Über die KfW können keine Zuschüsse mehr für die Barrierereduzierung beantragt werden. Alternativen zum Förderprogramm sind aber weiterhin verfügbar.
Für das Programm 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vorerst keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Wer bereits eine Förderzusage erhalten hat, ist von dem Förderstopp nicht betroffen. Der Zuschuss bleibt in diesem Fall weiterhin reserviert und wird nach Nachweis der Fördervoraussetzungen ausgezahlt.
Über das Förderprogramm konnten Eigenheimbesitzer:innen bisher Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent und bis zu 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen zum barrierefreien und altersgerechten Umbau erhalten. Bis zu 12,5 Prozent und maximal 6.250 Euro konnten für umfassende Umbauten zum Standard „Altersgerechtes Haus“ bezuschusst werden. Swen Dreßen, Experte für Barrierefreies Wohnen bei Aroundhome, äußert sich zur Situation:
„Ein Förderprogramm fallen zu lassen, welches in den letzten 15 Jahren für Verlässlichkeit beim altersgerechten Umbau stand und bei knapp 400.000 Wohneinheiten genutzt wurde, stellt eine große Herausforderung dar. Die aktuell hohe und durch die Alterung unserer Gesellschaft steigende Bedarfslücke an barrierefreiem Wohnraum könnte durch den Förderstopp noch einmal weiter ansteigen. Für Betroffene bleibt zu hoffen, dass die neu zu bildende Bundesregierung innerhalb der dann kommenden Haushaltsverhandlungen diesen KfW-Zuschuss noch einmal zur Diskussion stellt.“
Zuschuss der Pflegekasse steigt auf 4.180 Euro
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kann weiterhin ein Zuschuss der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. 2025 wurde er pro pflegebedürftiger Person mit anerkanntem Pflegegrad von 4.000 auf 4.180 Euro erhöht. Der Pflegekassenzuschuss wird für bis zu vier zuschussberechtigte Personen im Haushalt gewährt und steigt dadurch insgesamt auf bis zu 16.720 Euro.
Eine Alternative zum entfallenen Förderprogramm 455-B stellt nach wie vor der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ dar. Er unterstützt Maßnahmen zum Abbau von Barrieren, wie den Einbau von Treppenliften oder Aufzugsanlagen. Eigentümer:innen, Mieter:innen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften können ihn beantragen, wobei er unabhängig vom Alter vergeben wird. Der mögliche Kreditbetrag beträgt bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit.
Claudia Mühlbauer ist seit fünf Jahren Editor bei Aroundhome und versorgt unsere Leser:innen mit hilfreichen News, Artikeln und Ratgebern zu den Themen Immobilienverkauf und Solaranlagen. Sie interessiert sich vor allem für Förderungen, die größere Projekte rund ums Haus erschwinglicher machen.