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Was bedeuten die Änderungen im EEG 2023?

Claudia Mühlbauer
4. Dezember 2022

Photovoltaik wird für private Haushalte wieder attraktiver: Die Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beinhalten eine höhere Einspeisevergütung sowie Vereinfachungen für Hausbesitzer:innen, die Strom selbst produzieren und verbrauchen. Die meisten Regelungen treten zum 1. Januar 2023 in Kraft. Wir verraten Ihnen, welche Erleichterungen Sie im kommenden Jahr erwarten.

Was soll das EEG 2023 bewirken?

Ziel des EEG 2023 ist der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien, wodurch die Klimaneutralität Deutschlands erreicht und die Energiesouveränität gewährleistet werden soll. Die Nutzung erneuerbarer Energien wurde im neuen EEG als überragendes öffentlichen Interesse festgelegt und dient nunmehr der öffentlichen Sicherheit. Bis zum Jahr 2030 sollen 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Etwa 215 Gigawatt Solarleistung sollen dann in Deutschland installiert sein. Dafür wird ein schrittweiser Zubau von jährlich 22 Gigawatt Leistung angestrebt.

Wegfall der EEG-Umlage

Die Änderungen der EEG-Novelle treten schrittweise in Kraft. Zu den ersten Maßnahmen zählte der Wegfall der EEG-Umlage auf den Strompreis. Seit dem 01. Juli 2022 wird die Umlage in Höhe von 3,723 Cent je Kilowattstunde nicht mehr erhoben. Das betrifft nicht nur Personen, die Haushaltsstrom aus dem öffentlichen Netz beziehen, sondern auch diejenigen, die ihren eigenen Strom mit einer Photovoltaikanlage erzeugen.

Die Anschaffung einer Solaranlage wird dadurch attraktiver und auch der Erhöhung der Energiepreise wurde durch die Maßnahme entgegengewirkt. Nachdem sie vorzeitig auf null gesenkt wurde, wird die EEG-Umlage ab 2023 komplett abgeschafft. Anschließend benötigen Sie auch keinen Erzeugungszähler mehr.

Höhere Vergütungssätze für die Stromeinspeisung

Das neue EEG sieht eine höhere Vergütung für das Einspeisen von Solarstrom vor. Hatte der Vergütungssatz für eine 10-kW-Anlage zuletzt bei 6,24 Cent/kWh gelegen, werden nun 8,2 Cent/kWh vergütet. Die Sätze gelten für Photovoltaikanlagen, die frühestens zum 30. Juli in Betrieb genommen wurden.

Neu ist, dass die Vergütung für die Überschusseinspeisung und die Volleinspeisung unterschiedlich hoch ausfällt. Wer den gesamten erzeugten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist, erhält eine Vergütung von 13 Cent/kWh für die ersten 10 kW Anlagenleistung. Eine Verzögerung des Anlagenbaus hat außerdem nicht mehr zur Folge, dass die Vergütung gesenkt wird.

Neuregelungen des EEG 2023:

  • Die bisherige kontinuierliche Absenkung der Vergütungssätze (Degression) wird bis Anfang 2024 ausgesetzt. Anschließend sollen die Sätze nur noch halbjährlich sinken.

  • Es ist möglich, je eine Anlage für den Eigenverbrauch am Solarstrom und zur Volleinspeisung auf dem Dach zu installieren.

  • Es ist erlaubt, zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung zu wechseln.

  • Die Vorgabe, nach der nur 70 Prozent der Wirkleistung eingespeist werden dürfen, entfällt für neue Anlagen bis 25 kW ab 01. Januar 2023.

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Anmeldung von PV-Anlagen

Wollen Sie eine Photovoltaikanlage installieren, muss sie beim Netzbetreiber angemeldet werden. Dieser Prozess soll künftig einfacher gestaltet werden. Ab 2025 müssen Netzbetreiber Webportale zur Verfügung stellen, auf denen Netzanfragen für PV-Anlagen gestellt werden können. Das Anmeldeverfahren soll bundesweit digitalisiert und vereinheitlicht werden. Dadurch wird der bürokratische Aufwand verringert und die Inbetriebnahme von Anlagen kann beschleunigt werden. Beim Anschluss von Anlagen unter 30 kW muss der Netzbetreiber künftig außerdem nicht mehr anwesend sein.

Wegfall der Einkommen- & Umsatzsteuer

Ab 2023 entfällt die Einkommensteuer kleiner PV-Anlagen bis 30 kW komplett - ohne einen Antrag dafür stellen zu müssen. Für Anlagen auf Mehrfamilienhäusern und Gebäuden mit sowohl Wohn- als auch Gewerbeeinheiten liegt die Grenze bei 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit. Dabei ist es egal, wofür Sie Ihren erzeugten Solarstrom verwenden und ob Sie ihn teilweise oder vollständig ins öffentliche Netz einspeisen.

Wenn Sie eine höchstens 30-kW-Anlage auf oder in der Nähe Ihres Wohnhauses planen, profitieren Sie außerdem ab 2023 vom Wegfall der Umsatzsteuer. Das gilt für die Lieferung, den Kauf, die Einfuhr und die Installation der Anlage und eines Stromspeichers. Eine Gewerbeanmeldung ist nicht mehr notwendig.

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Häufig gestellte Fragen

Gilt die neue Einspeisevergütung schon?

Die neuen Werte für die Einspeisevergütung sind seit dem 30. Juli 2022 gültig. Ausgezahlt werden können sie allerdings erst, wenn die EU-Kommission die Tarife genehmigt hat.

Muss die PV-Anlage auf dem Hausdach installiert sein?

Bisher gab es nur eine Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen, die auf, am oder im Haus installiert wurden. Wenn sich Ihr Hausdach nachweislich nicht für die Installation eignet, können Sie die Solaranlage auch auf einem Carport, einer Garage oder im Garten aufbauen und erhalten trotzdem eine Vergütung. Das EEG 2023 sieht in diesem Fall 7,0 Cent/kWh vor.