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So klappt der Sommerurlaub trotz Pflegeverantwortung

Lesezeit: 5 min Claudia Mühlbauer

Viele pflegende Angehörige verzichten über Jahre auf Urlaub – oft aus Sorge, wie die Betreuung während ihrer Abwesenheit sichergestellt werden kann. Dabei gibt es mit Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zwei bewährte Leistungen der Pflegeversicherung, die genau für solche Situationen gedacht sind. Sie ermöglichen pflegenden Angehörigen eine dringend benötigte Auszeit ohne schlechtes Gewissen.

Nahaufnahme von zwei Personen, eine jüngere hält einem Senior die Hand

Gut vorbereitet in den Urlaub: Checkliste für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

1. Urlaubsplanung & Pflegebedarf klären

  • Reisedaten festlegen

  • Entscheiden, ob Sie Verhinderungspflege (häuslich) oder Kurzzeitpflege (stationär) benötigen

  • Prüfen, ob eine Kombination beider Leistungen sinnvoll ist

2. Voraussetzungen & Budget prüfen

  • Pflegegrad 2 oder höher vorhanden?

  • Wie viel Budget steht noch zur Verfügung? 

3. Pflege für den Urlaubszeitraum organisieren

  • Frühzeitig Kontakt zu Pflegeheimen bzw. Einrichtungen für Kurzzeitpflege aufnehmen

  • Geeignete Ersatzpflegeperson oder Pflegedienst für die Verhinderungspflege finden

  • Verfügbarkeit im gewünschten Zeitraum abstimmen

  • Einrichtung oder Pflegeperson bei Bedarf vorab kennenlernen

 4. Antrag bei der Pflegekasse stellen

  • Antragsformular anfordern oder formlosen Antrag einreichen

  • Gewünschten Zeitraum und Pflegeart angeben

  • Empfohlen, aber nicht verpflichtend: Bewilligung der Pflegekasse abwarten

  • Bei stationärer Pflege: Kostenübernahmeerklärung bei der Einrichtung vorlegen

5. Pflegeübergabe gut vorbereiten

  • Pflegemappe zusammenstellen (Tagesablauf, Medikamentenplan, Notfallkontakte)

  • Benötigte Unterlagen bereitlegen (Versichertenkarte, Pflegegradbescheid, Vollmachten)

  • Bei Kurzzeitpflege: Kleidung, Pflegehilfsmittel und persönliche Dinge einpacken

  • Bei häuslicher Pflege: Medikamente und Hilfsmittel auffüllen, Schlüssel übergeben

6. Kommunikation & Erreichbarkeit regeln

  • Notfallkontakt benennen

  • Hausarzt und Pflegedienst bzw. Betreuer über die Urlaubsvertretung informieren

  • Pflegebedürftige Person – wenn möglich – auf die Vertretung vorbereiten

  • Eigene Erreichbarkeit sicherstellen oder alternative Kontaktperson benennen

7. Nach dem Urlaub: Nachbereitung nicht vergessen

  • Feedback von Pflegeeinrichtung bzw. Pflegeperson einholen

  • Belege sammeln und zur Kostenerstattung bei der Pflegekasse einreichen

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Tipps für die Urlaubsplanung mit Pflegevertretung

Auch pflegende Angehörige brauchen Auszeiten – sei es für Erholung, eine Reise oder eigene Termine. Damit in dieser Zeit alles geregelt ist, lohnt sich eine gute Vorbereitung. Diese Tipps helfen dabei, die Urlaubsvertretung rechtzeitig und stressfrei zu organisieren:

  • Frühzeitig starten: Besonders in der Ferienzeit sind Kurzzeitpflegeplätze schnell ausgebucht. Früh anfragen lohnt sich!

  • Pflegekasse einbinden: Klären Sie vor der Buchung, welche Leistungen übernommen werden und wie die Abrechnung funktioniert.

  • Ersatzpflege schriftlich regeln: Treffen Sie bei privaten Vertretungen (z. B. durch Verwandte) eine kurze schriftliche Vereinbarung – das erleichtert die Kostenerstattung.

  • Notfallplan erstellen: Binden Sie für den Fall unerwarteter Situationen eine Kontaktperson oder den Pflegedienst ein.

  • Entlastungsbetrag nicht vergessen: Er kann beispielsweise beim Eigenanteil in der Kurzzeitpflege helfen.

Junge und ältere Frau sitzen einander zugewandt auf einer Parkbank im Grünen
Eine frühzeitige Planung sorgt dafür, dass Sie Ihren Pflegealltag sorgenfrei für eine Auszeit verlassen können.

Verhinderungspflege: Betreuung zu Hause, wenn Angehörige Pause machen

Die Verhinderungspflege umfasst die Betreuung von Pflegebedürftigen durch eine Ersatzperson. Die Pflege findet während Ihres Urlaubs im gewohnten häuslichen Umfeld statt.

Voraussetzungen:

  • Pflegegrad 2 oder höher

  • Pflege muss vor der ersten Verhinderung mindestens 6 Monate zu Hause erfolgt sein (Vorpflegezeit)

  • Ab Juli 2025 entfällt diese 6-Monats-Frist – dann reicht allein der Pflegegrad

Leistungsumfang:

  • Bis zu 6 Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr

  • Bis zu 1.685 Euro im Jahr

  • Wird im selben Jahr keine Kurzzeitpflege genutzt, können von dem Budget dafür bis zu 843 Euro zusätzlich übertragen werden – insgesamt sind dann also 2.528 Euro jährlich für Ersatzpflege möglich.

Pflegegeld während der Auszeit:

  • Bei tageweiser Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen im Jahr: 50 Prozent des Pflegegeldes

  • Bei stundenweiser Betreuung unter 8 Stunden täglich: Pflegegeld bleibt vollständig erhalten

Wer kann die Ersatzpflege übernehmen?

  • Pflegedienste, ehrenamtliche Helfer, Angehörige oder Vertrauenspersonen aus dem Bekanntenkreis

  • Springt ein naher Angehöriger (bis 2. Grad verwandt oder im gleichen Haushalt) unentgeltlich ein, erstattet die Pflegekasse meist nur notwendige Auslagen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall. Nachgewiesene Kosten naher Angehörigen können aber bis zu einer Höhe von 1.685 Euro erstattet werden.

  • Pflegedienste und nicht verwandte Personen können ihre Aufwendungen bis zur Höchstgrenze direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Kurzzeitpflege: Stationäre Entlastung für einige Wochen

Ist eine häusliche Ersatzpflege nicht möglich oder nicht gewünscht, kommt die Kurzzeitpflege ins Spiel. Dabei wird die pflegebedürftige Person vorübergehend stationär in einem Pflegeheim untergebracht.

Voraussetzungen:

  • Pflegegrad 2 oder höher

  • Bei Pflegegrad 1 können bis zu 1.572 Euro im Jahr über angesparte Entlastungsbeträge genutzt werden.

Leistungsumfang:

  • Bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr

  • Bis zu 1.854 Euro pro Jahr

  • Wird keine Verhinderungspflege genutzt, kann das Budget auf insgesamt bis zu 3.539 Euro jährlich aufgestockt werden.

Pflegegeld währenddessen:

  • 50 Prozent des Pflegegelds für bis zu 8 Wochen

  • Danach wieder voller Anspruch

Was muss selbst gezahlt werden?

  • Unterkunft & Verpflegung im Pflegeheim: Meist 30 bis 40 Euro pro Tag

  • Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro kann zur Deckung genutzt werden 

Ab Juli 2025: Gemeinsames Budget für mehr Flexibilität

Ab dem 1. Juli 2025 wird die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Leistungsbereich zusammengeführt. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben dann Anspruch auf einen einheitlichen Jahresbetrag von 3.539 Euro, den sie flexibel für beide Pflegeformen einsetzen können – je nach individueller Situation.

Gleichzeitig entfällt die bisher notwendige Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege und deren maximale Bezugsdauer wird von sechs auf acht Wochen verlängert. Die bisher geltenden Übertragungsregeln und getrennten Budgets entfallen damit. Für pflegende Angehörige bedeutet das mehr Übersicht und deutlich mehr Flexibilität bei der Urlaubs- oder Vertretungsplanung.

Fazit: Mit guter Planung zur wohlverdienten Pause

Pflegende Angehörige leisten jeden Tag Enormes. Umso wichtiger ist es, auch an sich selbst zu denken – sei es für eine Erholungsreise, eine medizinische Behandlung oder einfach mal Zeit für sich. Die Leistungen der Pflegeversicherung machen es möglich. Wer rechtzeitig plant, kann guten Gewissens abschalten – in dem Wissen, dass auch während der Abwesenheit für alles gesorgt ist.

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