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Zeitdruck für Hausbesitzer: Fällt die Einspeisevergütung für PV-Anlagen?

Lesezeit: 2 min Claudia Mühlbauer

Im Februar sinkt die Einspeisevergütung für neue Solaranlagen erneut und bereits 2027 könnte sie komplett entfallen. Wer jetzt handelt, sichert sich noch die volle Förderung.

Wohngebiet mit Einfamilienhäusern mit Solaranlagen auf den Dächern im Grünen

Ab Februar gibt es weniger Geld für eingespeisten Solarstrom von neuen Photovoltaikanlagen. Wer eine Anlage bis 10 kWp in Betrieb nimmt und nur überschüssigen Strom ins Netz einspeist, erhält künftig 7,78 Cent pro kWh statt bisher 7,86 Cent. Bei Volleinspeisung sinkt der Satz von 12,47 auf 12,34 Cent pro kWh. Auch für größere Anlagen fallen die Vergütungen niedriger aus.

Leistung bis

Einspeisevergütung (Teileinspeisung)

Einspeisevergütung (Volleinspeisung)

10 kWp

7,78 ct/kWh

12,34 ct/kWh

40 kWp

6,73 ct/kWh

10,35 ct/kWh

100 kWp

5,50 ct/kWh

10,35 ct/kWh

Quelle: Bundesnetzagentur

Überlegungen zur Streichung der EEG-Vergütung

Gleichzeitig steht die Einspeisevergütung grundsätzlich zur Debatte. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte in der Vergangenheit bereits Sorgen um die Netzstabilität durch private PV-Anlagen geäußert. Ein Monitoringbericht des Ministeriums weist auf Einspeisespitzen an sonnenreichen Tagen mit geringer Nachfrage hin, die potenziell zu Überlastungen des Netzes führen können. Daher sei es möglicherweise erforderlich, die bisherige EEG-Vergütung durch „leistungs- oder kapazitätsbezogene Prämien“ zu ersetzen. Sollte die Bundesregierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) noch 2026 anpassen, könnte die bisherige Vergütung bereits im kommenden Jahr enden.

Für Betreiber:innen hätte das spürbare finanzielle Auswirkungen: Bei einer Jahresproduktion von etwa 10.000 kWh und einem Einspeiseanteil von 70 bis 80 Prozent könnten laut dem Energieversorger 1komma5° jährlich 550 bis 620 Euro wegfallen. Über die gesetzliche Förderlaufzeit von 20 Jahren entspräche das einem Betrag von 11.000 bis 12.500 Euro.

Fördersätze über 20 Jahre sicher

Auswirkungen hätte eine Abschaffung jedoch nur auf neue Anlagen, die danach in Betrieb genommen werden. Bestehende Anlagen werden unabhängig von möglichen Gesetzesänderungen weiter gefördert: Der Vergütungssatz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist über 20 Jahre gesichert.

Die Überlegungen zum Ende der Einspeisevergütung stoßen indes auf deutlichen Widerstand. „Private Haushalte leisten mit Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Dach bereits heute einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende. Die Einspeisevergütung sollte daher nicht ersatzlos gestrichen, sondern weiterentwickelt werden“, sagte Ramona Pop vom Verbraucherzentrale Bundesverband.

Gemäß EEG wird die Einspeisevergütung für neue Anlagen das nächste Mal zum 1. August 2026 gesenkt; die neuen Sätze sollen dann bis 31. Januar 2027 gelten. Für Eigentümer:innen, die eine PV-Anlage planen, kann eine zeitnahe Umsetzung entsprechend von Vorteil sein. 

Solarmodule werden auf einem Hausdach von zwei Handwerkern montiert.
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