Strompreis-Entlastung vom Staat? Viele Haushalte gehen leer aus
Die Bundesregierung bezuschusst die Stromnetzentgelte. Doch nicht alle Kund:innen sehen einen Vorteil bei den Stromkosten.
Die Bundesregierung stellt in diesem Jahr 6,5 Milliarden Euro bereit, um die Stromnetzentgelte zu senken. Sie machen derzeit rund ein Viertel der Stromkosten aus. Laut Bundesnetzagentur sinken die Netzentgelte 2026 im Schnitt von 39,3 auf 37,2 Cent pro Kilowattstunde.
Die staatliche Subvention, die die vier großen Übertragungsstromnetzbetreiber erhalten, sollen theoretisch an die Verbraucher:innen weitergegeben werden. Die Entlastung trifft jedoch nicht alle Haushalte. Neukund:innen oder Verbraucher:innen, die ihren Anbieter wechseln, profitieren. Wer dagegen einen Vertrag mit Preisgarantie hat, erhält die niedrigeren Netzentgelte oft erst nach Ablauf der Bindung, die häufig 12 Monate beträgt. In vielen Fällen ist der subventionierte Zeitraum dann fast vorbei.
Kritik an der Bundesregierung
Verbraucherschützer und Branchenvertreter kritisieren die Ausgestaltung der Subvention: Es sei von Beginn an absehbar gewesen, dass ein Teil der Zuschüsse bei den Stromanbietern hängenbleibt und nicht an die Kund:innen weitergegeben wird.
„Der staatliche Netzentgeltzuschuss ist so angelegt, dass viele Stromkunden gar nicht profitieren“, sagt Christina Wallraf von der Verbraucherzentrale NRW. Ralf Walther von Tibber ergänzt: „Große Energieunternehmen steigern mit der Netzentgeltsubvention der Regierung ihre Margen und profitieren stärker als kleine Stromversorger.“
Die Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (§ 118 EnWG) schreibt lediglich vor, dass Anbieter die Senkung „im Rahmen der nächsten vertraglichen Preisanpassung“ berücksichtigen müssen. Eine unmittelbare Entlastung für Festpreiskund:innen ist demnach nicht verpflichtend. Die Senkung der Stromsteuer würde dagegen allen Haushalten gleichermaßen zugutekommen und leichter kontrollierbar machen, ob die Entlastung tatsächlich ankommt.