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Neustart beim Heizungsgesetz: Unser Experte warnt vor hohen Mehrkosten

Lesezeit: 4 min Claudia Mühlbauer

Die Bundesregierung hat die Eckpunkte zum neuen Heizungsgesetz vorgestellt. Die Änderungen fallen deutlich aus. Aroundhome-Experte Jannis Mischke warnt: Gas- und Ölheizungen könnten durch steigende CO₂-Preise zur Kostenfalle werden – mit Mehrkosten von über 3.000 Euro pro Jahr.

Frau in beigem Pullover und kariertem Rock wärmt ihre Hände an einem Heizkörper

Union und SPD haben sich auf die Eckpunkte zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geeinigt, das Anfang 2024 unter der Ampelkoalition beschlossen wurde. Ein Gesetzentwurf zum künftigen „Gebäudemodernisierungsgesetz“ soll laut den Fraktionsspitzen bis Ostern vorliegen, das neue Gesetz noch vor Jahresmitte in Kraft treten. Für das Jahr 2030 ist eine Evaluierung der beschlossenen Änderungen vorgesehen.

65-Prozent-Vorgabe entfällt

Kernpunkt der anhaltenden Koalitionsverhandlungen war die Frage, ob die sogenannte 65-Prozent-Regelung weiterhin gelten soll. Bisher war festgelegt, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Vorgabe wird gestrichen.

Künftig sollen neue Heizungen „überwiegend CO₂-frei betrieben“ werden. Eigentümer:innen können demnach selbst entscheiden, welche Technik am besten zu ihrem Haus passt. Laut dem von Unions- und SPD-Fraktion veröffentlichten Papier stehen unter anderem folgende Optionen zur Wahl:

  • Wärmepumpen

  • Hybridheizungen

  • Biomasseheizungen

  • Gasheizungen

  • Ölheizungen

Komplett abgeschafft werden laut Unionsfraktionschef Jens Spahn die Paragraphen 71 und 72 des GEG. Sie enthalten unter anderem detaillierte Anforderungen an die verschiedenen Heizungssysteme und das Betriebsverbot für Heizkessel und Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden.

Grüngas- und Grünöl-Quote 

Neue Gas- und Ölheizungen sollen schrittweise CO₂‑frei betrieben werden. Aus diesem Grund soll eine Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe verpflichtend werden. Das können etwa Biomethan und synthetische Brennstoffe sein, die auf Basis von grünem Wasserstoff hergestellt werden – sogenannte E-Fuels. Ab 2029 ist eine Quote von 10 Prozent vorgesehen. Bis 2040 soll der Anteil in drei weiteren Stufen ansteigen. Die Einführung einer Grüngas-Quote ist bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

Einordnung unseres Energie-Experten Jannis Mischke

„Die in den Eckpunkten verankerten Biogase sind bislang deutlich teurer als konventionelles Erdgas”, sagt Jannis Mischke, Experte für energieeffizientes Wohnen bei Aroundhome. Er warnt vor einem höheren Preisrisiko durch die Möglichkeit, weiter Gas- und Ölheizungen einbauen zu können. Mischke bezieht sich dabei unter anderem auf das Europäische Emissionshandelssystem 2, das ab 2028 zu einem starken Anstieg des CO₂-Preises führen könnte:

„Mit dem Inkrafttreten von ETS-2 wird der CO₂-Preis marktbasiert bestimmt und auch die Gasnetzentgelte werden perspektivisch um ein Vielfaches ansteigen. Fossile Heizsysteme werden damit zu einer unkalkulierbaren Kostenfalle, auch wenn die Gasheizung zunächst günstiger bleibt. Zusätzliche Kosten von mehr als 3.000 Euro pro Jahr sind möglich.”

Förderung bleibt bis mindestens 2029 bestehen

Die Heizungsförderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt zumindest bis 2029 erhalten. Beim Wechsel zu einer klimafreundlichen Heizung sind weiterhin bis zu 70 Prozent Förderung möglich. Die Grundförderung kann wie bisher durch den Klima-Geschwindigkeitsbonus und einen Bonus für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 40.000 Euro erweitert werden. Der maximale Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt 21.000 Euro.

Weniger Aufwand bei der kommunalen Wärmeplanung

Für kleinere Gemeinden soll die kommunale Wärmeplanung vereinfacht werden. Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern sollen laut Koalitionspapier ihren Aufwand „um bis zu 80 Prozent“ reduzieren können und „praktikable und realistische Lösungen vor Ort umsetzen, ohne unter Druck zu geraten“. Konkrete Details wurden noch nicht genannt. Die Wärmeplanung bleibt jedoch verpflichtend:

  • Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen.

  • Kleinere Gemeinden haben dafür bis 30. Juni 2028 Zeit.

Die Pläne sollen unter anderem ausweisen, wo Wärmenetze entstehen oder ausgebaut werden. Für Hauseigentümer:innen dienen sie als Orientierung bei der Wahl des künftigen Heizsystems.

Kritik von Opposition und Verbänden

Positive Worte findet der Eigentümerverband Haus & Grund: Er sieht in klaren und erreichbaren Zielen die Chance auf neuen Schwung für den Klimaschutz im Gebäudebestand. Allerdings überwiegt die Kritik an den Plänen von Union und SPD, insbesondere aus der Opposition und von Verbänden. Katharina Dröge (Grüne) wirft der Koalition vor, das Erreichen der Klimaziele aufgegeben zu haben, während Violetta Bock (Linke) von einem „Kniefall vor der Gaslobby“ spricht.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hebt positiv hervor, dass es nun „dringend nötige Planungssicherheit“ gebe. Gleichzeitig warnt er jedoch, durch den Wegfall der 65-Prozent-Quote könnten die Klimaziele im Gebäudesektor verfehlt werden, insbesondere weil weiter Gas- und Ölheizungen mit vorerst nur geringen Bio-Anteilen möglich seien.

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace sieht in den Plänen dagegen ein „riesiges Geschenk“ an die fossile Öl- und Gasindustrie. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert, grüne Gase stünden nicht in ausreichender Menge zur Verfügung und das Gesetz sei „Klientelpolitik vom Feinsten“.

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