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Fensterbauer in Teningen und Umgebung
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sehr zufrieden, ob die angebotenen Profile den Anforderungen des Denkmalschutzes entsprechen, wird sich im Rahmen des denkmalrechtlichen Antrags entscheiden.
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Was sollten Sie bei neuen Fenstern in Teningen beachten?
Wer als Eigentümer:in in Teningen seine Fenster erneuert, bewegt sich immer im Zusammenspiel aus kommunalen Bauvorgaben und energetischen Anforderungen. In der Gemeinde und im Landkreis Emmendingen gewinnen energetische Sanierungen an Bedeutung, sodass sich der Einbau gut gedämmter Fenster besonders anbietet.
Für größere Umbauten oder Neubauten von Wohnhäusern sind in Teningen der Flächennutzungsplan und das örtliche Bauamt entscheidend. Dort wird geklärt, ob geplante Fensteröffnungen und Fassadenänderungen in das Baugebietskonzept passen.
Wer ein älteres Haus besitzt, kann über die Einsicht in archivierte Bauakten beim zuständigen Amt für Bauen und Naturschutz des Landratsamtes Emmendingen wichtige Bestandspläne erhalten. Das hilft Ihnen, statische Vorgaben oder frühere Genehmigungen für Fenster zu verstehen.
Auf Landesebene zeigt die Entwicklung der Baugenehmigungen in Baden-Württemberg mit vielen neu genehmigten Wohnungen, dass die Nachfrage nach energieeffizienten Fenstern und qualifizierten Fensterbauer:innen auch in Gemeinden wie Teningen hoch ist.
Welche Kostenrahmen lassen sich für Fenster in Teningen ableiten?
Für konkrete Preise einzelner Fensterbauer:innen in Teningen liegen öffentlich keine verlässlichen Spannen vor. Orientierung bieten jedoch die Investitionsgrenzen, die Förderprogramme für den Austausch von Fenstern ansetzen. Sie zeigen, in welchen Größenordnungen sich Sanierungskosten typischerweise bewegen können.
Die folgenden Werte sind bundesweite bzw. kommunale Richtgrößen, keine verbindlichen Angebote:
Angebote Ihrer Fensterfirma vor Ort können je nach Material, Verglasung, Einbruchschutz und Montageaufwand deutlich unter oder über diesen Kosten liegen.
Welche Förderungen und Zuschüsse gibt es für Fenster in Teningen?
Für energieeffiziente Fenster können Eigentümer:innen in Teningen kommunale, Landes- und Bundesprogramme kombinieren. Entscheidend ist, dass Sie die Förderbedingungen vor Vertragsabschluss prüfen.
Sanierungsgebiet „Ortskern Köndringen II“ (Teningen): In diesem städtebaulichen Sanierungsgebiet werden unter anderem neue Fenster als Teil der Modernisierung von Wohngebäuden gefördert. Üblich sind Zuschüsse von rund 15 Prozent der Investitionskosten, mit Förderobergrenzen bis zu 36.000 Euro je Hauptgebäude.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Der Austausch oder erstmalige Einbau von Fenstern an der Gebäudehülle erhält einen Grundzuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Mit individuellem Sanierungsfahrplan steigt der Satz um 5 Prozentpunkte. Anrechenbar sind bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit ohne und bis zu 60.000 Euro mit Fahrplan, bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 300 Euro brutto.
Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Effizienzhaus-Sanierung (z. B. Wohngebäude-Kredit 261): Hier wird der Fenstertausch gefördert, wenn er Teil einer umfassenden Effizienzhaus-Sanierung ist. Möglich sind zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen von etwa 5 bis 25 Prozent sowie Zuschüsse um 15 Prozent, sofern die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.
Landesprogramm „Serielle Sanierung von Wohngebäuden“ Baden-Württemberg: Dieses Programm unterstützt die energetische Modernisierung älterer Wohngebäude (Baujahr vor dem 1. Februar 2002); der Austausch von Fenstern und Außentüren ist förderfähig, die Beihilfe darf 40 Prozent der beihilfefähigen Kosten nicht überschreiten.
Welche Vorschriften gelten beim Fenstertausch in Teningen?
Beim Austausch von Fenstern in Teningen greifen sowohl baurechtliche als auch energetische Vorgaben. Für Sie als Hauseigentümer:in sind vor allem folgende Punkte relevant:
Landesbauordnung Baden-Württemberg: Sie regelt, wann ein Baugenehmigungsverfahren nötig ist und welche Verfahrensarten es gibt. Eine Reform im Jahr 2025 („Schnelles Bauen“) hat unter anderem vereinfachte Verfahren und Genehmigungsfiktionen eingeführt. Ob Ihr Fensterprojekt darunter fällt, klären Sie mit der zuständigen Baurechtsbehörde.
Baugenehmigung in Teningen: Für Errichtung oder Abbruch baulicher Anlagen ist grundsätzlich ein Bauantrag erforderlich. Die Behörde prüft innerhalb von etwa zehn Arbeitstagen, ob die Unterlagen vollständig sind und welche Stellen beteiligt werden müssen.
Bauvorbescheid: Wenn Sie größere Fassadenänderungen oder zusätzliche Fensteröffnungen planen, können Sie vorab einen Bauvorbescheid beantragen. Die Entscheidung ist in der Regel drei Jahre gültig und kann um bis zu drei Jahre verlängert werden.
Gebäudeenergiegesetz und U‑Werte: Energetische Anforderungen verlangen bei einer Sanierung häufig maximale U‑Werte von etwa 1,30 W/(m²·K) für Fenster und etwa 1,10 W/(m²·K) für Verglasungen. Diese Werte sind auch für die Förderfähigkeit durch BAFA oder KfW maßgeblich.
Archivierte Bauakten: Für Bestandsgebäude in Teningen können Sie beim Amt für Bauen und Naturschutz des Landkreises Emmendingen Einsicht in archivierte Bauakten beantragen. Damit lassen sich frühere Genehmigungen und statische Vorgaben rund um Fenster und Außenwände besser einschätzen.
Wie läuft die Planung neuer Fenster in Teningen typischerweise ab?
Wer seine Fenster in Teningen erneuern möchte, sollte strukturiert vorgehen, um technische, rechtliche und finanzielle Aspekte zu bündeln.
Bestandsaufnahme: Prüfen Sie Zustand, Dichtigkeit und Energieeffizienz der vorhandenen Fenster. Bei älteren Gebäuden kann die Einsicht in die archivierte Bauakte helfen, Baujahr, Konstruktion und frühere Umbauten nachzuvollziehen.
Energieberatung und Sanierungskonzept: Gemeinsam mit Energieeffizienz-Expert:innen entwickeln Sie ein Sanierungskonzept, gegebenenfalls mit individuellem Sanierungsfahrplan. Dieser ist für einige Förderprogramme, etwa BAFA-Einzelmaßnahmen, wichtig.
Förderprüfung und Antrag: Klären Sie, ob Ihr Gebäude im Sanierungsgebiet „Ortskern Köndringen II“ liegt und ob Landes- oder Bundesprogramme genutzt werden können. Für BAFA- und KfW-Förderungen ist die Einbindung anerkannter Expert:innen Voraussetzung.
Angebote von Fensterbauer:innen einholen: Lassen Sie sich vor Ort verschiedene Lösungen zu Rahmenmaterial, Verglasung, Schallschutz und Einbruchhemmung zeigen. Achten Sie darauf, dass die vorgeschlagenen Fenster die geforderten U‑Werte einhalten.
Ausführung und Dokumentation: Nach dem Einbau sollten Sie Rechnungen und technische Nachweise sorgfältig aufbewahren, da sie für die Abrechnung von Zuschüssen und für spätere Behördenanfragen wichtig sein können.
Welche praktischen Tipps helfen Eigentümer:innen in Teningen bei neuen Fenstern?
Gezielte Vorbereitung erleichtert Ihnen die Entscheidung für passende Fenster und die Abstimmung mit Fensterbauer:innen und Behörden.
Wie bereiten Sie sich auf den Termin mit der Fensterfirma vor?
Notieren Sie vorab Ihre Wünsche zu Wärmedämmung, Schallschutz, Lüftung und Sicherheit, legen Sie ein grobes Budget fest und halten Sie Grundrisse oder Fotos bereit. So kann der Fensterbauer in Teningen den Bestand präzise einschätzen und passende Vorschläge machen.
Warum ist eine Energieberatung in Teningen sinnvoll?
Viele Förderungen für den Fenstertausch – etwa BAFA-Zuschüsse oder KfW-Kredite – verlangen eine Energieeffizienz-Beratung und häufig einen individuellen Sanierungsfahrplan. Eine fachkundige Beratung zeigt Ihnen zudem, ob weitere Schritte an der Gebäudehülle sinnvoll sind.
Was sollten Sie in Altbauten im Ortskern Köndringen II beachten?
Liegt Ihr Haus im Sanierungsgebiet, können die Erneuerung von Fenstern und anderen Bauteilen gefördert werden. Stimmen Sie Umfang und Zeitpunkt der Arbeiten frühzeitig mit der zuständigen Stelle ab, damit die Maßnahmen den Förderbedingungen und den städtebaulichen Vorgaben entsprechen.
Welche Rolle spielt der U‑Wert neuer Fenster?
Je niedriger der U‑Wert, desto besser die Dämmung und desto höher in der Regel die Energieeinsparung. Gleichzeitig sind bestimmte Grenzwerte Voraussetzung, damit Förderstellen Ihre neuen Fenster als energetische Maßnahme anerkennen.
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