PV-Förderung vor dem Aus: Rechnet sich Solarstrom dann noch?
Eine Gesetzesreform könnte bald zum Wegfall der Einspeisevergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen führen. Die geplante Änderung stößt bereits auf deutliche Kritik.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) plant, die staatliche Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen auf Hausdächern abzuschaffen. Nach einem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sollen Dachanlagen unter 25 kWp Leistung ab 2027 keine feste Vergütung für eingespeisten Strom mehr erhalten. Betreiber:innen größerer Anlagen sollen weiterhin gefördert werden, allerdings mit einem einheitlichen Fördersatz und nicht mehr nach Anlagengröße gestaffelt.
Anlagen, die ab dem 1. Februar 2026 in Betrieb genommen wurden und die weniger als 10 kWp Leistung haben, erhalten aktuell eine Vergütung von
7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung und
12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung.
Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums erklärte, man befinde sich noch in der internen Vorbereitung der Reform und wolle sich erst nach Abschluss der Arbeiten detaillierter äußern. Die EEG-Novelle soll planmäßig jedoch noch im ersten Quartal 2026 vom Kabinett beschlossen werden.
Eigenverbrauch entscheidend für Rentabilität
Ohne feste Vergütung hängt die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage künftig vor allem davon ab, wie viel Solarstrom Betreiber:innen selbst nutzen. Denn Haushaltsstrom kostet aktuell etwa 31 Cent pro Kilowattstunde und damit deutlich mehr als die Einspeisevergütung einbringt. Je mehr Strom direkt im Haushalt genutzt wird, desto weniger muss vom Energieversorger zu teuren Preisen bezogen werden, wodurch sich die Anlage eher rechnet.
Das Wirtschaftsministerium argumentiert entsprechend, kleine Solaranlagen seien „aufgrund gesunkener Kosten oft bereits ohne zusätzliche Förderung wirtschaftlich“. Insbesondere gelte das, wenn ein großer Teil des Stroms selbst verbraucht wird.
Breite Kritik aus Branche und Politik
Ein Sprecher des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (BNE) kritisiert jedoch, dass die vollständige Abschaffung der festen Vergütung die Finanzierung kleiner Anlagen verteuern und der Branche schaden könne. Auch Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), warnt vor den Folgen. Photovoltaik auf Hausdächern sei für viele private Haushalte der Einstieg in erneuerbare Energien. Deshalb liege es im Interesse des Staates, solche Investitionen weiterhin attraktiv zu halten.
Politisch gilt das Thema als sensibel, weil die Solarförderung in der Bevölkerung – und ebenso innerhalb der Regierungsparteien – große Zustimmung findet. Daher wird mit erheblichem Widerstand gegen die Pläne Reiches gerechnet.
Direktvermarktung als mögliche Alternative
Viele Branchenexpert:innen plädieren statt eines abrupten Förderstopps dafür, die Direktvermarktung von Solarstrom stärker auszubauen. Dabei würde der eingespeiste Strom nicht mehr automatisch zu einem festen Preis vergütet, sondern am Strommarkt verkauft. Der Erlös schwankt dann je nach Angebot und Nachfrage.
Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Anlagen künftig grundsätzlich ihren Strom am Markt verkaufen müssen. Allerdings ist das für kleine Anlagen bisher kaum praktikabel. Betreiber:innen müssten ihren Strom über Vermarkter verkaufen lassen, doch passende Angebote gibt es bislang nur wenige.
Der Energieexperte Leonhard Gandhi vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme hält deshalb einen schnellen Ausstieg aus der Einspeisevergütung für verfrüht. Die Vermarktungskosten seien derzeit so hoch, dass es sich für Privatleute eher lohne, den Strom gar nicht mehr einzuspeisen. Auch Philipp Schröder, Chef des Start-ups 1Komma5°, warnt: Solange Stromnetze und Digitalisierung nicht ausreichend entwickelt seien, könne ein rein marktbasiertes Modell die bisherige Absicherung für kleine Anlagen nicht ersetzen.