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Balkonkraftwerke und Mieterstrom-Modelle: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck stellte auf dem zweiten Solar-Gipfel 2023 Maßnahmen vor, um den Ausbau von Photovoltaik (PV) in Deutschland erheblich zu beschleunigen. Nach dem ersten PV-Gipfel im März wurde die Solar-Strategie nun überarbeitet und konkretisiert. Das erklärte Ziel: bis 2030 den Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch zu verdoppeln. Dafür sollen mehr Haushalte für die Stromerzeugung mit Photovoltaik gewonnen werden.
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Robert Habeck will mehr Tempo beim Ausbau der Solarenergie und lud daher Anfang Mai zum zweiten PV-Gipfel innerhalb weniger Monate. Vor Vertreter:innen der Solarenergiewirtschaft stellte der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz bereits im März seine Pläne für Deutschlands Photovoltaikzukunft vor. Seitdem äußerten sich Solarexpert:innen und Privatpersonen in über 650 Stellungnahmen zum Strategieentwurf von Habeck. Die Stellungnahmen wurden nun ausgewertet und die Photovoltaik-Strategie überarbeitet. Das finalisierte Maßnahmen-Paket zielt darauf, den Anteil von grünem Ökostrom innerhalb weniger Jahre zu verdoppeln. Bis 2030 sollen 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland aus Erneuerbaren Energien stammen. Um mehr Haushalte für Photovoltaik zu gewinnen, plant Habeck bürokratische Vereinfachungen und Investitionen in die Solarzukunft. Davon profitieren nicht nur Besitzer:innen von Eigenheimen. Auch Mehrfamilienhäuser und Balkonkraftwerke werden in Habecks PV-Strategie bedacht. Wir haben die wichtigsten Maßnahmen für Eigentümer:innen zusammengefasst.
Die PV-Anlage auf dem Dach soll zukünftig zum Regelfall werden. Dafür müssen die richtigen Anreize geschaffen und bürokratische Hemmnisse abgebaut werden, damit möglichst viele Menschen PV auf ihrem Dach nutzen.
PV-Dachanlagen boomen und sind innerhalb der Bevölkerung weitgehend akzeptiert. In der Praxis gibt es eine enorme Vielfalt an Nutzungsmöglichkeiten; von der kleinen Dachanlage zur eigenen Stromversorgung bis hin zu großen Anlagen mit mehreren Megawatt Leistung im Industrie- und Gewerbesektor. Dachanlagen sind für private Verbraucher:innen ebenso wie für Firmen eine attraktive Option, um Strombezugskosten zu senken. Gleichzeitig bergen sie das Potenzial, die Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung zu erreichen.
Viele Maßnahmen wurden bereits mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) umgesetzt. Dazu gehört zum Beispiel die Erhöhung der Vergütungssätze bei der Einspeisung von Solarstrom, die Aussetzung der Vergütungsdegression bis 2024 sowie die Abschaffung der sogenannten 70-Prozent-Kappung.
Für private Haushalte ist es wichtig, dass die Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen gelockert werden soll. Damit ergeben sich keine Nachteile bei der Vergütung mehr, wenn Nachbar:innen eine PV-Anlage kurz vorher in Betrieb genommen haben. Zudem wurde der Bürokratieaufwand beim Parallelbetrieb von zwei Anlagen auf dem Dach weiter abgebaut. So soll die jährliche Meldepflicht, welche Anlage als Vollspeiseanlage zu behandeln ist, demnächst entfallen. Auch die zwingenden technischen Anforderungen bei Kleinanlagen bis 25 Kilowatt werden zur Vereinfachung abgesenkt. Damit soll eine Eintrittsbarriere für die Direktvermarktung beseitigt werden. Schließlich soll auch die Verwendung einer PV-Anlage im Garten vereinfacht werden. Die bisher nötige Erklärung, warum das Dach statt des Gartens für Photovoltaik nicht geeignet ist, soll demnach nicht mehr zwingend erforderlich sein.
Nutzung von Balkon-PV erleichtern
Balkon-PV, Balkonkraftwerke oder die sogenannten Steckersolargeräte werden als sehr niedrigschwellige Möglichkeit betrachtet, an der Energiewende teilzunehmen. Damit bleibt Habeck dem in der Photovoltaik-Strategie formulierten Ziel treu, Solarstrom für eine breitere Verbraucherschicht attraktiv zu machen.
Bei Balkon-Photovoltaik-Anlagen oder auch Steckergeräten handelt es sich um Kleinstanlagen, die sowohl für Eigentümer:innen als auch für Mieter:innen attraktiv sind. Sie sind eine kostengünstige Möglichkeit, Solarstrom für den Eigenverbrauch zu produzieren. Sie benötigen nur wenig Platz und sind in der Regel einfach aufgebaut und ans Hausnetz angeschlossen.
Um die Nutzung von Balkonkraftwerken attraktiver zu machen, sollen technische und bürokratische Hürden abgebaut werden. Zum Beispiel werden Meldepflichten vereinfacht oder ganz gestrichen und Schukostecker als „Energiesteckvorrichtung“ ebenfalls zugelassen.
Da bislang der geförderte PV-Mieterstrom einen deutlich geringeren Beitrag zum Ausbau der Dach-Photovoltaik leistet als erwartet, wurde beschlossen, die Hürden für die Mieterstromlieferung zu minimieren. Damit soll die eigene Solaranlage auf dem Dach nicht nur für Einfamilienhäuser oder Wohngebäude ab ca. 15 Wohneinheiten attraktiv werden, sondern auch für kleinere Mehrfamilienhäuser.
Mit der Einführung eines virtuellen Summenzählers sollen gleich zwei Vorteile geschaffen werden: Zum einen stellt die Einführung eine erhebliche Kostenentlastung dar, da kein teurer physischer Summenzähler mehr benötigt wird. Zum anderen stellt die Umstellung eine erhebliche Vereinfachung der Bürokratie und Messtechnik dar. Die PV-Strategie sieht zudem vor, eine „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ einzuführen, mit der gemeinsame Eigenversorgung aus PV-Anlagen viel einfacher möglich werden soll. Das vorhandene Mieterstrommodell soll insgesamt weiterentwickelt und entbürokratisiert werden. Die Idee dahinter ist, den Weg zu mehr „Energy Sharing“ zu ebnen.
Wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht sicherstellen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat in einem Praxis-Check festgestellt, dass es neben energierechtlichen Vorgaben vor allem Regelungen aus dem Steuerbereich sind, die den Ausbau der PV-Nutzung in Deutschland hemmen. Daher müssen steuerrechtliche Vereinfachungen umgesetzt werden.
Die Bundesregierung hat bereits die Umsatzsteuer für die Lieferung und Installation von vielen PV-Anlagen auf null Prozent gesenkt. Zudem wurden PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien (bis 30 kW) rückwirkend zum 01.01.2022 von der Einkommensteuer befreit, wodurch aufwändige Steuererklärungen entfallen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz will sich dafür einsetzen, dass Anlagenbetreibende ohne zu versteuernde Strommengen von Anmelde-, Anzeige- und Meldepflichten befreit werden. Außerdem soll es steuerrechtliche Vereinfachungen im Bereich der Erbschafts-, Strom- sowie Grundsteuer geben.
Um die Klimaziele in Deutschland zu erreichen, ist es nötig, Solaranlagen zukünftig auch vermehrt auf Freiflächen zu bauen, zum Beispiel auch auf Mooren oder Parkplätzen. Dafür sind Vereinfachungen in Planungs- und Genehmigungsverfahren erforderlich. Zudem müssen Konzepte entwickelt werden, um weniger geeignete Flächen zu bebauen und Flächenkonkurrenzen, zum Beispiel mit der Landwirtschaft, zu vermeiden.
Um Barrieren bei der Nutzung von Flächenanlagen zu reduzieren, wurden Erleichterungen in der Baunutzungsverordnung sowie im Baugesetzbuch geplant und ein Konzept für eine bessere Nutzung von Agri-PV-Anlagen entwickelt. Zudem wurden Pläne vorgelegt, um benachteiligte Gebiete zu öffnen und Biodiversitäts-PV zu fördern.
Der Boom im PV-Sektor hat dazu geführt, dass es zu einem sprunghaften Anstieg von Netzanschlussbegehren kam. Doch der hohen Anzahl neu anzuschließender EE-Anlagen stehen nur begrenzte personelle Ressourcen gegenüber. Daher muss das Verfahren vereinfacht werden, ohne dass es zu Abstrichen bei der Netzsicherheit kommt.
Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mitteilte, soll ein Wegenutzungsrecht für Anschlussleitungen eingeführt werden. Damit soll die Verlegung von Anschlussleitungen für Solaranlagen gegen Entschädigung ermöglicht werden, wie es auch beim Stromnetz oder Breitbandausbau üblich ist. Zudem soll sowohl die Zertifizierung von Anlagen als auch die Anmeldung von kleinen Anlagen im Marktstammregister vereinfacht werden.
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