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Vermieter:innen erstmals an CO2-Kosten der Mieter:innen beteiligt

Lesezeit: 2 min Lina Strauss

Mit der Nebenkostenabrechnung 2023 müssen Vermieter:innen einen Teil der CO2-Kosten ihrer Mieter:innen übernehmen.

Nahaufnahme einer Geldbörse mit Bargeld neben Thermostat am Heizkörper

Der CO2-Preis steigt – doch Mieter:innen müssen die Mehrkosten beim Heizen mit fossilen Brennstoffen nicht allein tragen. Eigentümer:innen müssen erstmals mit der Nebenkostenabrechnung 2023 einen Teil der Kosten des CO2-Ausstoßes Ihrer vermieteten Immobilie übernehmen. Das wurde im sogenannten Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) beschlossen.

Wie hoch die Kostenbeteiligung der Vermieter:innen an den CO2-Kosten der Mieter:innen ausfällt, hängt vom Kohlendioxidausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr ab. Je größer der CO2-Ausstoß der Wohnung ist, desto höher ist der Kostenanteil der Vermieter:innen. In der Pressemitteilung der Landesbausparkassen zur neuen CO2-Kostenaufteilung zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen hieß es dazu:

„Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen dadurch ermutigt werden, ihren Verbrauch zu verringern und auf erneuerbare Energiequellen umzusteigen.“

Denn die steigenden Kosten für fossilen Brennstoff lassen sich nur senken, indem Mieter:innen ihren Energieverbrauch reduzieren oder Vermieter:innen ihre Immobilie energetisch sanieren lassen.

Stufenmodell zur Berechnung der anteiligen Kosten

Anhand eines zehnstufigen Modells wird der Kostenanteil von Vermieter:innen und Mieter:innen in Abhängigkeit zum Energieverbrauch der Immobilie bestimmt.

Zehn-Stufen-Modell für Vermieter und Mieter für Kostenaufteilung des CO2-Preises

Nach dem Stufenmodell müssen sich Vermieter:innen nicht an den Kosten beteiligen, wenn der Verbrauch unter 12 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter liegt. Dagegen müssen Vermieter:innen im schlechtesten Fall von mehr als 52 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter 95 Prozent der Kosten übernehmen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt einen Online-Rechner zur Ermittlung der CO2-Kostenanteile zur Verfügung. Die nötigen Daten zum Eintragen finden Vermieter:innen und Mieter:innen in der Heizkostenabrechnung. Seit 1. Januar 2023 müssen der CO2-Ausstoß und der CO2-Kostenanteil des gelieferten Brennstoffs dort gesondert aufgeführt werden. Mieter:innen, die einen eigenen Gasvertrag haben oder Heizöl einkaufen, müssen den Vermieteranteil selbst ausrechnen und einfordern.

So steigt der CO2-Preis

Seit 1. Januar 2024 ist der CO2-Preis von 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne Kohlendioxid erhöht worden. Ab 2025 wird die sogenannte CO2-Steuer auf 55 Euro steigen und bis 2027 jährlich weiter angehoben werden. Die CO2-Abgabe müssen Verbraucher:innen seit 2021 bezahlen, wenn sie einen Emissionsausstoß zum Beispiel beim Heizen mit fossilen Energieträgern wie Gas oder Öl verursachen.

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