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E-Mobilität 2026: Das sind die Details zur neuen Förderung

Lesezeit: 3 min Claudia Mühlbauer

Die Einzelheiten stehen fest: Bundesumweltminister Schneider (SPD) hat in dieser Woche die neue E-Auto-Förderung vorgestellt.

Nahaufnahme eines blauen E-Autos, das gerade geladen wird

Die Bundesregierung stellt für die Förderung privater Elektrofahrzeuge insgesamt 3 Milliarden Euro bereit – genug für rund 800.000 Neuwagen in den kommenden Jahren. Die Förderbeträge reichen von 1.500 bis 6.000 Euro. Dabei spielen Einkommen, Familiengröße und Fahrzeugtyp eine Rolle:

Haushalte ohne Kinder dürfen ein Jahreseinkommen von maximal 80.000 Euro haben. Für die ersten beiden Kinder verschiebt sich die Einkommensgrenze um jeweils 5.000 Euro nach oben. Familien mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern dürfen entsprechend bis zu 90.000 Euro verdienen, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können.

Die Fördergelder sollen über ein Online-Portal beantragt werden können, das voraussichtlich im Mai freigeschaltet wird. Die Prämie gilt rückwirkend für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden. Sie geht zudem mit einer Mindesthaltedauer von 36 Monaten einher; das Auto kann entsprechend nicht mit Förderung gekauft und sofort mit Gewinn weiterverkauft werden.

Soziale Staffelung der Fördersummen

Für reine Elektroautos gibt es eine Basisprämie von 3.000 Euro. Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender erhalten die Hälfte, allerdings gibt es hier eine Voraussetzung: Der CO₂-Ausstoß überschreitet 60 Gramm pro Kilometer nicht oder die elektrische Reichweite liegt bei mindestens 80 Kilometern.

Für rein elektrische Fahrzeuge gelten folgende Staffelungen:

zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen

ohne Kinder unter 18 Jahren

mit einem Kind unter 18 Jahren

mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren

85.001 bis 90.000 Euro

nicht förderfähig

nicht förderfähig

4.000 Euro

80.001 bis 85.000 Euro

nicht förderfähig

3.500 Euro

4.000 Euro

60.001 bis 80.000 Euro

3.000 Euro

3.500 Euro

4.000 Euro

45.001 bis 60.000 Euro

4.000 Euro

4.500 Euro

5.000 Euro

bis 45.000 Euro

5.000 Euro

5.500 Euro

6.000 Euro

Quelle: Bundesumweltministerium

Für Plug-in-Hybride (PHEV) und Elektrofahrzeuge mit Range Extender (REEV) gibt es folgende soziale Staffelung :

zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen

ohne Kinder unter 18 Jahren

mit einem Kind unter 18 Jahren

mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren

85.001 bis 90.000 Euro

nicht förderfähig

nicht förderfähig

2.500 Euro

80.001 bis 85.000 Euro

nicht förderfähig

2.000 Euro

2.500 Euro

60.001 bis 80.000 Euro

1.500 Euro

2.000 Euro

2.500 Euro

45.001 bis 60.000 Euro

2.500 Euro

3.000 Euro

3.500 Euro

bis 45.000 Euro

3.500 Euro

4.000 Euro

4.500 Euro

Quelle: Bundesumweltministerium

Geleaste Neuwagen werden zu denselben Konditionen gefördert wie gekaufte Fahrzeuge. Die Prämie soll vor allem Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien mit Kindern entlasten.

Kritik von Umweltverbänden und Opposition

Umweltverbände und Opposition äußern jedoch Bedenken an der konkreten Ausgestaltung. Die Deutsche Umwelthilfe bezeichnet die Förderung von Hybriden etwa als milliardenschweres Geschenk an Autohersteller ohne lenkbaren Nutzen für den Klimaschutz. Die Grünen kritisieren zudem die Förderung großer Autos und die hohen Einkommensgrenzen. „Bei den Mitteln, die zur Verfügung stehen, halten wir das für nicht zielgerichtet“, sagte Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion. Bemängelt wird auch, dass die Bundesregierung auf EU-Ebene für lockerere Regeln beim Verbrenner-Aus kämpfe, während sie national gleichzeitig teure E-Auto-Förderungen durchsetze.

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