Haushaltssperre betrifft auch Förderung von Energieberatungen
Die BAFA-Förderprogramme zur Energieberatung werden vorerst ausgesetzt. Finanziert werden die Fördermittel häufig aus dem Klima- und Transformationsfonds.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November wirkt sich auch auf die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwalteten Förderungen der Energieberatung aus. Derzeit werden keine Anträge für die Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mehr bewilligt. Hintergrund ist die Haushaltssperre des Bundesfinanzministeriums, nach der neue finanzielle Zusagen über Zahlungen ab 2024 gestoppt wurden.
Auswirkungen auf individuelle Sanierungsfahrpläne
Betroffen sind auch Personen, die eine Schritt-für-Schritt-Sanierung ihrer Immobilie im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans geplant haben. Dazu erklärt Stefan Bolln, der Bundesvorsitzende des Energieberatendenverbands GIH, in einer aktuellen Mitteilung:
„Zwar ist es ein kleiner Lichtblick, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von der Haushaltssperre ausgenommen wurde. Aber auch bei der Umsetzung von ambitionierten BEG-Einzelmaßnahmen bekommen Sanierende nun weniger Förderung, da der „iSFP-Bonus“ aus Mangel an Förderzusagen häufig wegfallen dürfte. Dieser kann nur beantragt werden, wenn BEG-Effizienzmaßnahmen, die im Rahmen einer ganzheitlichen iSFP-Beratung entwickelt wurden, umgesetzt werden.“
Laut einer aktuellen Umfrage unter 2005 GIH-Mitgliedern sehen fast 65 Prozent der Energieberater:innen den Förderstopp als existenzbedrohend an.