiet „Ortsmitte Eresing“ können erlaubte Nutzungen, Modernisierungen oder Rückbauten beeinflussen. Für Objekte in diesem Bereich sollten Sie die Rahmenbedingungen vorab klären und im Exposé transparent darstellen.
Wie läuft ein Immobilienverkauf in Eresing typischerweise ab?
Der Ablauf entspricht den allgemeinen Schritten in Bayern, wird in Eresing aber durch zuständige Stellen auf Landkreis- und Gemeindeebene konkretisiert. Eine strukturierte Vorbereitung verkürzt den Verkaufsprozess.
Sammeln Sie Kernunterlagen wie aktuellen Grundbuchauszug (Amtsgericht Landsberg), Flurkarte bzw. Liegenschaftsnachweis (ADBV Landsberg), Baupläne, Abnahmen und vorhandene Verträge.
Organisieren Sie rechtzeitig den Energieausweis nach Gebäudeenergiegesetz, da die wichtigsten Kennwerte bereits in gewerblichen Anzeigen genannt werden müssen.
Lassen Sie den Verkehrswert bestimmen, zum Beispiel auf Basis amtlicher Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses und lokaler Vergleichsobjekte im Raum Eresing/Landsberg.
Definieren Sie die Zielgruppe: In Eresing sind insbesondere Pendler:innen zur S‐Bahn Geltendorf sowie Käufer:innen mit Ammersee-Bezug relevant.
Erstellen Sie ein Exposé mit Lagebeschreibung (Ortsteil, Distanz zur S‐Bahn, Ortsmitte), energetischen Kennwerten und aussagekräftigen Fotos.
Führen Sie Besichtigungen gebündelt durch und prüfen Sie die Bonität der Interessent:innen, bevor Sie sich verbindlich einigen.
Vereinbaren Sie einen Notartermin in der Region; der Notar bereitet den Kaufvertrag vor, beurkundet ihn und veranlasst die Eintragung der Käufer:innen im Grundbuch.
Übergeben Sie Immobilie und Unterlagen nach Kaufpreiseingang; etwaige kommunale Energiesparzuschüsse der Gemeinde Eresing sollten Sie mit Originalrechnungen dokumentieren, falls es abrechnungsrelevante Vorgänge gibt.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Steuern beim Verkauf in Eresing
Für Verkäufer:innen in Eresing gelten die bundesweiten Vorgaben zum Immobilienverkauf, ergänzt durch die Zuständigkeiten der Behörden im Landkreis Landsberg am Lech.
Spekulationsfrist: Gewinne aus dem Verkauf privat gehaltener Immobilien sind in der Regel steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen (§ 23 EStG. Keine Einkommensteuer fällt an, wenn Sie das Objekt im Verkaufsjahr und in den beiden Vorjahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben.
Grenze für steuerpflichtige Gewinne: Liegt der Veräußerungsgewinn unter 1.000 Euro, bleibt er nach aktueller steuerlicher Praxis in der Regel steuerfrei. Für die genaue Berechnung zählt der individuelle Einzelfall.
Notar und Grundbuchamt: Kaufverträge müssen notariell beurkundet werden. Das Grundbuchamt beim Amtsgericht Landsberg trägt die neuen Eigentümer:innen ein und löscht bestehende Grundschulden nur gegen notariell beglaubigte Löschungsbewilligungen.
Energieausweis-Pflicht: Nach Gebäudeenergiegesetz ist bei Verkauf ein gültiger Energieausweis erforderlich. Spätestens zur ersten Besichtigung müssen Interessent:innen ihn einsehen können, und in Anzeigen sind Angaben wie Energiekennwert und Hauptenergieträger verpflichtend.
Finanzierungsverträge: Lösen Sie für die Immobilie bestehende Darlehen ab, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Diese Kosten sollten Sie bei der Kalkulation des Nettoerlöses einplanen.
Gelten besondere Vorgaben oder Satzungen in Eresing?
Für den Verkauf von Häusern, Wohnungen oder Grundstücken in Eresing spielen neben dem allgemeinen Baurecht mehrere lokale Regelungen und Instrumente eine Rolle, die Sie früh kennen sollten.
Sanierungsgebiet Ortsmitte: Die Gemeinde hat für die Ortsmitte ein förmliches Sanierungsgebiet mit ortsgestalterischen Zielen festgelegt. Dort können besondere Anforderungen an Umbauten, Fassadengestaltung oder Nutzungsänderungen bestehen, was für Käufer:innen bei Modernisierungsplänen wichtig ist.
Bebauungspläne: Bebauungspläne wie „Feldflecken I“ regeln Art und Maß der baulichen Nutzung, Baufenster, Erschließung und Pflanzgebote. Für Grundstücke oder Erweiterungspotenziale ist entscheidend, ob solche Festsetzungen bestehen und wie sie künftige Bauvorhaben begrenzen oder ermöglichen.
Amtliche Bodenrichtwerte: Der Gutachterausschuss des Landkreises Landsberg am Lech veröffentlicht Bodenrichtwerte, die über Systeme wie BORIS‐Bayern abrufbar sind. Sie dienen als rechtlich verankerte Orientierung für Bodenwerte und werden häufig von Banken und Sachverständigen herangezogen.
Kommunales Energiesparprogramm: In den Richtlinien des Eresinger Förderprogramms zur Energieeinsparung ist ausdrücklich festgehalten, dass eine Förderung baurechtliche oder betriebsbezogene Genehmigungen nicht ersetzt. Verkäufer:innen sollten bei Objekten mit geförderten Maßnahmen die Förderbedingungen und Nachweise bereithalten, damit Käufer:innen ihre eigene Planung darauf abstimmen können.
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