Das müssen Hausverkäufer jetzt über das neue Bestellerprinzip wissen

Neu seit Dezember 2020: Das bundesweite Bestellerprinzip gilt nicht mehr nur bei der Vermittlung zur Miete, sondern auch beim Wohnungs- und Hausverkauf. Durch das neue Gesetz müssen sich Hausverkäufer und Käufer die Maklerprovision nun teilen.