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Gasumlagen entfallen – Weitergabe an Verbraucher:innen offen

Lesezeit: 2 min Claudia Mühlbauer

Seit Anfang Oktober entfallen zwei Umlagen auf den Gaspreis. Verbraucherschützer:innen fordern die Weitergabe der Entlastung an die Kund:innen. Ob und wann diese kommt, ist aber ungewiss.

Angeschalteter Gasherd

Für Gaslieferanten entfallen seit Oktober zwei Umlagen, die sich auch auf den Gaspreis von Verbraucher:innen auswirken. Die Regelenergie-Umlage lag bisher bei 0,57 Cent pro Kilowattstunde, die Konvertierungsumlage bei 0,038 Cent je Kilowattstunde. Beide werden zunächst auf ein Jahr befristet ausgesetzt. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden pro Jahr ergibt sich daraus theoretisch eine Ersparnis von 121,60 Euro.

Weitergabe an Kund:innen nicht gesetzlich geregelt

Die Versorgungsunternehmen geben solche Einsparungen in der Regel an ihre Kund:innen weiter. Verpflichtet sind sie dazu aber nicht, da sie in der Preisgestaltung frei sind. Auch wegen der Pläne von Finanzminister Christian Lindner (FDP), zum Jahresende vorzeitig zur 19-Prozent-Mehrwertsteuer auf Gas zurückzukehren, würde die direkte Weitergabe der Preisvorteile die Kund:innen entlasten. Eine Sprecherin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) teilte allerdings mit: „Die Versorger müssen diese Änderung nicht sofort an die Kundinnen und Kunden weitergeben, sondern erst bei der nächsten Preiskalkulation.“

Verbraucherministerin fordert Entlastung der Verbraucher:innen

Umwelt- und Verbraucherministerin Steffi Lemke (Grüne) forderte die Gaslieferanten dazu auf, die Einsparungen durch den Wegfall der beiden Umlagen direkt an die Endkund:innen weiterzugeben. „Auch wenn für Verbraucherinnen und Verbraucher die Preise für Erdgas nicht mehr die Spitzenwerte des Krisenjahres 2022 erreichen, bleiben sie dennoch auf einem langfristig hohen Niveau“, äußerte sich Lemke gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Der BDEW signalisierte seine Bereitwilligkeit zur Weitergabe der Entlastung an die Verbraucher:innen, ließ den Zeitpunkt dafür aber offen. Die Bundesnetzagentur geht laut einer Mitteilung des Behördenpräsidents Klaus Müller davon aus, dass der Preisnachlass letztendlich bei den Verbraucher:innen ankommen werde.

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