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Bundesregierung plant Nachbesserungen beim Kredit „Wohneigentum für Familien“

Lesezeit: 2 min Claudia Mühlbauer

Ab dem 16. Oktober sollen die Kredithöchstbeträge und die Einkommensgrenze für den KfW-Förderkredit „Wohneigentum für Familien“ angehoben werden. Dadurch will die Bundesregierung mehr Familien mit dem Förderprogramm erreichen.

Modernes Einfamilienhaus mit Garten

Die Eigenheimförderung kann nach wie vor für den Bau und den Ersterwerb eines selbstgenutzten Wohngebäudes mit mindestens Effizienzhausstufe 40 genutzt werden. Die Korrektur der Bundesregierung sieht ab Mitte Oktober aber eine Anhebung der Einkommensgrenze von derzeit 60.000 Euro auf 90.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen vor. Das gilt für eine Familie mit einem Kind, das zum Antragszeitpunkt noch keine 18 Jahre alt ist. Mit jedem weiteren Kind soll sich die Einkommensgrenze um jeweils 10.000 Euro erhöhen.

Höhere Kreditbeträge möglich

Wie hoch der maximale Kreditbetrag ist, hängt unter anderem von der Zahl der Kinder im Haushalt ab. Wer drei oder vier Kinder hat, profitiert von den neuen Konditionen ab Mitte Oktober am meisten. Hier werden die Kredithöchstbeträge um 35.000 Euro angehoben, in allen anderen Fällen um 30.000 Euro. So sollen die neuen Konditionen für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ aussehen:

Anzahl der Kinder

Max. Haushaltseinkommen

Max. Kreditbetrag

1

90.000 Euro

170.000 Euro

2

100.000 Euro

170.000 Euro

3

110.000 Euro

200.000 Euro

4

120.000 Euro

200.000 Euro

ab 5

130.000 Euro + 10.000 Euro für jedes weitere Kind

220.000 Euro

Für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ muss das Gebäude höhere Standards erfüllen, dafür sind aber auch höhere Kredithöchstbeträge bei der Förderung vorgesehen:

Anzahl der Kinder

Max. Haushaltseinkommen

Max. Kreditbetrag

1

90.000 Euro

220.000 Euro

2

100.000 Euro

220.000 Euro

3

110.000 Euro

250.000 Euro

4

120.000 Euro

250.000 Euro

ab 5

130.000 Euro + 10.000 Euro für jedes weitere Kind

270.000 Euro

An dem bisher schon geltenden effektiven Jahreszins ab 0,01 Prozent soll sich nichts ändern.

Geringe Zahl an Bewilligungen seit der Einführung

Seit Juni 2023 ist die Eigenheimförderung der Bundesregierung „Wohneigentum für Familien“ in Kraft. In Anspruch genommen wurde sie von Juni bis August gerade einmal in 212 Fällen, was einem Fördervolumen von 8,6 Millionen Euro entspricht. Noch vor dem Start des Förderprogramms hatten Expert:innen Kritik an seiner strukturellen Konzeption geübt, so auch der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Jan-Marco Luczak: „Nur die Familien erhalten eine Förderung, die allerhöchste energetische Standards erfüllen. So etwas zu bauen, kostet richtig viel Geld. Gleichzeitig dürfen Familien aber maximal 60.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen haben. Das passt schlicht nicht zusammen.“