Pflege-Betrug: Wenn der Entlastungsbetrag auf einmal weg ist
Unseriöse Anbieter bringen Pflegebedürftige um ihren Entlastungsbetrag. Viele Betroffene bemerken den Betrug erst, wenn das Geld weg ist.
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro. Dieses Budget sollte genau im Blick behalten werden, denn immer häufiger versuchen unseriöse Anbieter Leistungen bei der Pflegekasse abzurechnen, die nie erbracht wurden. Betroffene bemerken den Betrug oft erst, wenn der Betrag plötzlich aufgebraucht ist. Darauf weist die Verbraucherzentrale Berlin hin. Nach Angaben von Pascal Bading, Projektleiter Pflegerechtsberatung, zeigen mehrere Fälle, dass einzelne Anbieter „gezielt das Vertrauen und die Unwissenheit pflegebedürftiger Menschen ausnutzen“.
131 Euro Monatsbudget für Unterstützung im Alltag
Der Entlastungsbetrag kann nach § 45b SGB XI zweckgebunden für anerkannte Entlastungs- und Unterstützungsleistungen eingesetzt werden, zum Beispiel für eine Haushaltshilfe oder stundenweise Betreuung. Nicht genutzte Beträge eines Kalenderjahres können ins erste Halbjahr des Folgejahres übertragen werden, danach verfallen sie. In der Praxis gibt es zwei Abrechnungsmöglichkeiten:
Pflegebedürftige zahlen die Leistung zunächst selbst, reichen den Beleg bei der Pflegekasse ein und erhalten den Betrag anschließend zurückerstattet. So lassen sich Rechnungen entspannt überprüfen, während die Kosten und übrige Ansprüche auf den Entlastungsbetrag transparent bleiben.
Alternativ erhält der Anbieter per Abtretungserklärung die Erlaubnis, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Hier liegt das Risiko.
Gefälschte Abtretungen und Inkasso-Drohungen
Nach Angaben der Berliner Verbraucherschützer agieren unseriöse Anbieter häufig nach folgendem Schema:
Betroffene werden im Rahmen eines Erstgesprächs zur Unterschrift eines Formulars verleitet, das die Teilnahme am Gespräch bestätigen soll.
Die auf diese Weise erhaltene Versicherungsnummer und Signatur werden zur Fälschung einer Abtretungserklärung genutzt, die bei der Pflegekasse eingereicht wird.
Im nächsten Schritt werden fingierte Leistungsnachweise vorgelegt, welche die Kasse bezahlt.
Auffällig wird der Betrug meist erst, wenn Betroffene eine andere Leistung erstattet bekommen wollen und erfahren, dass ihr Entlastungsguthaben bereits vollständig verbraucht ist.
In anderen Fällen erhalten Pflegebedürftige nach einem Erstgespräch Rechnungen für Leistungen, für deren Erbringung überhaupt kein Vertrag besteht. Bleibt die Zahlung aus, verschicken die Anbieter zunächst Mahnungen und geben die Forderung später an ein Inkassounternehmen weiter. Aus Angst vor zusätzlichen Belastungen zahlen viele Betroffene schließlich.
Schutz vor Betrug mit einfachen Maßnahmen
Um das eigene Budget zu schützen, sollten Pflegebedürftige die Anbieter, die sie beauftragen, sorgfältig prüfen. Denn der Entlastungsbetrag darf ausschließlich für Anbieter genutzt werden, die nach Landesrecht anerkannt sind. Eine Übersicht bietet zum Beispiel das Portal Pflegelotse.de des Verbandes der Ersatzkassen (vdek). Auch örtliche Beratungsstellen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sowie die Pflegerechtsberatungen der Verbraucherzentralen helfen bei Unsicherheiten weiter.
Wer Leistungen zunächst selbst bezahlt und sich anschließend erstatten lässt, behält darüber hinaus leichter den Überblick über tatsächlich angefallene Kosten. Bei der Pflegekasse sollte in regelmäßigen Abständen eine Übersicht über das aktuell bestehende Entlastungsguthaben angefordert werden. Besteht der Verdacht auf Betrug, sollten umgehend die Pflegekasse und die Polizei informiert werden. Die Verbraucherzentrale Berlin stellt dafür ein Musterschreiben bereit.