Wärmepumpen-Strom: So klappt es mit der Rückerstattung
Eigenheimbesitzer:innen mit Wärmepumpe können für 2025 rückwirkend zwei Stromumlagen zurückerstattet bekommen – unter bestimmten Voraussetzungen.
Wer mit einer Wärmepumpe heizt und dafür einen separaten Stromzähler hat, kann rückwirkend für das Jahr 2025 die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage zurückerstattet bekommen. Inklusive Mehrwertsteuer haben beide zusammen eine Höhe von rund 1,301 Cent pro kWh. Für ein typisches Einfamilienhaus mit einem Wärmepumpen-Stromverbrauch von 6.000 kWh würde sich dadurch eine Entlastung von etwa 78 Euro ergeben.
Der Stichtag für die Beantragung beim Energieversorger ist der 28. Februar 2026. Einige Anbieter raten jedoch dazu, den Antrag noch im Januar oder spätestens bis Mitte Februar einzureichen, um die fristgerechte Weiterleitung der Daten an den Netzbetreiber sicherzustellen.
Informationen fristgerecht bereitstellen
Damit der Stromanbieter die Erstattung beim Netzbetreiber beantragen kann, muss er nach § 52 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) folgende Angaben übermitteln:
Grund der Umlagereduzierung (Wärmepumpe mit eigenem Zählpunkt)
Ob der/die Letztverbraucher:in ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ ist
Vorhandensein offener EU-Rückforderungsansprüche
Relevante Änderungen
Entnahmestellen mit Adresse und Zählpunkt
Letztverbraucher:in (z. B. Eigentümer:in)
Stromverbrauch der Wärmepumpe im betreffenden Jahr
Die Meldung beim Anbieter kann formlos erfolgen, wobei häufig auch Online-Formulare oder Musterschreiben angeboten werden. Wer unsicher ist, sollte direkt beim Stromversorger nachfragen, welche Unterlagen benötigt werden und bis wann diese eingereicht werden müssen.