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Neue Regeln schützen den Eigenverbrauch von Solaranlagen

Lesezeit: 2 min Claudia Mühlbauer

Der Eigenverbrauch von Solarstrom wird besser geschützt: Netzbetreiber dürfen PV-Anlagen nur abregeln, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Solarmodule auf einem Schrägdach mit grünen Bäumen und Himmel im Hintergrund

Mit der Überarbeitung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird der Eigenverbrauch von Solarstrom besser geschützt. Netzbetreiber müssen bei Netzengpässen zuerst sicherstellen, dass der selbst erzeugte Strom von PV-Anlagen für den Eigenverbrauch genutzt werden kann. Das Abregeln der Anlagen ist erst zulässig, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind und die Netzsicherheit andernfalls akut gefährdet wäre.

Die Neuregelung verweist explizit auf bestehendes EU-Recht, das den Schutz des Eigenverbrauchs vorschreibt. Wie Christian Moser, umweltpolitischer Sprecher der CSU im Bundestag, gegenüber pv magazine erklärte, „handelt es sich bei der Erwähnung im Zuge der EnWG-Novelle eher um eine Klarstellung als um eine Neuregelung“.

EU-Recht zum Eigenverbrauch wird in der Praxis häufig ignoriert

Netzbetreiber würden dadurch noch einmal auf ihre Pflicht hingewiesen; Anlagenbetreiber:innen könnten bei Streit mit Netzbetreibern nun auf nationales Recht statt auf eine komplizierte EU-Verordnung verweisen. Sogenannte Redispatch-Maßnahmen, zu denen die externe Drosselung oder Abschaltung einer PV-Anlage zählen, müssten zudem nachvollziehbar begründet werden. Die betroffenen Anlagenbetreiber:innen haben in derartigen Fällen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Voraussetzung ist jedoch, dass sie ihren planbaren Eigenverbrauch vorab beim Netzbetreiber anmelden. Erst dann greift der Schutz, der verhindert, dass der Netzbetreiber in diesen eingreift, solange andere Maßnahmen zur Netzstabilisierung möglich sind.

Trotz geltendem EU-Recht wurde der Schutz des Eigenverbrauchs bei drohender Netzüberlastung bislang häufig von Netzbetreibern ignoriert. Eine vollständige Abschaltung von Photovoltaikanlagen geschieht vor allem bei hoher Solarstromerzeugung, etwa zur Mittagszeit im Frühjahr und Sommer. Anlagenbetreiber:innen können ihren eigenen Strom dann weder einspeisen noch selbst nutzen. Die Folge sind nicht nur entgangene Einnahmen, sondern auch oftmals hohe Zusatzkosten für zugekauften Strom. Moser geht davon aus, dass es noch Zeit braucht, bis die Regelung vollständig umgesetzt wird, bezeichnet sie jedoch als „wirtschaftlich sinnvolle und lebensnahe Lösung“.

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