Sanieren mit System: Hausbesitzer erhalten ein neues Planungsinstrument
In Deutschland soll nächstes Jahr ein neues EU-Instrument umgesetzt werden. Ziel ist es, die Sanierung von Gebäuden langfristig planbarer zu machen.
2026 soll in Deutschland der sogenannte Renovierungspass eingeführt werden. Das Instrument ist Bestandteil der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die bis Mai kommenden Jahres in nationales Recht umgesetzt werden muss. Gebäudeeigentümer:innen soll der Pass einen individuell zugeschnittenen Sanierungsplan bieten, der in aufeinander aufbauenden Schritten den Weg zu einem Nullemissionsgebäude bis 2050 beschreibt. Beinhalten soll er außerdem Kosten-Nutzen-Bewertungen einzelner Renovierungsschritte sowie Hinweise auf mögliche Förderungen.
Das Konzept ist vom individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bekannt, den es in Deutschland bereits gibt. Dessen Fokus liegt jedoch auf der energetischen Sanierung von Gebäuden über die nächsten 15 Jahre. Der Renovierungspass integriert dagegen auch nicht-energetische Aspekte wie Komfort, Gesundheit und Lebenszyklus-Emissionen. Er soll standardisiert aufgebaut und europaweit vergleichbar sein.
Ausstellung nur nach qualifizierter Energieberatung
Um den Renovierungspass zu erhalten, müssen Eigentümer:innen eine qualifizierte Energieberatung in Anspruch nehmen, die eine Vor-Ort-Prüfung des Gebäudes umfasst. Dazu gehören Gebäudehülle, Heizsystem, Fenster, Dach, Verbrauchsdaten und mögliche energetische Schwachstellen. Basierend auf dieser Analyse erstellen die Fachleute einen Stufenplan, der die empfohlenen Maßnahmen über mehrere Jahre darstellt. Darin enthalten sind die groben Kosten, Einsparpotenziale und mögliche Förderungen, die in Anspruch genommen werden können. Der Pass wird anschließend digital oder in Papierform ausgestellt.
Der Renovierungspass dient ausschließlich der Orientierung, die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen bleibt grundsätzlich frei. Eigentümer:innen können Maßnahmen wie Fenstertausch, Dach- und Fassadensanierung oder Heizungserneuerung weiterhin jederzeit durchführen, ohne den Pass zu benötigen. Lediglich die geltenden Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen eingehalten werden.
Insbesondere im Zusammenhang mit Förderprogrammen dürfte der Renovierungspass aber an Bedeutung gewinnen: Wer Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite beantragen möchte, wird ihn künftig wohl in vielen Fällen nachweisen müssen.