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Stadtwerke: Verlängerung der Energiepreisbremse nicht mehr machbar

Lesezeit: 3 min Lina Strauss

Der Verband der Stadtwerke hat die Pläne der Bundesregierung zur Verlängerung der Energiepreisbremse als zu kurzfristig kritisiert. Eine Umsetzung sei für Energieversorger nun nicht mehr möglich. Verbraucher:innen könnten nur noch über Steuersenkungen entlastet werden.

Eine Hand dreht die Heizung auf, die andere liegt auf dem Heizkörper und prüft, ob es warm wird

Für eine Verlängerung der Energiepreisbremse sei es inzwischen zu spät, teilte der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) in einer Stellungnahme an die Bundesregierung mit. Die Koalition hatte Pläne vorgelegt, die zu Ende Dezember auslaufende Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse bis April 2024 zu verlängern. Das sei für kommunale Energieversorger jedoch nicht zumutbar, stellte der VKU klar. Sinnvoller sei es, die Bürger:innen durch die Fortführung der Umsatzsteuersenkung zu entlasten.

Frist wäre Mitte Oktober gewesen

Wesentliche Regelungen in der Verordnung fehlten noch, kritisierte der Verband, der mehr als 1.500 Stadtwerke und Energieunternehmen vertritt. Die europäische Kommission muss der Verlängerung der Energiepreisbremse noch zustimmen und das Bundeskabinett will sich erst im November zum Thema beraten. Allerdings hätten den Energieunternehmen bis spätestens Mitte Oktober alle nötigen Informationen vorliegen müssen, damit eine Umsetzung noch möglich gewesen wäre. „Vollständige Klarheit über die Rechtslage wird es aber erst im Dezember geben, wenn nach den energierechtlichen Vorschriften die Kunden schon längst informiert sein müssten“, teilte der VKU mit. „Die notwendige flächendeckende Unterstützung durch IT-Dienstleister zur Umsetzung wird zu diesem Zeitpunkt auch schlicht nicht beschaffbar sein.“

Stadtwerke: Steuersenkungen wären sinnvoller

Bereits im letzten Winter hätten die Energieversorger mit der
Dezemberhilfe und den Preisbremsen einen „gewaltigen Kraftakt“ gestemmt. Das habe zu einem administrativen Mehraufwand und zahlreichen Kundenkonflikten geführt. Zwar sei es weiterhin notwendig, die Verbraucher:innen zu entlasten und das Vertrauen ins Krisenmanagement wieder zu stärken, hieß es in der Stellungnahme des Verbandes. Allerdings handle es sich dabei um eine staatliche Aufgabe, die nicht erneut auf Energieunternehmen abgewälzt werden dürfte. Sinnvoller wäre es, sich an den ursprünglichen Plan der Bundesregierung zu halten:

„Die notwendige Entlastung der Verbraucher lässt sich einfacher und sinnvoller erreichen, wenn an der ursprünglich beabsichtigten Konzeption der Fortführung des gesenkten Umsatzsteuersatzes auf Erdgas und Wärme bis 31.03.2024 festgehalten wird.“

Monatliche Mehrkosten bis zu 100 Euro mehr drohen

Zuvor kritisierte auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) die Pläne der Bunderegierung. Die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme sollte nicht bereits ab 1. Januar 2024, also mitten in der Heizsaison, angehoben werden. In einem Gastbeitrag bei der Welt zeigte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, die drohenden Mehrkosten für Verbraucher:innen auf:

„Für eine Familie in einem Einfamilienhaus mit Gasheizung beispielsweise würden sich die Gaskosten dadurch im ersten Quartal 2024 um rund 80 bis 100 Euro erhöhen. Wer in einer Wohnung mit Gas heizt, hat mit Zusatzkosten von 50 bis 70 Euro zu rechnen.“