Unterstützung bei der Pflege: Viele Ansprüche bleiben ungenutzt
Fehlendes Wissen und bürokratische Hürden verhindern, dass viele armutsgefährdete Pflegebedürftige staatliche Hilfe erhalten.
In Deutschland werden aktuell etwa 4,9 Millionen Menschen zu Hause gepflegt – und damit weitaus mehr als in Alten- und Pflegeheimen. Schätzungen zufolge hätten rund 390.000 Anspruch auf Hilfe zur Pflege, tatsächlich erhalten sie jedoch nur etwa 76.000. Damit bleiben über 80 Prozent der armutsgefährdete Pflegebedürftigen ohne Unterstützung durch Sozialleistungen. Das zeigt eine neue Studie im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbands.
Für viele bedeutet das hohe Eigenkosten: Das Pflegegeld für 2026 reicht von 347 Euro (Pflegegrad 2) bis 990 Euro (Pflegegrad 5) monatlich. Pflegesachleistungen bei Pflegediensten können zwar höher ausfallen, werden aber teilweise auf das Pflegegeld angerechnet. Zusätzlich gibt es einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich, etwa für Haushaltshilfen. Dennoch bleiben für viele Betroffene monatliche Lücken von mehr als 1.000 Euro, die privat getragen werden müssen.
Bürokratische Hürden verhindern Antragstellung
Die Hilfe zur Pflege muss beim Sozialamt beantragt werden, inklusive Nachweisen über Einkommen, Wohnkosten und Pflegebedarf. Viele Betroffene scheitern jedoch an der Bürokratie, fehlender Beratung oder der Scham, Leistungen zu beantragen. Bundesweit werden in der häuslichen Pflege nur etwa 19 Prozent der potenziellen Ansprüche realisiert.
Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, kritisiert, dass finanzielle Unterstützung in der häuslichen Pflege „erschreckend oft“ ausbleibt – obwohl ein Anspruch besteht und sie dringend benötigt wird.
Starke regionale Unterschiede
Die Chancen, Hilfe zur Pflege tatsächlich zu erhalten, variieren stark je nach Wohnort:
Mecklenburg-Vorpommern erreicht über 47 Prozent,
Berlin rund 38 Prozent,
Brandenburg etwa 36 Prozent.
Am unteren Ende liegen
Niedersachsen mit 12 Prozent und
das Saarland mit 9 Prozent.
Bundesweit liegt die Quote bei nur rund 19 Prozent. Gründe sind Unterschiede in der Pflegeinfrastruktur und bei Beratungsangeboten, die laut der Studie künftig ausgebaut werden sollten.
So sichern Pflegebedürftige ihre Ansprüche
Wer prüfen möchte, ob Anspruch auf Hilfe zur Pflege besteht, sollte zunächst die eigenen Pflegekassenleistungen den tatsächlichen Ausgaben gegenüberstellen. Danach können die Pflegeberatung oder die Pflegekasse klären, ob Leistungen falsch kombiniert wurden oder Behandlungspflege über die Krankenkasse abrechenbar ist.
Bleibt eine Finanzierungslücke, hilft das zuständige Sozialamt. Am besten sollten gleich alle wichtigen Unterlagen wie Rentenbescheid, Kontoauszüge, Angaben zum Vermögen, Wohnkosten und Pflegegradbescheid eingereicht werden. Unterstützung beim Ausfüllen und Sortieren der Unterlagen bieten Pflegestützpunkte, Sozialverbände und kommunale Beratungsstellen.