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Welche Besonderheiten gelten für Garten- und Landschaftsbau in Gelsenkirchen?
Garten- und Landschaftsbau in Gelsenkirchen findet in einer stark grünen Stadt mit vielen Konversionsflächen und neuen Wohnquartieren statt. Wenn Sie Ihren Garten neu planen oder umgestalten lassen, beeinflusst das direkte Umfeld die Gestaltung und die Auswahl der Leistungen.
Stadtgrün und Naturschutz: Über 7 Millionen Quadratmeter Grünfläche und ein Grünanteil von mehr als 45 Prozent prägen das Stadtgebiet, rund ein Viertel der Fläche steht unter Landschafts- oder Naturschutz. Gartenbauer:innen müssen deshalb bei Pflanzungen und Eingriffen in den Bestand häufig naturschutzrechtliche Vorgaben berücksichtigen.
Konversionsflächen: Der Nordsternpark als umgestaltetes Zechengelände zeigt, wie industrielle Elemente in moderne Landschaftsarchitektur integriert werden. Für Gärten in ähnlichen Lagen können robuste Materialien und strukturreiche Bepflanzung sinnvoll sein.
Wohnquartiere und Grundstücksgrößen: In Gebieten wie dem Gartenviertel in Graf Bismarck mit Grundstücken von etwa 300 bis 1.000 Quadratmetern oder dem Quartier „Wohnen am Stadtteilpark Hassel“ ergeben sich typische Flächengrößen, für die sich komplette Gartengestaltungen anbieten.
Nachfrage durch Ein- und Zweifamilienhäuser: Steigende Kaufverträge und Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser erhöhen den Bedarf an professioneller Gartengestaltung rund um das eigene Haus.
Was kostet Garten- und Landschaftsbau in Gelsenkirchen?
Die Kosten für Garten- und Landschaftsbau in Gelsenkirchen hängen vor allem vom Leistungsumfang und der Grundstücksgröße ab. Wenn Sie ein Einfamilienhaus mit Garten im Bereich 300 bis 1.000 Quadratmeter besitzen, sind komplette Neu- oder Umgestaltungen besonders preisrelevant.
Typische Leistungen ohne Euro-Angaben:
Planung: Grob- und Detailplanung, Entwürfe, Pflanzkonzepte
Erd- und Bauarbeiten: Modellierung, Wege, Terrassen, Einfassungen
Pflanzarbeiten: Rasen, Stauden, Sträucher, Bäume
Technik: Bewässerung, Beleuchtung, Teiche oder Wasserläufe
Pflege: Erstpflege nach der Neuanlage, regelmäßige Gartenpflege
Die Spannen ergeben sich aus Unterschieden bei Ausstattungsniveau, Materialwahl und der Vielzahl möglicher Einzelleistungen im Garten- und Landschaftsbau.
Welche Förderungen und Zuschüsse gibt es für Garten- und Landschaftsbau in Gelsenkirchen?
Für bestimmte Maßnahmen im Garten- und Landschaftsbau stellt die Stadt Gelsenkirchen Fördermittel bereit. Wenn Sie etwa Dachbegrünungen, Fassadenbegrünungen oder Entsiegelungen planen, können Sie Ihre Investition gezielt entlasten.
Damit Sie Förderungen nicht verpassen, lohnt sich vor der Beauftragung von Garten- und Landschaftsbau eine Klärung, ob Ihr Grundstück in einem geförderten Quartier liegt oder ob Dach- bzw. Fassadenbegrünung geplant ist.
Wann ist der beste Zeitpunkt für Garten- und Landschaftsbau in Gelsenkirchen?
Der richtige Zeitpunkt für Garten- und Landschaftsbau in Gelsenkirchen wird stark durch Naturschutzvorgaben und städtische Projekte beeinflusst. Wenn Sie Baumarbeiten oder größere Umgestaltungen planen, spielt der Schutz wild lebender Tiere eine zentrale Rolle.
Baum- und Gehölzschnitt: Für Fällungen und starke Rückschnitte an Bäumen gilt in Gelsenkirchen in der Regel ein zeitlicher Schutzraum im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Zwischen 1. März und 30. September sind Arbeiten, die Brut- und Setzzeiten beeinträchtigen könnten, meist nur mit Ausnahmegenehmigung möglich.
Planung außerhalb der Brutzeit: Für umfangreiche Baum- und Straucharbeiten bietet sich die Zeit außerhalb dieses Fensters an. So können Gartenbauer:innen Pflegemaßnahmen und Umgestaltungen an Hecken und Bäumen rechtssicher durchführen.
Großprojekte im Umfeld: Im Nordsternpark laufen im Zuge der IGA 2027 umfangreiche Baumaßnahmen, die Zugang und Nutzung des Parks zeitweise einschränken. Für Gärten in direkter Nachbarschaft zu solchen Projekten kann eine frühzeitige Terminabstimmung mit dem Garten- und Landschaftsbau sinnvoll sein.
Worauf sollten Sie bei Garten- und Landschaftsbau in Gelsenkirchen besonders achten?
Guter Garten- und Landschaftsbau in Gelsenkirchen verbindet fachgerechte Planung mit den örtlichen Natur- und Klimaschutzzielen. Wenn Sie Angebote vergleichen oder Leistungen beauftragen, helfen Ihnen einige lokale Besonderheiten bei der Entscheidung.
Naturschutz und Baumbestand: In Gelsenkirchen gibt es einen umfangreichen städtischen Baumbestand von Zehntausenden Bäumen. Bevor Sie alte Bäume im Privatgarten fällen oder stark zurückschneiden lassen, sollten Sie prüfen, ob diese unter die Baumschutzsatzung fallen und ob ein Antrag nötig ist.
Gestaltung im dichten Stadtgrün: Der hohe Grünflächenanteil und viele Parks wie der Nordsternpark oder weitere Stadtteilparks beeinflussen das Mikroklima und die gewünschte Ästhetik im Wohnumfeld. Gartenbauer:innen können Pflanzungen so auswählen, dass sie sich harmonisch in bestehende Grünzüge einfügen.
Fördermöglichkeiten im Blick behalten: In Stadterneuerungsgebieten wie Hassel/Westerholt/Bertlich oder entlang der Bochumer Straße können Maßnahmen an Haus- und Hofflächen förderfähig sein. Es lohnt sich, vor größeren Entsiegelungen oder Begrünungen zu prüfen, ob ein Zuschuss in Frage kommt.
Daten und Transparenz nutzen: Digitale Angebote der Stadt zum Baumbestand erleichtern die Einschätzung von Baumarten und Standorten im Umfeld. Dies hilft, Pflege- und Entwicklungskonzepte im Garten zielgerichtet zu planen und mit Fachbetrieben zu besprechen.
Welche Genehmigungen und Vorgaben gelten beim Garten- und Landschaftsbau in Gelsenkirchen?
Bei Garten- und Landschaftsbau in Gelsenkirchen spielen die Baumschutzsatzung und der allgemeine Arten- und Landschaftsschutz eine wichtige Rolle. Wenn Sie Eingriffe in den Baumbestand oder größere Umgestaltungen planen, sollten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen.
Baumschutzsatzung: Geschützte Bäume mit einem bestimmten Stammumfang dürfen ohne Genehmigung nicht gefällt oder stark im Kronenbereich beschnitten werden. Ausnahmen gelten für einige Obstbäume sowie bestimmte Baumarten wie Pappeln oder Birken; dennoch ist vor Eingriffen eine Klärung sinnvoll.
Allgemeiner Artenschutz: Die Stadt setzt den Schutz wild lebender Tiere nach Bundesnaturschutzgesetz um. Arbeiten, die Nistplätze von Vögeln oder Quartiere anderer Tiere beeinträchtigen, sind besonders während der Brut- und Setzzeit eingeschränkt.
Landschafts- und Naturschutzgebiete: Da rund ein Viertel der Stadtfläche unter Landschafts- oder Naturschutz steht, können für Grundstücke in diesen Bereichen zusätzliche Vorgaben gelten. Garten- und Landschaftsbau muss dort an die Schutzziele angepasst werden, etwa bei der Auswahl standortgerechter Pflanzen.
Landschaftsplan 2025: Der kommunale Landschaftsplan legt stadtweit Ziele und Maßnahmen für Naturschutz und Landschaftspflege fest. Für die Planung von größeren Außenanlagen orientieren sich Fachbetriebe häufig an diesen Leitlinien.
Wie läuft die Antragstellung für Baumfällungen und geförderte Begrünungen in Gelsenkirchen ab?
Für bestimmte Arbeiten im Garten- und Landschaftsbau in Gelsenkirchen benötigen Sie eine Genehmigung oder können nachträglich Fördermittel beantragen. Wenn Sie strukturiert vorgehen, vermeiden Sie Verzögerungen und zusätzliche Kosten.
Prüfen Sie, ob der betroffene Baum unter die Baumschutzsatzung fällt (Stammumfang, Baumart, Standort). Bei Unsicherheit sollten Sie vorab fachliche Einschätzung einholen.
Wenn ein geschützter Baum gefällt oder im Kronenbereich stark beschnitten werden soll, stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle der Stadt. In der Regel werden Angaben zu Baumart, Standort, Stammumfang und dem Grund für die gewünschte Maßnahme verlangt.
Fügen Sie dem Antrag aussagekräftige Unterlagen bei, zum Beispiel Fotos des Baumes, Skizzen des Grundstücks oder Hinweise auf Schäden an Gebäude und Leitungen. Je besser Sie die Notwendigkeit begründen, desto schneller kann entschieden werden.
Warten Sie die schriftliche Entscheidung ab, bevor Sie Gartenbauer:innen mit der Fällung oder dem starken Rückschnitt beauftragen. Unerlaubte Fällungen können mit Bußgeldern geahndet werden.
Für Förderprogramme zur Dachbegrünung, Fassadenbegrünung oder Entsiegelung bewahren Sie Rechnungen und Nachweise der ausgeführten Arbeiten auf. Die Stadt verlangt in der Regel, dass Anträge nach Fertigstellung gestellt werden und die Unterlagen höchstens ein Jahr alt sind.
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