Zum Hauptinhalt
Logo von Aroundhome mit der Tagline "Denn es ist Ihr Zuhause." Aroundhome Logo

NRW: So sieht das neue Solar-Pflichtprogramm fürs Dach aus

Lesezeit: 2 min Claudia Mühlbauer

Ab 2026 greift in Nordrhein-Westfalen die letzte Stufe der Solarpflicht. Künftig gilt sie auch für Dachsanierungen im Bestand.

Mehrere Solarmodule übereinander liegen auf einer Palette

In Nordrhein-Westfalen tritt ab 2026 die letzte Stufe der Solardachpflicht in Kraft. Dann müssen auch private Bestandsgebäude bei einer vollständigen Dachsanierung mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Damit erweitert die Landesregierung die bestehenden Regelungen und bezieht künftig alle Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer ein. Bereits seit Januar 2025 gilt die Solarpflicht für Neubauten von Wohnhäusern.

Geforderte Anlagengröße ist abhängig von der Gebäudeart

Ab dem 1. Januar 2026 müssen Ein- und Zweifamilienhäuser in NRW mit einer Photovoltaikanlage mit mindestens 3 kWp Leistung ausgestattet werden. Bei bestehenden Mehrfamilienhäusern richtet sich die Mindestleistung der PV-Anlage nach der Wohnungszahl: Vorgeschrieben sind 4 kWp bei 3 bis 5 Wohneinheiten und 8 kWp bei 6 bis 10 Einheiten.

Alternativ können mindestens 30 Prozent der Dachfläche mit Solarmodulen belegt werden. Anders als im Neubau werden verschattete Flächen, Dachaufbauten oder nach Norden ausgerichtete Dachteile dabei nicht zur Fläche hinzugezählt. Sind mehr als 10 Wohneinheiten vorhanden, gilt grundsätzlich die 30-Prozent-Vorgabe.

Ausnahmen von der Solardachpflicht 

Ausgenommen sind unter anderem Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m² sowie Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude wie Garagen oder Lauben. Auch wenn die Installation einer Photovoltaikanlage technisch nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht vertretbar wäre, entfällt die Pflicht. Ebenfalls kann sie durch öffentlich-rechtliche Vorgaben zum Denkmalschutz oder Gestaltungssatzungen aufgehoben werden.

Darüber hinaus können Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer in Einzelfällen eine Befreiung beantragen, wenn die Umsetzung aus persönlichen Gründen zu einer „unbilligen Härte“ führen würde, zum Beispiel bei fehlenden Finanzierungsmöglichkeiten. Die Entscheidung trifft die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Endlich Solarstrom nutzen?
Wir finden die passende Fachfirma
Jetzt Angebote bekommen