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Neue Regeln für Stromspeicher: Das ändert sich für PV und E-Autos

Lesezeit: 2 minClaudia Mühlbauer

Die Bundesnetzagentur hat neue Regeln für die Nutzung von Stromspeichern und bidirektionalen Ladepunkten beschlossen. Für Eigenheimbesitzer:innen mit PV-Anlage bis 30 kWp ist eine vereinfachte Option vorgesehen.

Person in brauner Bluse steckt Ladekabel in ein schwarzes Elektroauto

Die Bundesnetzagentur hat die Festlegung zur „Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“ (MiSpeL) beschlossen. Die neuen Vorgaben ermöglichen unter anderem, Netzstrom in einem Speicher aufzunehmen und später wieder einzuspeisen, ohne dass für den zwischengespeicherten Solarstrom die EEG-Förderung verloren geht.

Die Regeln gelten grundsätzlich auch für bidirektionale Ladepunkte. Bei entsprechend ausgestatteten E-Autos kann der Akku dadurch nicht nur Strom aufnehmen, sondern auch wieder abgeben. Speicher und Ladepunkte können so stärker auf Strompreise reagieren, etwa indem sie bei niedrigen Preisen Strom aufnehmen und bei höheren Preisen wieder einspeisen.

Für Eigenheimbesitzer:innen mit einer Photovoltaikanlage bis 30 kWp Leistung sehen die Regelungen außerdem eine vereinfachte Pauschaloption vor, für die grundsätzlich ein Zähler ausreicht. Sie kann allerdings erst genutzt werden, wenn die EU-Kommission die gesetzliche Grundlage beihilferechtlich genehmigt hat.

Zwei Möglichkeiten zur Abgrenzung zwischen Stromarten

Für die Unterscheidung zwischen Solar- und Netzstrom sind zwei verschiedene Verfahren vorgesehen. Neben der vereinfachten Pauschaloption gibt es die Abgrenzungsoption, mit der sich die jeweiligen Strommengen genau bestimmen lassen. Dafür sind in der Regel zwei Zähler erforderlich, in bestimmten Fällen reicht jedoch auch ein Zähler aus.

Wird Strom zunächst aus dem Netz bezogen und später wieder ins Netz eingespeist, werden diese Strommengen nach den neuen Regeln miteinander verrechnet. Dadurch können beim Netzbezug für diese Mengen weniger Umlagen und Netzentgelte anfallen. Das gilt sowohl für EEG-geförderte als auch für ungeförderte Anlagen.

Für die Umsetzung der neuen Vorgaben gilt eine Übergangsfrist bis Ende September 2027. Bereits vorher können sie angewendet werden, sofern die zuständigen Netz- und Messstellenbetreiber zustimmen.

Verbände sehen Chancen für Speicher und PV

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) äußerte sich positiv zu den neuen Regeln. Nach Ansicht des Verbands können gekoppelte Speicher ihre Flexibilität damit besser nutzen und vorhandene Netzkapazitäten effizienter einsetzen. Nun müssten Netz- und Messstellenbetreiber die Vorgaben zügig umsetzen.

Auch der Speicheranbieter Voltfang sieht zusätzliche Einsatzmöglichkeiten für Batteriespeicher. Insbesondere die Kombination von Speichern mit Erzeugungsanlagen und Verbrauchern ergäbe neue Möglichkeiten, Strombezugskosten zu senken und Strom zu handeln.

Der Bundesverband des Solarhandwerks (bdsh) verweist zugleich auf steigende Anforderungen an das Zusammenspiel von Photovoltaikanlagen, Speichern, Wallboxen und Energiemanagementsystemen. Nach Einschätzung des Verbands wird es für das Solarhandwerk daher wichtiger, Lösungen aus einer Hand anzubieten.

Nahaufnahme von blauen Solarmodulen mit einem klaren Rastermuster, beleuchtet von hellem Sonnenlicht. Die Module gehören zu einer Solaranlage auf einem Wohnhaus und erzeugen erneuerbare Energie zur nachhaltigen Stromversorgung.
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