Kabinett bringt Pflegereform auf den Weg: Das soll sich ab 2027 ändern
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Bevor die geplanten Änderungen in Kraft treten können, muss der Entwurf noch den Bundestag passieren.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) zur Neuordnung der Pflegeversicherung beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem höhere Beiträge für Kinderlose, eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und neue Maßnahmen zur Prävention von Pflegebedürftigkeit. Die allgemeinen Beitragssätze sollen im kommenden Jahr dennoch stabil bleiben.
Linnemann bezeichnete die Reform als ersten Schritt, um die finanziell angespannte Pflegeversicherung zu stabilisieren. Nach Angaben des Ministers soll mit dem Gesetz ein drohendes Defizit von acht Milliarden Euro abgewendet und die pflegerische Versorgung gesichert werden.
Höhere Beiträge für Kinderlose und Zuschlag für die Mitversicherung
Zum 1. Januar 2027 soll der Beitragszuschlag für Kinderlose von derzeit 0,6 auf 0,9 Prozent steigen. Gleichzeitig soll die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialen Pflegeversicherung um 300 Euro im Monat angehoben werden.
Ab 2028 ist zudem ein zusätzlicher Beitrag von 0,52 Prozent für die Mitversicherung von Ehegatt:innen oder Lebenspartner:innen vorgesehen. Für bestimmte Gruppen wie Personen, die Angehörige zu Hause pflegen, sind Ausnahmen geplant.
Bei den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige soll es keine Kürzung geben. Die Pflegeversicherung übernimmt sie weiterhin vollständig. Ab 2029 sollen außerdem die Leistungsbeträge regelmäßig an die Kerninflation angepasst werden, wodurch steigende Preise künftig nicht mehr allein zulasten der Pflegebedürftigen gehen sollen.
Mehr Unterstützung für Pflege zu Hause
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Prävention und der häuslichen Pflege. Versicherte ab 60 Jahren sollen künftig Anspruch auf den neuen „Check-up 60+“ zur Früherkennung haben. Auch bei der Pflegebegutachtung soll stärker geprüft werden, ob eine Reha den Pflegebedarf verringern kann. Familien, die Angehörige zu Hause versorgen, sollen außerdem frühzeitig und dauerhaft durch eine fachliche Pflegebegleitung unterstützt werden.
Auch bei den Leistungen für die häusliche Pflege sind Änderungen vorgesehen: Pflegegeld und ambulante Sachleistungen in den Pflegegraden 2 bis 5 sollen künftig gebündelt und erhöht werden. Der bisherige Entlastungsbetrag soll durch ein flexibler nutzbares Sozialraumbudget ersetzt werden. Für Pflegebedürftige bis 25 Jahre sind dafür bis zu 300 Euro im Monat vorgesehen.
Für akute Pflegesituationen soll zudem ein Überbrückungsbudget für ambulante Notdienste und die Kurzzeitpflege eingeführt werden. Ab 2028 sind zusätzliche Akut-Kurzzeitpflegeplätze geplant.
Pflege soll einfacher und digitaler werden
Mit einem digitalen „Pflege-Cockpit“ sollen künftig Anträge, Informationen, die Suche nach Pflegeangeboten und ein Überblick über die eigenen Leistungen zentral zugänglich sein. Auch der Einsatz digitaler Lösungen und neuer Technologien in der Pflege soll erleichtert werden.
Dafür soll das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege weitergeführt und um zusätzliche Aufgaben ergänzt werden. Für die Digitalisierung der Langzeitpflege sind 1,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes vorgesehen, die Länder sollen weitere 400 Millionen Euro beitragen.
Die Pflegegrade 1 bis 3 sollen zielgenauer auf den tatsächlichen Unterstützungsbedarf ausgerichtet werden. Für Menschen, die bereits einen Pflegegrad haben, gilt dabei Bestandsschutz.
Reform soll Milliardenloch in der Pflegeversicherung verhindern
Hintergrund des Gesetzes ist die angespannte finanzielle Lage der Pflegeversicherung. Linnemann zufolge hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen innerhalb von 20 Jahren auf sechs Millionen verdreifacht. Einnahmen und Ausgaben müssten deshalb wieder stärker ins Gleichgewicht gebracht werden. Ursprünglich waren dafür weitere Einsparungen vorgesehen, etwa die Zuschläge für Bewohner:innen von Pflegeheimen zeitlich zu strecken.
Die SPD hatte ein reines Kürzungspaket abgelehnt und auf eine gerechtere Verteilung der Finanzierung gedrängt. Dazu gehörte die Forderung, auch Privatversicherte stärker an der Finanzierung zu beteiligen beziehungsweise einen finanziellen Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung zu schaffen. Außerdem forderte die Partei eine Begrenzung der Eigenanteile für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Pflegeheim.
Mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf haben sich die Koalitionspartner zunächst auf Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung verständigt. Über weitergehende strukturelle Änderungen soll eine Expertenkommission ab Oktober beraten.