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Strom- und Gaspreisbremsen werden wohl verlängert – Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme steigt

Lesezeit: 2 min Claudia Mühlbauer

Die Verlängerung der Energiepreisbremsen bis Ende März 2024 ist laut einem Insider aus Brüssel beschlossen. Parallel dazu soll die ermäßigte Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme vorzeitig wieder angehoben werden.

Nahaufnahme eines Heizthermostats mit Euroscheinen im Hintergrund

Die Energiepreisbremsen sollten ursprünglich zum Jahresende auslaufen, eine mögliche Verlängerung bis höchstens Ende April 2024 ist aber im Gesetz angelegt. Die Bundesregierung soll sich nun darauf geeinigt haben, die Strom- und Gaspreisbremsen um drei Monate bis zum 31. März 2024 zu verlängern. Das erfuhr die Nachrichtenagentur Reuters von einem Insider. Die Zustimmung der EU-Kommission in Brüssel steht noch aus.

Umsatzsteuer soll vorzeitig steigen

Gleichzeitig soll die auf 7 Prozent gesenkte Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme im neuen Jahr wieder bei 19 Prozent liegen. Ursprünglich war geplant, die Absenkung bis Ende März 2024 zu befristen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) verteidigte die vorzeitige Rückkehr zum regulären Steuersatz damit, dass die Preisentwicklung zuletzt nicht mehr so schlimm gewesen sei, wie im vergangenen Jahr noch befürchtet wurde.

Meinungen zum Vorhaben sind gespalten

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hatten sich vergangene Woche in einem gemeinsamen Brief an die Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestages für ein gemeinsames Auslaufen der Energiepreisbremsen und der Umsatzsteuersenkung ausgesprochen: „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen aktuell noch immer höhere Energiepreise als 2021 vor der Energiepreiskrise. Eine vorgezogene Erhöhung der Mehrwertsteuer und ein Auslaufen der Energiepreisbremsen zum Jahreswechsel kämen zur Unzeit.“

Die Monopolkommission spricht sich in ihrem gestern veröffentlichten Sektorgutachten hingegen für ein Auslaufen der Preisbremsen zum Jahresende aus: „Sollte nach dem geplanten Auslaufen der Gaspreisbremse im Dezember 2023 Unterstützungsbedarf bestehen, sind direkte Transferzahlungen an bedürftige Haushalte besser geeignet als Eingriffe in die Preisbildung. Preiseingriffe verzerren Knappheitssignale und sind zudem aus Verteilungssicht ungenau, da auch einkommensstarke Haushalte von ihnen profitieren.“